Gemeinkosten
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Gemeinkosten umfassen alle den Teil- bzw. Einzelleistungen nicht direkt zurechenbaren Kosten. Rechnerisch stellen sie die Summe aus Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeine Geschäftskosten (AGK) dar. Diesen Kostenkomplexe sind wiederum ein Reihe von Kostenarten zuzurechnen.
Bei der Zuschlagskalkulation werden sowohl die BGK als auch die AGK indirekt verrechnet und zwar mit Zuschlägen auf die Basis der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT).
Bei der Endsummenkalkulation werden die BGK speziell für das betreffende Bauvorhaben zunächst direkt ermittelt und anschließend nach Kenntnis der Endsumme mittels Umlagen auf die Einheitspreise verteilt.
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DIN 1961 [2010-08] (1) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, d...