BRTV-Baugewerbe
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) regelt allgemeine Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeitnehmer. Er gilt räumlich für Deutschland und betrieblich für die Unternehmen des Baugewerbes. Das sind Einrichtungen, die gewerblich Bauten aller Art errichten, gewerblich Bauleistungen oder sonstige bauliche Leistungen erbringen. Nicht erfasst werden eine Reihe von Betrieben des Ausbaugewerbes und des Bauhilfsgewerbes (vgl. Abschnitt VII des § 1 im BRTV), z. B. Betriebe des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaus, des Glaser- und Parkettlegerhandwerks u. a. Der BRTV ist allgemeinverbindlich, inhaltlich werden u. a. geregelt die Arbeitszeit, Lohngruppen, Erschwerniszuschläge, Urlaub, Einstellungsbedingungen, Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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