Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung

Zur Öffentlichen Ausschreibung trifft § 3 Abs. 1 VOB, Teil A (2009) spezifische Regelungen. Danach werden Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben, ggf. nach öffentlicher Aufforderung, Teilannahmeanträge zu stellen.

Die Öffentliche Ausschreibung gilt als Regelverfahren bei der Wahl des Verfahrens. Es stellt auch die höchsten Formanforderungen bei der Durchführung. Angeführt wird, wann eine Öffentliche Ausschreibung nicht notwendig ist. Dabei ist eine objektive Betrachtung vorzusehen, die auch die Wahl einer anderen als der Öffentlichen Ausschreibung als Ausnahme hinreichend begründen kann. Für "besondere Umstände" sollte nicht die subjektive Auslegung des Auftraggebers maßgebend sein.

Die Öffentliche Ausschreibung hat grundsätzlich bei öffentlichen Bauaufträgen stattzufinden, wenn nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die sich daraufhin bietenden Unternehmen auch gewerbsmäßig mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung befassen.

Liegt ein besonderer Umstand nicht vor, der eine Abweichung rechtfertigen würde, kann der Auftraggeber trotzdem "freiwillig" eine Öffentliche Ausschreibung vorsehen. Entscheidet er sich mit den Vertragsunterlagen dazu, ist er anschließend auch daran gebunden.

Dagegen sind private Auftraggeber an keine haushaltrechtlichen Bestimmungen gebunden und nicht dazu verpflichtet, die Regelungen der VOB/A unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden. Andererseits dürfen sich die privaten Auftraggeber freiwillig den Bestimmungen im 1. Abschnitt der VOB/A unterwerfen und anwenden. Das kann in Einzelfällen auch auf Grund von Nebenbestimmungen, beispielsweise bei staatlichen Förderungen und diesbezüglichen Mittelgebern, erforderlich sein.

Öffentliche Ausschreibungen sind bekannt zu machen. Das in dazu herausgegebenen Amtsblättern, Tageszeitungen, Informationsdiensten u.a. erfolgen kann. Die VOB, Teil A sieht im § 12 Abs. 1 nunmehr auch die Veröffentlichung auf der zentralen Internetplattform www.bund.de vor. Das wird zu Erleichterungen führen und Kosten einsparen helfen. Welche einzelnen Angaben die Bekanntmachung enthalten soll, wird in § 12 Abs. 1, Nr. 2 VOB/A aufgeführt.

Nach der Bekanntmachung folgt ein ganz spezieller Ablauf der Öffentlichen Ausschreibung, wofür die Regelungen im Abschnitt 1 in der VOB/A bestimmend sind.

Bei einer Öffentlichen Ausschreibung darf nach § 15 Abs. 3 VOB/A durch den Auftraggeber mit dem Bieter nicht über den Preis nachverhandelt werden. Lediglich Aufklärungen können verlangt werden, beispielsweise bei Verdacht auf eine Mischkalkulation.

Führt eine Öffentliche Ausschreibung zu keinem Ergebnis, kann anschließend eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und evtl. auch eine Freihändige Vergabe erfolgen. Vom Ausschreibenden bliebe dies jedoch zu begründen und ggf. zu beweisen. Das kann der Fall sein, wenn die Angebotspreise in keinem realem Verhältnis zur auszuführenden Leistung stehen.

Normen und Regelwerke zu Öffentliche Ausschreibung

DIN 1960 [2010-08] (1) Bei Öffentlicher Ausschreibung werden Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von A...
DIN 1960 [2010-08] (1) 1. Öffentliche Ausschreibungen sind bekannt zu machen, z. B. in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder auf Internetportalen sie können auch auf www.bund.de v...
DIN 1960 [2010-08] (1) Bauaufträge im Sinne von werden vergeben: im Offenen Verfahren, das der Öffentlichen Ausschreibung ( Absatz 1 Satz 1) entspricht, im Nichtoffenen Verfahren, das der Beschränkt...
DIN EN 12255-1 [2002-04] 4.4.1 Grundsätze der maschinentechnischen Bemessung siehe Erläuterungen in Anhang A 10 Der Einsatz der technischen Ausrüstung und die Anforderungen an diese sind festzulegen....

