Endsummenkalkulation

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Endsummenkalkulation

Die Endsummenkalkulation ist ein zukunftsorientiertes Kalkulationsverfahren, da es die konkreten Bedingungen des Bauauftrags und der Bauausführung in die Baukalkulation einbezieht. Danach werden die Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn für jeden zu kalkulierenden Bauauftrag zunächst gesondert ermittelt und in der Endsumme aufaddiert, bevor sie als Umlage auf die Einzelkosten der Teilleistungen verrechnet werden.

Die Kalkulation erfolgt nach folgenden Schritten:

  • Ermittlung der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) je Position und insgesamt
  • Ermittlung der Baustellengemeinkosten (BGK) nach Kostenarten und insgesamt
  • Ermittlung der zu verrechnenden Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) auf Basis der Herstellkosten
  • Berechnung von Wagnis und Gewinn auf Basis der Herstellkosten
  • Ermittlung der Angebotsendsumme
  • Festlegung der Umlagesätze für Kostenarten außer Lohn und Ermittlung der Umlagen, die einen Teil der Gesamtumlage auf die Einzelkostenarten umlegen
  • Berechnung des restlichen Betrages als Umlage auf den Lohn (Angebotslohn, auch synonym als Kalkulationslohn bezeichnet)
  • Berechnung der Einheitspreise

Die unter "Beispiele" zur Verfügung gestellte Übersicht vermittelt einen Überblick zu den einzelnen Schritten der Endsummenkalkulation.

Basis für die Verrechnung der Umlage auf die Positionen im Leistungsverzeichnis sind die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT).

Mit diesem Verfahren wird im Allgemeinen eine hohe Kalkulations- und Kostensicherheit erreicht, besonders durch die auftragsbezogene Kalkulation der anfallenden Baustellengemeinkosten (BGK) in den Umlagepositionen. Andererseits werden höhere Anforderungen an die Vorermittlungen gestellt und damit die Kalkulation auch anspruchsvoller.

Dieses Kalkulationsverfahren sollte für alle größeren Bauvorhaben im Tief-, Hoch- und Ingenieurbau sowie bei Bauvorhaben mit relativ großen Baustelleneinrichtungen herangezogen werden, wenn die Baustelleneinrichtungen nicht gesondert im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind.

Die Vorgehensweise bei der Endsummenkalkulation beruht zunächst - wie die Zuschlagskalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen - auf der Ermittlung der Einzelkosten der Teilleistung, bezieht jedoch dann die objektkonkreten Baustellengemeinkosten in die Herstellkosten des Bauvorhabens ein, wobei über die Unterscheidung von

  • zeitunabhängigen und
  • zeitabhängigen Kosten
auch der Einfluss der Bauzeit einbezogen werden kann.

Durch die auftragsbezogene Bestimmung der BGK lässt sich das konkrete Angebot treffsicherer kalkulieren. Das Risiko von Kalkulationsfehlern wird erheblich reduziert. Folglich sollte dieses Kalkulationsverfahren für alle größeren Bauvorhaben mit relativ großen Baustelleneinrichtungen herangezogen werden, wenn die Baustelleneinrichtungen nicht gesondert im Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschrieben sind. Sind Positionen für die Baustelleneinrichtung im LV ausgeschrieben, dann stellen sie Normalpositionen dar und werden wie jede andere Position kalkuliert.

Gilt jedoch die Baustelleneinrichtung als Nebenleistung (im Sinne Abschnitt 4.1. in der DIN 18299 in der VOB, Teil C), so ist sie im Leistungsverzeichnis nicht auszuschreiben. Bei erheblichem Umfang einer Baustelleneinrichtung bzw. deren Wichtigkeit für die Kalkulationsaussage können und sollten Positionen aufgestellt werden, die dann aber stets dem Charakter nach Umlagepositionen darstellen.

Unter "Beispiele" steht eine Beispiel-Rechnungfür eine Angebotskalkulation zur Verfügung.

