BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Das BGB, in Kraft getreten zusammen mit dem Handelsgesetzbuch (HGB) am 1.1.1900, ist die allgemeine Rechtsnorm für alle Bürger. Geregelt werden die verschiedensten Rechtsbereiche im Privatrecht in insgesamt 5 Büchern. Wesentliche Änderungen und Anpassungen erfolgten mit der geltenden Ausgabe ab 2002.

Für die Bauwirtschaft ist von besonderer Bedeutung das zweite Buch im BGB, welches das Werkvertragsrecht (§§ 631 bis 651) als Grundlage für BGB-Bauverträge regelt.

Begriffs-Erläuterungen zu BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Als BGB-Gesellschaft wird allgemein eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) bezeichnet. Für sie gelten die Bestimmungen im ab § 705 bis § 740 und nicht die Vorschriften des Handelsgesetzbuch (H ...
So wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) allgemein für Bürger Regelungen trifft, gilt das beim Handelsgesetzbuch (HGB) für die Kaufleute im weitesten Sinne, folglich auch für alle Bauunternehmen mit g ...
Bei einer Personengesellschaft ist die Mitgliedschaft mindestens auf eine natürliche Person und die einzelnen Gesellschafter ausgerichtet, und zwar als Zusammengehen der Mitgesellschafter. Die Regelu ...

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