Finanzplan zur Ermittlung von Kalkulationszuschlagsätzen

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Finanzplan zur Ermittlung von Kalkulationszuschlagsätzen

Die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen als Kalkulationsverfahren erfordert die Vorausermittlung von Zuschlagsätzen für die Zurechnung der GemeinkostenBaustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeine Geschäftskosten (AGK) – sowie von Wagnis und Gewinn (W&G).

Bauaufträge bestehen aus Teilleistungen, die direkt kalkulierbare Kostenarten verursachen. Diese Einzelkosten der Teilleistungen sind die Basis für die Verrechnung der indirekten Kosten sowie Wagnis und Gewinn.

Die BGK sind überwiegend Kosten für die Baustelleneinrichtung, soweit sie als Nebenleistung gelten und im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgeschrieben sind, sowie Leitungskosten und Sonstige Kosten der Baustelle. Die AGK sind Kosten für Leitung und Verwaltung des Unternehmens.

Die Vorausbestimmung der Zuschlagsätze für den Ansatz in der Angebotskalkulation sollte mit Bezug auf die betriebliche Finanzplanung und in Abstimmung mit dem kaufmännischen Leiter des Bauunternehmens vorgenommen werden. Die Festlegung der Höhe kann mit Gültigkeit für das gesamte Geschäftsjahr erfolgen, weil diese Kosten kurz- und mittelfristig gesehen annähernd fest (fix) sind.

Als Grundlage für die Bestimmung der Gemeinkostenzuschläge können und sollten die Unterlagen des betrieblichen Rechnungswesens ( Jahresabschluss und BWA – Betriebswirtschaftliche Auswertungen) bzw. die Finanzplanung für das laufende bzw. künftige Geschäftsjahr herangezogen werden.

Zunächst soll die Ableitung von Zuschlagsätzen aus einem Finanzplan betrachtet werden. Dazu kann die Musterrechnung in der aufrufbaren Excel-Tabelle unter "Berechnungen" als Grundlage dienen.

In die Musterberechnung sind zunächst die betrieblichen Werte aus der Finanzplanung für

  • die Jahres-Bauleistung (bzw. Jahres-Umsatz) und danach
  • die Gesamtkosten für die Jahresbauleistung sowie
  • differenziert nach 8 verschiedenen Kostenarten, die in ihrer Summe weiterhin nach den kostenkomplexen Einzelkosten (EKT), Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeine Geschäftskosten (AGK) aufgegliedert sind,

einzugeben.

Die Kostenarten leiten sich aus der Finanzbuchhaltung bzw. Betriebsabrechnung ab. Sie können aus mehreren Kostenarten der Finanzbuchhaltung zusammengefasst sein. Die verschiedenen Kostenarten werden durch die Leistungen, die Baustelle und das Unternehmen unterschiedlich verursacht. Eine entsprechende Aufteilung und Zuordnung nach EKT, BGK und AGK bringt Klarheit in die Kalkulation der Zuschläge und Stundensätze.

Die Voreinstellungen in der Musterrechnung sind mit der betrieblichen Situation zu prüfen, nur ggf. aus dem Musterfinanzplan zu übernehmen. Zu beachten ist jedoch, dass die eingegebenen Werte nur Anhaltspunkte darstellen und als Orientierung dienen können. Mindestens einmal pro Jahr sollte man seine eigenen Betriebswerte über den Finanzplan ermitteln und zugrunde legen. Der Finanzplan für das jeweils laufende Jahr baut auf den Erfahrungen der Vergangenheit auf (Jahrsabschluss) und sollte dabei mit den Erwartungen und Plänen für das neue Jahr abgeglichen werden.

In der Musterrechnung können die Angaben zum Finanzplan nach den individuellen und betrieblichen Belangen eingegeben und geändert werden.

Als Eckwerte kann man folgende Annahmen überprüfen (Summe ergibt 100 %):

  • die Einzelkosten der Teilleistungen betragen ca. 65 - 80 % vom Umsatz
  • der Deckungsbeitrag (BGK+AGK+W&G) ca. 20 - 35 % vom Umsatz.

