Einzelkosten
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Einzelkosten können einer Teil- bzw. Einzelleistung direkt zugerechnet werden. Sie werden deshalb als "Einzelkosten der Teilleistungen - EKT" bezeichnet.
Innerhalb der Einzelkosten werden die Kosten differenziert nach Kostenarten kalkuliert. Wie viel Kostenarten in Frage kommen, richtet sich nach der Zurechenbarkeit, den notwendigen Basen für die Gemeinkostenverrechnung und den Wünschen nach einem späteren Soll-Ist-Kostenvergleich.
Es gibt 7 verschiedene Kostenarten (Kostensegmente):
- Lohn
- Baustoffe (Material)
- Geräte
- Betriebsstoffe
- Bauhilfsstoffe (RSV)
- Sonstige Kosten
- Fremdleistungen
soweit sie direkt kalkulier- und zuordenbar sind. Andernfalls werden sie in den Gemeinkosten (BGK oder AGK) erfasst.
Die Kalkulation der Einzelkosten ist Schwerpunkt jeder Kalkulation, weil diese zugleich Basis für die Verrechnung der anderen Kosten im Unternehmen ist. Sichere Angebote lassen sich nur bei sicherer Kostenkenntnis erstellen.
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