Beispiele zu Endsummenkalkulation

Beispiel-Rechnung

Das folgende Bild liefert ein Beispiel für eine Angebotskalkulation im Ausdruck der Bildschirmmaske in der Kalkulationssoftware x:bau

Bildschirmfoto Software x:bau Baukalkulation
Bildschirmfoto Software x:bau Baukalkulation

Im Beispiel-Angebot war keine Position für die Baustelleneinrichtung im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben. Für das Angebot wurde jedoch ein Betrag von 3.000 € für die auftragsbezogenen Baustellengemeinkosten (in der Maske in Zeile 2 ersichtlich) vorermittelt und als Umlageposition kalkuliert. Dies sollte immer bei erheblichem Umfang einer Baustelleneinrichtung bzw. deren Wichtigkeit für die Kalkulationsaussagen erfolgen. Solche Positionen tragen aber keine Ordnungszahl.

Betriebsindividuell ist zu entschieden, ob beispielsweise Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung u. a. und evtl. anfallende Sonderkosten der Baustelle nicht in den BGK, sondern mit in den AGK berücksichtigt werden.

Diese direkt ermittelten BGK werden nunmehr in der Kalkulation nicht bezuschlagt, sondern in der ermittelten Höhe den Einzelkosten hinzugerechnet.

Weiterhin sind die AGK sowie W&G zu berücksichtigen. Bei der Endsummenkalkulation werden die umzulegenden AGK in der Regel "umsatzbezogen" für das Angebot bzw. den Bauauftrag ermittelt, d. h. bezogen auf die Angebotsendsumme vorgegeben. Dies erfordert eine interne Umrechnung bei Zurechnung auf Basis Herstellkosten, beispielsweise in der folgenden Form:

Zuschlag W&G auf die Angebotssumme  = 3,00 % 
Basis Herstellkosten
Umrechnung: (3 x 100) : (100 - 3) = 3,09 %
Zuschlagsatz auf die vorangegangene
Kostensumme, in der Regel die Einzelkosten 
= 3,09 % 

Im Fall von 3,09 % wird dann meistens von einem "umsatzabhängigen" Zuschlagsatz gesprochen.

Die Herstellkosten bilden die Summe aus den Einzelkosten der Teilleistung und den direkt bestimmten BGK in der Bildschirmmaske in der 3. Zeile. Im Beispielangebot wurde ein Zuschlagssatz von 12 % für die AGK und von 3 % für W&G gewählt, für die Fremdleistungen von 10 % für AGK und 3 % für W&G.

Eine Differenzierung für Eigenleistungen und Nachunternehmer- bzw. Fremdleistungen ist möglich und zu empfehlen.

Im Ergebnis der Kalkulation steht die Angebotssumme (ohne Umsatzsteuer). Die Gesamtbeträge der BGK, AGK und W&G bilden zusammen die in der Kalkulation zu verrechnende Gesamtumlage. Sie wird durch Subtrahieren der Einzelkosten von der Angebotssumme berechnet, in der Maske in Höhe von 11385,97 € für das Beispielangebot. Dieser Betrag ist nun über die Umlagen auf die Einheitspreise zu verteilen.

In x:bau sind als Umlagesätze jeweils 10 % für alle Kostenarten (im linken Teil der Bildschirmansicht) gleich hoch voreingestellt. Dagegen wurden für das Beispielangebot differenzierte Umlagesätze nach Kostenarten angesetzt.

Für die Wahl der Umlagen, nach denen dieser Kostenblock verteilt werden soll, ist ein weiter Spielraum gegeben, angefangen von der

  • gleichmäßigen Umlage auf alle Kostenarten der Einzelkosten oder
  • Festlegung von unterschiedlichen Zuschlagsätzen für jede Einzelkostenart oder
  • Festlegung fester Umlagesätze für die Kostenarten außer Lohn und Umlage der Restgemeinkosten über den Lohn.

