Bauzeitverlängerung

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Bauzeitverlängerung

Die Bauzeit – in der Regel in Form eines Bauzeitenplans als Soll-Ablauf vertraglich vereinbart – kann im Ist abweichen. Ob eine Verlängerung der Ausführungsfrist in Frage kommt, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab:

  • Umstände und Ereignisse, die sich erschwerend und damit verlängernd auf die Bauzeit auswirken, aber bei Vertragsabschluss weder bekannt noch voraussehbar waren und
  • Verantwortung für die bauzeitverlängernden Umstände.

Eine Bauverlängerung im Sinne der VOB Teil B § 2 Abs. 5 ist eine zeitliche Anordnung oder einseitige Entscheidung des Auftraggebers, die vom vertraglich festgelegten ausführungszeitlichen Inhalt abweicht, d.h. einen späteren Baubeginn bedeutet. Andererseits kann eine Bauzeitverlängerung aber auch nach einer Behinderung erforderlich werden, wenn eine wirksame Behinderungsanzeige durch den Auftragnehmer erfolgte. Als weitere Voraussetzung gelten bei einem VOB-Vertrag die in § 6 Abs. 2, Nr. 1 VOB/B angeführten Umstände für eine Behinderung wie

  • Umstände aus dem Risikobereich des Auftraggebers,
  • Streik oder Aussperrungen,
  • höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände.

Eine Fristverlängerung daraus berechnet sich gemäß § 6 Abs. 4 in VOB/B beispielsweise wie folgt:

1. Dauer der Behinderung  20 Werktage 
2. zuzüglich einer erforderlichen Zeitspanne
für die Wiederaufnahme der Arbeiten 
6 Werktage 
3. zuzüglich einer erforderlichen Zeitspanne
wegen Verschiebung der Arbeiten in eine
günstigere Jahreszeit 
18 Werktage 
gesamte Fristverlängerung  44 Werktage 

Die Bauzeit verlängert sich insgesamt um 44 Werktage und daraus ableitend der neue Fertigstellungstermin.

Die Berechnung der Fristverlängerung sollte dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und zur Bestätigung vorgelegt werden.

Hinsichtlich einer Bauzeitverlängerung infolge einer Behinderung besteht im BGB keine Regelung für einen BGB-Bauvertrag. Dem Auftragnehmer steht jedoch ein Recht auf Anspruch nach § 642 BGB auf eine angemessene Entschädigung zu, wenn die Behinderung nicht von ihm zu vertreten ist.

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Musterbrief: Berechnung der Fristverlängerung für die Bauausführung (VOB/B § 6 Abs. 4) Musterbrief: Berechnung der Fristverlängerung für die Bauausführung (VOB/B § 6 Abs. 4)
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Baunachrichten zu Bauzeitverlängerung

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Begriffs-Erläuterungen zu Bauzeitverlängerung

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