Ersatzvornahme

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Ersatzvornahme

Handelt es sich beim Bauvertrag um einen VOB-Vertrag, kann Ersatzvornahme durch einen Dritten zu Lasten des Auftragnehmers bzw. auf dessen Kosten zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich werden, wenn er seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Als mögliche Anlässe kommen in Frage:

  • Der Auftragnehmer kommt der Aufforderung zur Beseitigung von nach einer Abnahme festgestellten Mängeln nach § 13 Abs. 5, Nr. 2 VOB Teil B auch nach einer vom Auftraggeber gesetzten Frist nicht nach.
  • Der Auftragnehmer kommt seiner Pflicht zur Beseitigung eines während der Bauausführung festgestellten Mangels nach § 4 Abs. 7 VOB Teil B nach einer angemessenen Frist nicht nach, so dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag mit Kündigung nach § 8 Abs. 3 VOB Teil B entziehen und danach eine Ersatzvornahme durch einen Dritten verlassen kann.
  • Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer den Vertrag nach § 8 Abs. 4 VOB Teil B entziehen, wenn letzterer aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt und danach die Leistung als Ersatzvornahme durch einen Dritten zu Lasten des Auftragnehmers ausführen lassen.

Im Gegensatz von Ersatzvornahme wird bei einem Werkvertrag (nach BGB) mit Bezug auf § 637 BGB von Selbstvornahme gesprochen, und zwar als Recht des Bestellers auf Beseitigung eines Mangels nach erfolgloser Aufforderung gegenüber dem Auftragnehmer und Fristverstreichung.

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Musterbrief: Ankündigung der Selbstvornahme nach erfolgloser Mängelbeseitigung (BGB § 637 Abs. 1) Musterbrief: Ankündigung der Selbstvornahme nach erfolgloser Mängelbeseitigung (BGB § 637 Abs. 1)
Musterbrief: Einspruch gegen vorgesehene Selbst- bzw. Ersatzvornahme (VOB/B § 13 Abs. 5, Nr. 2) Musterbrief: Einspruch gegen vorgesehene Selbst- bzw. Ersatzvornahme (VOB/B § 13 Abs. 5, Nr. 2)
Musterbrief: Ersatzvornahme nach Fristverstreichung zur Mängelanzeige (VOB/B § 4 Abs. 7) Musterbrief: Ersatzvornahme nach Fristverstreichung zur Mängelanzeige (VOB/B § 4 Abs. 7)
Musterbrief: Selbstvornahme nach erfolgloser Nacherfüllung und Verlangen auf Vorschuss (BGB § 637 Abs. 1) Musterbrief: Selbstvornahme nach erfolgloser Nacherfüllung und Verlangen auf Vorschuss (BGB § 637 Abs. 1)
Musterbrief: Vorschuss für Aufwendungen einer Ersatzvornahme (VOB/B § 13 Abs. 5, Nr. 2) Musterbrief: Vorschuss für Aufwendungen einer Ersatzvornahme (VOB/B § 13 Abs. 5, Nr. 2)
Musterbrief: Vorschuss für Aufwendungen einer Selbstvornahme (BGB § 637 Abs. 3) Musterbrief: Vorschuss für Aufwendungen einer Selbstvornahme (BGB § 637 Abs. 3)
Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.

Normen und Regelwerke zu Ersatzvornahme

DIN 14675 [2003-11] Der gewaltfreie Zutritt und die Zufahrt zu allen mit Brandmeldern bzw. selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen ist bei Brandalarm durch geeignetes Personal mit Schlüsselgewa...

Begriffs-Erläuterungen zu Ersatzvornahme

Auftraggeber ist bei einem VOB-Vertrag nach § 8 Abs. 3, Nr. 2 /B berechtigt, die dem Auftragnehmer gekündigten und damit entzogenen Leistungen durch einen Dritten ausführen zu lassen ( Ersatzvornahme...
Tritt in der Mängelanspruchsfrist ein Mangel auf und wird er durch den Auftraggeber in schriftlicher Form dem Auftragnehmer angezeigt und die Beseitigung verlangt, dann hat der Auftragnehmer die Bese ...
Stellten sich nach Abnahme bei den Bauleistungen Mängel ein, die vom Auftraggeber als solche auch angezeigt wurden, aber zur vorgegebenen Frist und auch Nachfrist keine Mängelbeseitigung durch den Au ...
Das Bauunternehmen hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen (vgl. § 633 BGB und § 13 VOB, Teil B). Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn s ...

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