Beiträge zu Berufsverbänden

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Beiträge zu Berufsverbänden

Die Beiträge zu Berufsverbänden fallen als Aufwendungen lohnbezogen an und zählen folglich zu den lohnbezogenen Sozialkosten. Sie werden in den Lohnzusatzkosten berücksichtigt und über den Kalkulationslohn in den Baupreis einbezogen.

Ein Bauunternehmen wird meistens, aber nicht unbedingt Mitglied eines Verbandes sein. In der Regel fallen Beiträge nicht nur für einen, sondern für mehrere Bauverbände und fachlich orientierte Vereine an, beispielsweise bei einer Mitgliedschaft im Verband der Deutschen Bauindustrie, im Zentralverband Deutsches Baugewerbe, im Betonverband, im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, in der Handwerkskammer, in Bauinnungen u.a.

In den Berechnungsschemen für die Bestimmung der Zuschlagsätze für die Lohn- und Gehaltszusatzkosten werden die Beiträge zu Verbänden unter der Position 2.3.2 angeführt. Im Muster des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. wird ein angenommener Wert von 0,6 % mit Bezug auf die Bruttolohn- bzw. Bruttogehaltssumme in den Berechnungen sowohl für West- als auch für Ostdeutschland angesetzt. Er leitet sich aus den Annahmen von 0,5 % mit Bezug auf die Bruttolohn- bzw. Gehaltssumme sowie unter Hinzurechnung von 0,025 % mit Bezug auf die Gesamtbauleistung, was ca. 0,1 % von der Bruttolohnsumme entspricht, ab. Insgesamt stellen sich danach 0,6 % dar.

Der Ansatz wird betrieblich unterschiedlich sein und kann auch in den Berechnungen betriebsindividuell eingestellt werden.

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