Die Erfassung der EKT erfolgt für die 4 Kostenarten sowie NU, wobei die % jeweils als Anteil vom Umsatz gelten:

  • Lohnkosten inkl. Lohnzusatzkosten und Lohnnebenkosten ca. 20 - 40 %
  • Stoffkosten (Baustoffe/Materialien und Bauhilfsstoffe/RSV) ca. 10 - 40 %
  • Gerätekosten (Leistungsgeräte AVR/Miete und Betriebsstoffe) ca. 0 - 15 %
  • sonstige Kosten (Transportkosten, Gebühren usw.) ca. 0 - 2 %
  • Nachunternehmer (NU) 0 - 50 %.

Die Erfassung der Gemeinkosten erfolgt für BGK und AGK in % vom Umsatz:

  • Baustellengemeinkosten (BGK) 5 - 12 %
  • Allgemeine Geschäftskosten (AGK) 8 - 20 %
  • Wagnis & Gewinn wird als Differenzbetrag zu 100 % ermittelt 2 - 6 %.

Aus den Umsatzanteilen können die Zuschlagssätze für die Kalkulation berechnet werden. Aus dem betriebsindividuell angepassten Finanzplan lassen sich danach die Zuschlagsätze berechnen, differenziert nach den verschiedenen Verfahren der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen wie für die

  • einfache Zuschlagskalkulation mit Zuschlagsätzen auf die Summe der EKT,
  • differenzierte Zuschlagskalkulation mit Zuschlagsätzen auf unterschiedliche Kostenarten der EKT,
  • Vollkostenstundensatzkalkulation mit einem Zuschlagsatz nur auf die Lohnkosten als Zuschlagbasis.

Aus der Musterrechnung erhält man zugleich eine Planungshilfe, um künftige Finanzpläne stimmig und schnell im ersten Entwurf aus dem Auftragsvolumen abzuleiten. Vorzugsweise dann, wenn man davon ausgehen muss, dass sich das Auftragsvolumen besonders verändern wird.

In der Kalkulationssoftware „ x:bau “ der Firma f:data Weimar/Dresden sind folgende Muster-Finanzpläne hinterlegt, differenziert nach der Größe des Bauunternehmens und nach Leistungssparten für die Bauleistungen:

  1. Bauhandwerk bis 5 Arbeitskräfte
  2. Bauhandwerksbetriebe – Rohbau
  3. Bauhandwerksbetriebe – Ausbau
  4. Bauunternehmen – Hochbau
  5. Bauunternehmen – Tiefbau
  6. Verkehrsbau.

Für die betriebsindividuelle Anpassung des Finanzplans steht ein Schalter zur Verfügung. Danach kann ein Abgleich aller Werte erfolgen. Die Kostenarten werden als Gesamtbeträge ausgewiesen und prozentual zur Plausibilitätskontrolle dargestellt. Bei Bedarf kann für jede Kostenart über die Schaltfläche Kostenartenstruktur eine weitere Aufgliederung erfolgen, z.B. für die Lohnkosten: Arbeiterlöhne, Sozialabgaben und sonstige Lohnnebenkosten. Die Inhalte und die Struktur sind betriebsindividuell anpassbar.

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Excel-Vorlage: Finanzplan - Betriebliche Kosten und auftragsbezogene Zuschlagssätze Excel-Vorlage: Finanzplan - Betriebliche Kosten und auftragsbezogene Zuschlagssätze
Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.

Begriffs-Erläuterungen zu Finanzplan zur Ermittlung von Kalkulationszuschlagsätzen

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Gemeinkosten gelten alle den Einzel- bzw. Teilleistungen nicht direkt zurechenbaren Kosten. Sie werden synonym auch als indirekte Kosten bezeichnet. Rechnerisch umfassen sie die Kostenkomplexe Bauste ...

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