Behinderung

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Behinderung

Als Behinderung gilt ein Ereignis, das die Bauausführung hemmt oder verzögert. Bei Vertragsabschluss konnte der Auftragnehmer davon nicht Kenntnis haben und mit dem Eintritt auch nicht rechnen.

Eine Behinderung ist durch den Auftragnehmer (AN) dem Auftraggeber (AG) unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Grundlage dafür liefert für einen VOB-Vertrag § 6 Abs. 1 in VOB Teil B. Weist der Auftraggeber die Behinderungsanzeige zurück, wird diese nicht unwirksam. Im Streitfall wäre zu prüfen, ob die Anzeige berechtigt war oder nicht.

Als Umstände für eine Behinderung kommen in Frage:

  • Umstände aus dem Risikobereich des Auftraggebers,
  • Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb des Auftragnehmers oder in einem unmittelbar für ihn arbeitenden Betrieb,
  • höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände.

Diese angeführten Umstände führen nach § 6 Abs. 2, Nr. 1 nach einer Behinderung zu einer Verlängerung der Ausführungsfrist.

Welche Umstände dem Risikobereich des Auftraggebers zuzuordnen sind, ist oft strittig. Zugehörig sind in der Regel jedoch

  • Pflichtverletzungen des Auftraggebers, beispielsweise unzureichende Erfüllung von Mitwirkungspflichten wie die rechtzeitige Erlangung der Baugenehmigung, der Bereitstellung von Planungsunterlagen, Geländeaufnahmen, Absteckungen u.a.,
  • Anordnungen von Leistungsänderungen sowie die Ausführung zusätzlicher Leistungen,
  • von Vorunternehmern des Auftraggebers verursachte Behinderungen und Bauablaufstörungen.

Eine besondere Betrachtung erfordern Witterungseinflüsse. Ist mit ihnen normalerweise bei der Angebotsabgabe zu rechnen, z.B. Bauzeit über das Winterhalbjahr oder einzelne Regentage im Sommer, liegt eine Behinderung dann nicht vor. Eine Behinderung kann sich nur aus außergewöhnlichen und über die üblichen Maße hinausgehende Einflüsse ableiten, z.B. extremer Frost über Monate, wochenlange Regenfälle, Sturmfluten u.a.

Es gibt auch eine Reihe von Ursachen für Behinderungen, die z.B. vom Bauunternehmen selbst zu vertreten sind:

Dem Auftragnehmer kann aus einer Behinderung einerseits Schadenersatz zustehen und zum anderen auch eine Bauzeitverlängerung entstehen. Eine Behinderung muss nicht zwangsläufig eine Bauzeitverlängerung nach sich ziehen.

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Musterbrief: Abweisung einer Behinderung infolge von Witterungseinflüssen (VOB/B § 6 Abs. 2, Nr. 2) Musterbrief: Abweisung einer Behinderung infolge von Witterungseinflüssen (VOB/B § 6 Abs. 2, Nr. 2)
Musterbrief: Abweisung einer Behinderungsanzeige (VOB/B § 6 Abs. 1 und 2, Nr. 1) Musterbrief: Abweisung einer Behinderungsanzeige (VOB/B § 6 Abs. 1 und 2, Nr. 1)
Musterbrief: Behinderung der Bauausführung (VOB/B § 6 Abs. 1) Musterbrief: Behinderung der Bauausführung (VOB/B § 6 Abs. 1)
Musterbrief: Berechnung von Mehrkosten und Schadenersatz infolge Behinderung bzw. Unterbrechung, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (VOB/B § 6 Abs. 6) Musterbrief: Berechnung von Mehrkosten und Schadenersatz infolge Behinderung bzw. Unterbrechung, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (VOB/B § 6 Abs. 6)
Musterbrief: Mitteilung über die Fortsetzung der Bauausführung durch den Auftragnehmer nach Behinderung (VOB/B § 6 Abs. 3) Musterbrief: Mitteilung über die Fortsetzung der Bauausführung durch den Auftragnehmer nach Behinderung (VOB/B § 6 Abs. 3)
Musterbrief: Schadenersatz aus verlängerter Ausführungsfrist (VOB/B § 6 Abs. 6) Musterbrief: Schadenersatz aus verlängerter Ausführungsfrist (VOB/B § 6 Abs. 6)
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Baupreis-Informationen zu Behinderung