Letztere Variante ist in der Baupraxis überwiegend üblich und wurde auch im Beispiel herangezogen. Die Regelumlagesätze für die Verteilung der Gemeinkosten und des Gewinns auf die einzelnen Kostenarten liegen in den Spannen

  • ca. 7 bis 20 % auf Stoffkosten
  • ca. 7 bis 15 % auf Gerätekosten
  • ca. 5 bis 15 % auf Hilfs- und Betriebsstoffe
  • ca. 5 bis 12 % auf Sonstige Kosten
  • ca. 5 bis 15 % auf Fremdleistungen

Die Umlagesätze sind betriebsspezifisch und ggf. auftragsindividuell zu prüfen und festzulegen, und zwar unter Berücksichtigung der Bauleistungsstruktur und der Bauleistungssparte wie Hochbau, Tiefbau u. a. des jeweiligen Bauauftrags.

Mittels der gewählten Umlagesätze auf die Kostenarten - außer Lohn - werden Anteile der Gesamtumlage auf die entsprechenden Einzelkostenarten umgelegt (Vorabumlage). Basis der Umlagesätze sind die jeweiligen Einzelkostensummen des Angebots in den betreffenden Kostenarten. Die verbleibende Restumlage wird angezeigt und auf die Einzelkostensumme Lohn verrechnet. Auf Basis des Mittellohns A(P)SL bzw. Kalkulationslohns lässt sich mit dem berechneten Umlagesatz der zu verrechnende Umlagebetrag je Lohnstunde, für das Beispielangebot von 10,83 €/h im Bild (rechte Seite) ermitteln.

Zusammen mit dem Kalkulationslohn bestimmt sich der Verrechnungslohn als Angebotslohn in der Aussage als Preis einer Lohnstunde, für das Beispielangebot ein Betrag von 40,70 €/h.

Dieser Umlagesatz ist nicht vergleichbar mit den Verrechnungslöhnen bei Anwendung anderer Kalkulationsverfahren. Er kann auch sehr unterschiedlich hoch von Bauauftrag zu Auftrag sein. Die gewählten Umlagesätze für die anderen Kostenarten bzw. der berechnete Umlagesatz auf Lohn werden abschließend für die Berechnung der Einheitspreise herangezogen. Da der auftragsbezogene Umlagesatz auf Lohn erst ermittelt werden kann, wenn alle Einzelkosten kalkuliert sind, kann ebenfalls erst zum Ende der Angebotskalkulation ein zutreffender Umlagesatz bestimmt werden.

Im Ergebnis der Kalkulation können die geforderten Aussagen in den ergänzenden Formblättern Preise 222 und 223 gemäß Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB)-Bund, Ausgabe 2008 (alt EFB-Preis 1b und 2) übernommen werden.

Endsummenkalkulation

Endsummenkalkulation - Überblick zu den einzelnen Schritten
Endsummenkalkulation - Überblick zu den einzelnen Schritten

Quelle: f:data GmbH Weimar/Dresden: Handbuch Praktische Baukalkulation, Kostensicher kalkulieren mit x:bau ®, 2009, Seite 76

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Baunachrichten zu Endsummenkalkulation

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Angebot und Nachtrag - Baupreis und EFB-Preis! -  Hauptangebote werden immer häufiger durch Nachträge "subventioniert". Billige Angebote können auch deshalb teuer werden. Die tatsächlichen Baukosten entstehen nicht im Soll, sondern im Ist und werden in der Summe von Angebot und Nachträgen bestimmt. Bauherren leiden darunter und Bauunternehmen freuen sich darüber. Nach HOAI können Architekten sogar mit höheren Honoraren davon profitieren. Infolge der im Angebot beschriebenen Baupreise wird ein Bausoll vertraglich festgelegt. Änderungen und Abweichungen vom Bausoll treten bei einem Einheitspreisvertrag regelmäßig auf und sind dann das tägliche Brot von Juristen. Für den Auftragnehmer ergeben sich meistens Ansprüche auf Nachträge als "Nachforderungen" und "Vergütungsanpassungen" entsprechend VOB Teil B §2.
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Begriffs-Erläuterungen zu Endsummenkalkulation

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Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) tragen Gemeinkostencharakter und können den einzelnen Teilleistungen nur indirekt zugerechnet werden. Nach dem Inhalt werden die AGK durch die Kostenarten der Ko ...

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