Haftpflichtversicherung
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Grundsätzlich ist das Bauunternehmen dazu verpflichtet, Gefahren abzuwenden und mit Maßnahmen Gefahren für Dritte zu vermeiden. Dafür schließt das Unternehmen eine Bau-Betriebs-Haftpflichtversicherung ab. Sie leistet Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die einem Dritten entstanden sind, also nicht für Eigenschäden.
Die Kosten für die Haftpflichtversicherung fallen lohnbezogen an und zählen folglich zu den lohnbezogenen Sozialkosten. Sie werden in den Lohnzusatzkosten berücksichtigt und über den Kalkulationslohn in den Baupreis einbezogen.
In den Berechnungsschemen für die Bestimmung der Zuschlagsätze für die Lohn- und Gehaltszusatzkosten wird die Haftpflichtversicherung unter Position 2.3.1 angeführt. Im Muster des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. wird ein angenommener Mittelwert von 1,5 % mit Bezug auf die Bruttolohn- bzw. Bruttogehaltssumme angesetzt.
Der Ansatz wird betrieblich unterschiedlich sein und kann auch in den Berechnungen betriebsindividuell eingestellt werden.
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Excel-Vorlage: Lohnzusatzkosten Ost
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