Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

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Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) tragen Gemeinkostencharakter und können den einzelnen Teilleistungen nur indirekt zugerechnet werden. Nach dem Inhalt werden die AGK durch die Kostenarten der Kostenstellen Leitung und Verwaltung des Bauunternehmens bestimmt.

Wichtige Positionen der AGK sind:

  • Kosten der Geschäftsleitung und Verwaltung einschließlich Bürokosten, Gehälter, Büromiete, Heizung, Buchhaltung, technisches Büro, Reisekosten u.a.,
  • Steuern und öffentliche Abgaben, wie Gewerbesteuer u.a.
  • Beiträge und Versicherungen,
  • Sonstige allgemeine Geschäftskosten, z.B. Wartung, Rechtskosten, Patent- und Lizenzgebühren, Repräsentationskosten u.a.,
  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

Feststellbar ist der wertmäßige Umfang relativ einfach aus der Betriebsabrechnung bzw. Buchhaltung, weil in der Regel die anfallenden Kosten bestimmten Kostenarten entsprechen und auf dafür eingerichteten Kostenstellen meistens monatlich sowie für das Geschäftsjahr erfasst werden. Die Vorausbestimmung für den Ansatz bei der Kalkulation – meistens Prozentsätze als Zuschlagssätze - sollte in Abstimmung mit dem Kaufmännischen Leiter vorgenommen werden. Die Sätze können mit Gültigkeit für das gesamte Geschäftsjahr bestimmt werden, weil diese Kosten kurz- bis mittelfristig gesehen annähernd fest (fix) sind.

Werden bei der Angebotskalkulation die Angebotspreise nach der Zuschlagskalkulation bestimmt, ist ein Zuschlagssatz für die Verrechnung der AGK erforderlich und in dem Formblatt Preise 221(alt EFB- Preis 1a) anzugeben (Zeile 2.2).

Bei der Endsummenkalkulation als Kalkulationsverfahren für die Angebotskalkulation werden die AGK in der Regel „umsatzbezogen“ betriebsindividuell ermittelt und auf die kalkulierten Preise „umgelegt“. Ihr Ausweis für das Angebot erfolgt wertmäßig im Formblatt Preise 222 (alt EFB-Preis 1b) unter der Position 3.2.

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Baunachrichten zu Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Sittenwidrige Preise und korrekte Preisbildung nach VOB - 07.01.2011 In jüngster Zeit sind mehrere Gerichtsentscheidungen ergangen, zu der Frage, wann ein Einheitspreis sittenwidrig überhöht ist...
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EFB-Preisspiegel zur Angebotsanalyse für Auftraggeber und Auftragnehmer! -  Das Angebot in seiner Endsumme hat zwei Gesichter. Die Schaufensterauslage mit den gegliederten Leistungstexten, Mengen, Einheitspreisen sowie Gesamtbeträgen. Und die in der Schublade beigefügten Angaben zur Kalkulation über vorbestimmte Zuschläge EFB-Preis 1a oder über die Endsumme nach EFB-Preis 1b.
Das Angebot in seiner Endsumme hat zwei Gesichter. Die Schaufensterauslage mit den gegliederten Leistungstexten, Mengen, Einheitspreisen sowie Gesamtbeträgen. Und die in der Schublade beigefügten Angaben zur Kalkulation über vorbestimmte Zuschläge EFB-Preis 1a oder über die Endsumme nach EFB-Preis 1b.
Gerätekosten und Baupreise - direkt und indirekt im LV kalkuliert! -  Neben den Löhnen und Stoffen beeinflussen auch die Gerätekosten die Baupreise. Vornehmlich dort, wo das Bauen mechanisiert ist. Von der gesamten Baustelle bis zu einzelnen maschinellen Bauleistungen. Diese sind durch Leistungsgeräte bestimmt. Die Baustelleneinrichtung (BE) ist durch Bereitstellungsgeräte geprägt.
Neben den Löhnen und Stoffen beeinflussen auch die Gerätekosten die Baupreise. Vornehmlich dort, wo das Bauen mechanisiert ist. Von der gesamten Baustelle bis zu einzelnen maschinellen Bauleistungen. Diese sind durch Leistungsgeräte bestimmt. Die Baustelleneinrichtung (BE) ist durch Bereitstellungsgeräte geprägt.

Begriffs-Erläuterungen zu Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Preisuntergrenze lässt sich für ein Angebot bzw. Bauauftrag als Differenz zwischen Angebotssumme (ohne Umsatzsteuer), dem Deckungsbeitrag (als Summe aus Gemeinkosten ) berechnen. Da mit der Kalkulat ...
Die Kalkulation wird stufenweise nach folgender Gliederung als Kalkulationsschema durchgeführt: Einzelkosten der Teilleistungen Baustellengemeinkosten Herstellkosten Allgemeine Geschäftskosten Selbst ...
Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen als Kalkulationsverfahren erfordert die Vorausermittlung von Zuschlagsätzen für die Zurechnung der Gemeinkosten Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeine Ge ...
Gemeinkosten umfassen alle den Teil- bzw. Einzelleistungen nicht direkt zurechenbaren Kosten. Rechnerisch stellen sie die Summe aus Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeine Geschäftskosten (AGK ...

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