Baunachrichten zu Öffentliche Ausschreibung

Checkliste zur Angebots-Erstellung bei öffentlichen Ausschreibungen - 04.03.2011 Angebot zu spät abgegeben? Geforderte Nachweise nicht beigefügt? Verdingungsunterlagen geändert? Preise vergessen?
04.03.2011 Angebot zu spät abgegeben? Geforderte Nachweise nicht beigefügt? Verdingungsunterlagen geändert? Preise vergessen?
Ende oder Fortsetzung der Auftragshöchstgrenzen für Beschränkte Ausschreibu... - 07.02.2011 In der VOB/A (2009) werden Wertgrenzen für Aufträge bestimmt...
07.02.2011 In der VOB/A (2009) werden Wertgrenzen für Aufträge bestimmt...
Baupreise sind ein regionaler Cocktail von Kosten und Markt -  Das Bauen ist gegenüber der Industrie speziell auftrags-, standort- und witterungsabhängig. Es ist immer wieder ähnlich und doch jedes Mal anders. Bauleistungen werden in Projekten gemixt und per Bauaufträge vor Ort serviert. Vom Neubau zum Rückbau über das Bauen im Bestand. Für öffentliche Auftraggeber, Investoren oder private Bauherren. Bodenständig im Kreislauf der Jahreszeiten und dem Wetter ausgesetzt. Die Baustelle als "Feldfabrik" ist die Produktionsstätte. Dabei wechseln nicht nur die Arbeitswege und die Lieferanten. Auch die Baustellenbedingungen und zumal die optionale Ausschreibung der BE als Teilleistung. So kann die Baustelleneinrichtung (BE) einen gesonderten Baupreis haben. Ansonsten werden die BE als Gemeinkosten auf die Baupreise des LV umgelegt. Das Schwingen dieser Baupreise ist vorprogrammiert.
Das Bauen ist gegenüber der Industrie speziell auftrags-, standort- und witterungsabhängig. Es ist immer wieder ähnlich und doch jedes Mal anders. Bauleistungen werden in Projekten gemixt und per Bauaufträge vor Ort serviert. Vom Neubau zum Rückbau über das Bauen im Bestand. Für öffentliche Auftraggeber, Investoren oder private Bauherren. Bodenständig im Kreislauf der Jahreszeiten und dem Wetter ausgesetzt. Die Baustelle als "Feldfabrik" ist die Produktionsstätte. Dabei wechseln nicht nur die Arbeitswege und die Lieferanten. Auch die Baustellenbedingungen und zumal die optionale Ausschreibung der BE als Teilleistung. So kann die Baustelleneinrichtung (BE) einen gesonderten Baupreis haben. Ansonsten werden die BE als Gemeinkosten auf die Baupreise des LV umgelegt. Das Schwingen dieser Baupreise ist vorprogrammiert.
Neues bei öffentlichen Aufträgen - Wohl und Übel der EFB-Preis Formblätter -  Der Wettbewerb ist die Grundlage unserer Bauwirtschaft. So auch bei öffentlichen Aufträgen und diese wachsen wieder. Dabei geht es um Bauen mit Steuergeld. Ersteller und Empfänger der Preisangebote haben verschiedene Sichten und Verhaltensmuster. Der öffentliche Bauherr hat im Vergabehandbuch, in Richtlinien und Erlassen verschiedene geistige Instrumentarien für das Prüfen und Werten von Angeboten dienstlich angeordnet. Die Formulartechnik der EFB-Preis gehört dazu. Sie wurden bereits seit 1986 verbindlich eingeführt und mit dem BGH Urteil XZR 19/02 vom 7.6.2005 werden sie auch ernst genommen, weil eine Nichtabgabe der Formblätter zum Ausschluss bei der Vergabe führt. Dies ist der formale Akt. Vielen Unternehmern sind diese Preisermittlungsgrundlagen der EFB-Preis ein Graus und nicht wenige wissen, worum es dabei geht.
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25.05.2011 Onlinedienst zum schlüssigen Berechnen und Ausfüllen, sowie zum schnellen und sicheren Prüfen der EFB-Preis Formblätter

Begriffs-Erläuterungen zu Öffentliche Ausschreibung

Als Ausschreibung wird allgemein die Art und Weise der Einholung von Angeboten bezeichnet. Die trifft dazu im Teil A (2009) spezielle Regelungen, insbesondere in den §§ 2, 3 und 7. Zu unterstützen u ...
Nach § 3 Abs. 1 in VOB, Teil A (2009) werden Bauleistungen bei Beschränkter Ausschreibung im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen (meistens 3 bis 8 Unt ...
Die Bewerbungsbedingungen werden in Formblättern 212 im Vergabehandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2008) für öffentliche Ausschreibungen wiedergegeben. Sie dienen dem Auftraggeber gewissermaßen als Checklist ...
Die Vergabeart ist ein Verfahren zur Einholung von Angeboten und Erteilung von Bauaufträgen. Laut Vergabeordnung und /Teil A (2009), § 3 gibt es folgende Vergabearten: Öffentliche Ausschreibung Bes ...

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