Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) tragen Gemeinkostencharakter und können den einzelnen Teilleistungen nur indirekt zugerechnet werden. Nach dem Inhalt werden die AGK durch die Kostenarten der Kostenstellen Leitung und Verwaltung des Bauunternehmens bestimmt.
Wichtige Positionen der AGK sind:
- Kosten der Geschäftsleitung und Verwaltung einschließlich Bürokosten, Gehälter, Büromiete, Heizung, Buchhaltung, technisches Büro, Reisekosten u.a.,
- Steuern und öffentliche Abgaben, wie Gewerbesteuer u.a.
- Beiträge und Versicherungen,
- Sonstige allgemeine Geschäftskosten, z.B. Wartung, Rechtskosten, Patent- und Lizenzgebühren, Repräsentationskosten u.a.,
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften).
Feststellbar ist der wertmäßige Umfang relativ einfach aus der Betriebsabrechnung bzw. Buchhaltung, weil in der Regel die anfallenden Kosten bestimmten Kostenarten entsprechen und auf dafür eingerichteten Kostenstellen meistens monatlich sowie für das Geschäftsjahr erfasst werden. Die Vorausbestimmung für den Ansatz bei der Kalkulation – meistens Prozentsätze als Zuschlagssätze - sollte in Abstimmung mit dem Kaufmännischen Leiter vorgenommen werden. Die Sätze können mit Gültigkeit für das gesamte Geschäftsjahr bestimmt werden, weil diese Kosten kurz- bis mittelfristig gesehen annähernd fest (fix) sind.
Werden bei der Angebotskalkulation die Angebotspreise nach der Zuschlagskalkulation bestimmt, ist ein Zuschlagssatz für die Verrechnung der AGK erforderlich und in dem Formblatt Preise 221(alt EFB- Preis 1a) anzugeben (Zeile 2.2).
Bei der Endsummenkalkulation als Kalkulationsverfahren für die Angebotskalkulation werden die AGK in der Regel „umsatzbezogen“ betriebsindividuell ermittelt und auf die kalkulierten Preise „umgelegt“. Ihr Ausweis für das Angebot erfolgt wertmäßig im Formblatt Preise 222 (alt EFB-Preis 1b) unter der Position 3.2.
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Excel-Vorlage: Angebotssummen - Einfache und differenzierte Angebotskalkulation
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Excel-Vorlage: Endsummenkalkulation
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Excel-Vorlage: Finanzplan - Betriebliche Kosten und auftragsbezogene Zuschlagssätze
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