Erdarbeiten || Boden, einbauen, einbauen und verdichten
Spezialtiefbauarbeiten || Bohrung für Trägerbohlwand
Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen || Kalziumsilikat, Gipsfaser, Gips, Brandschutzbekleidung, Beflammung von innen, Brandschutzbekleidung, Beflammung von außen
Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen || E 30 mit Funktionserhalt, E 90 mit Funktionserhalt, E 60 mit Funktionserhalt, Brandschutzkabelkanal, Beflammung von innen, Brandschutzkabelkanal...
Wärmeversorgungsanlagen - Leitungen, Armaturen, Heizflächen || T-Stück, Reduzierstück, Festpunkt, Endverschluss zum Einschweißen, Axialkompensator, Entfernen der Feuchtigkeit aus Isolierung, Ringraum,...

Normen und Regelwerke zu Behinderung

a) Querung eines niveaugleichen Radwegs an einem Fußgängerüberweg - DIN 32984 [2011-10] Querung von Radwegen - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum
DIN 32984 [2011-10] Querung von Radwegen - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum
b) Querung eines Radwegs an Haltestelle - DIN 32984 [2011-10] Querung von Radwegen - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum
DIN 32984 [2011-10] Querung von Radwegen - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum
Bild 10. Bewegungsfläche vor Drehflügeltüren - DIN 18025-1 [1992-12] Türen - Barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025-1 [1992-12] Türen - Barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Bild 11 — Beispiele für Rollstuhlplätze in Räumen für Veranstaltungen - DIN 18040-1 [2010-10] Veranstaltungsräume - Barrierefreies Bauen; Öffentliche Gebäude
DIN 18040-1 [2010-10] Veranstaltungsräume - Barrierefreies Bauen; Öffentliche Gebäude
Bild 11 Bewegungsfläche vor Schiebetüren - DIN 18025-1 [1992-12] Türen - Barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025-1 [1992-12] Türen - Barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
[2011-10] Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
[2010-10] Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
[2011-09] Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen
[2002-08] Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
[1998-01] Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen

Baunachrichten zu Behinderung

Neue Norm im Oktober 2010: DIN 18040-1  - 27.10.2010 Neue Norm im Oktober 2010: DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen. In der Neufassung wurden die vorhandenen Inhalte grundlegend umstrukturiert...
27.10.2010 Neue Norm im Oktober 2010: DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen. In der Neufassung wurden die vorhandenen Inhalte grundlegend umstrukturiert...
Neue Ausgaben wichtiger DIN-Normen  - 07.11.2011 u.a. DIN 32984: 2011-10 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum, DIN 68800-1: 2011-10 Holzschutz - Teil 1, DIN 18516-3: 2011-11 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet sowie DIN SPEC 18035-7: 201
07.11.2011 u.a. DIN 32984: 2011-10 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum, DIN 68800-1: 2011-10 Holzschutz - Teil 1, DIN 18516-3: 2011-11 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet sowie DIN SPEC 18035-7: 201...
Wedi-Seminar: Barrierefreie Bauplanung - 07.01.2012 Wie fühlen sich körperliche Handicaps an? Wie wirken sich 
Bewegungseinschränkungen und Sehbehinderungen aus? Welche Konsequenzen ergeben 
sich daraus für eine barrierefreie Planung? Mit Hilfe eines Handicap-Dress und 
ausgewiesenen Experten vermittelt Wedi in seinem jüngsten Seminar alles 
Wissenswerte rund um die praxisgerechte barrierefreie Bauplanung.
07.01.2012 Wie fühlen sich körperliche Handicaps an? Wie wirken sich Bewegungseinschränkungen und Sehbehinderungen aus? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für eine barrierefreie Planung? Mit Hilfe eines Handicap-Dress und ausgewiesenen Experten vermittelt Wedi in seinem jüngsten Seminar alles Wissenswerte rund um die praxisgerechte barrierefreie Bauplanung.

Begriffs-Erläuterungen zu Behinderung

Behinderung ist durch den Auftragnehmer Auftraggeber unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Voraussetzung ist jedoch nicht, dass die Behinderung bereits eingetreten sein muss. Die Anzeige sollte be ...
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