Baustellengemeinkosten (BGK)

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Baustellengemeinkosten (BGK)

Die Baustellengemeinkosten setzen sich aus verschiedenen Kostenarten zusammen, die aber den einzelnen Einzel- bzw. Teilleistungen nicht direkt zugerechnet werden können.

Mit der Ausschreibung wird durch den Ausschreibenden entschieden, ob für die Baustelleneinrichtung (BE) gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) vorzusehen sind. Sofern besondere Positionen für diese Baustellenkosten (als besondere Leistungen) oder Teile davon ausgeschrieben sind, werden die anfallenden Kosten trotz ihres Gemeinkostencharakters wie Einzelkosten erfasst und behandelt. Die Kalkulation über die Angebotsendsumme geht grundsätzlich davon aus und ist dann zu bevorzugen, wenn die Baustellengemeinkosten sehr auftragsindividuell zu sehen sind und deren Umfang wesentlich die Angebotssumme in der Höhe beeinflusst.

Bei der Zuschlagskalkulation mit vorberechneten Zuschlägen werden die BGK als durchschnittlicher Anteil mit einem prozentualen Zuschlagssatz berücksichtigt. Die Bestimmung sollte analog wie für die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) betriebsindividuell erfolgen, und zwar in Abstimmung oder durch den kaufmännischen Leiter des Unternehmens. Dafür sind den BGK die betreffenden Kostenarten aus Vergangenheitsabrechnungen zuzuordnen und zu einer zu bestimmenden Basis ins Verhältnis zu setzen. Im Formblatt Preise 221 (alt EFB-Preis 1a) nach VHB-Bund Ausgabe 2008 werden die BGK als Prozentsatz mit Bezug auf die Basis Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) angegeben und in der Zeile 2.2 ausgewiesen.

Besteht im Bauunternehmen keine Möglichkeit zur Aufbereitung der in vergangenen Zeiträumen angefallenen Kosten für BGK bzw. sind diese insgesamt in die Gemeinkosten bzw. in die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) eingegangen, können auch der gesamte Umfang der Gemeinkosten vorzugsweise in den AGK ausgewiesen und die BGK gleich Null gesetzt werden.

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Baunachrichten zu Baustellengemeinkosten (BGK)

Die Endsummenkalkulation - 02.12.2011 Wie in der letzten Ausgabe gezeigt wurde, bieten sich verschiedene Verfahren für die Angebotskalkulation an. Welches Verfahren gewählt wird, entscheidet das Bauunternehmen...
02.12.2011 Wie in der letzten Ausgabe gezeigt wurde, bieten sich verschiedene Verfahren für die Angebotskalkulation an. Welches Verfahren gewählt wird, entscheidet das Bauunternehmen...
Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen - 04.11.2011 Der Form nach ist die Angebotskalkulation meistens eine Zuschlagskalkulation, bei der die Einzelkosten (EKT) direkt ermittelt und die Gemeinkosten sowie W&G mit vorbestimmten Zuschlägen zug
04.11.2011 Der Form nach ist die Angebotskalkulation meistens eine Zuschlagskalkulation, bei der die Einzelkosten (EKT) direkt ermittelt und die Gemeinkosten sowie W&G mit vorbestimmten Zuschlägen zug...
Sittenwidrige Preise und korrekte Preisbildung nach VOB - 07.01.2011 In jüngster Zeit sind mehrere Gerichtsentscheidungen ergangen, zu der Frage, wann ein Einheitspreis sittenwidrig überhöht ist...
07.01.2011 In jüngster Zeit sind mehrere Gerichtsentscheidungen ergangen, zu der Frage, wann ein Einheitspreis sittenwidrig überhöht ist...
Der Deckungsbeitrag in der Dualität von A wie Anteil bis Z wie Zuschlag -  Im Deckungsbeitrag verbirgt sich ein tiefer Sinn für die Kalkulation von Baupreisen, der Beurteilung von Angeboten und dem Nachtragsmanagement. Zum Verständnis dieser Zusammenhänge möchte ich aus aktuellem Anlass geistig anregen.
Im Deckungsbeitrag verbirgt sich ein tiefer Sinn für die Kalkulation von Baupreisen, der Beurteilung von Angeboten und dem Nachtragsmanagement. Zum Verständnis dieser Zusammenhänge möchte ich aus aktuellem Anlass geistig anregen.
Ausgleichsberechnung von Nachträgen – Unter- oder Überdeckung? -  Das Leistungsverzeichnis präsentiert sich als eine Parade aufgestellter Positionen. Scheinbar beliebig austauschbar. In Reih und Glied stehen sie trügerisch geordnet mit Menge, Text und Preis. Tatsächlich sind die Positionen aber vernetzt. Beauftragt wird ein verknüpftes Geflecht von Einzelleistungen. Eine nachträgliche Änderung zieht eine Reihe anderer Änderungen nach sich. Mit der Schlussrechnung kommt dann das dicke Ende. Im Konglomerat von gekündigten, geänderten und zusätzlichen Leistungen kombiniert mit Minder- und Mehrmengen verliert man schnell den Überblick.
Das Leistungsverzeichnis präsentiert sich als eine Parade aufgestellter Positionen. Scheinbar beliebig austauschbar. In Reih und Glied stehen sie trügerisch geordnet mit Menge, Text und Preis. Tatsächlich sind die Positionen aber vernetzt. Beauftragt wird ein verknüpftes Geflecht von Einzelleistungen. Eine nachträgliche Änderung zieht eine Reihe anderer Änderungen nach sich. Mit der Schlussrechnung kommt dann das dicke Ende. Im Konglomerat von gekündigten, geänderten und zusätzlichen Leistungen kombiniert mit Minder- und Mehrmengen verliert man schnell den Überblick.

Begriffs-Erläuterungen zu Baustellengemeinkosten (BGK)

Preisuntergrenze lässt sich für ein Angebot bzw. Bauauftrag als Differenz zwischen Angebotssumme (ohne Umsatzsteuer), dem Deckungsbeitrag (als Summe aus Gemeinkosten ) berechnen. Da mit der Kalkulat ...
Die Baustellengemeinkosten (BGK) können neben einer Betrachtung nach Kostenarten auch nach zeitabhängigen Kosten wie z. B. Vorhaltekosten für die Bereitstellungsgeräte, Mieten und Pachten, Betriebs- ...
Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen als Kalkulationsverfahren erfordert die Vorausermittlung von Zuschlagsätzen für die Zurechnung der Gemeinkosten Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeine Ge ...
Gemeinkosten umfassen alle den Teil- bzw. Einzelleistungen nicht direkt zurechenbaren Kosten. Rechnerisch stellen sie die Summe aus Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeine Geschäftskosten (AGK ...

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