Indossament

Indossament

Als Indossament wird eine Übertragungserklärung auf der Rückseite eines Wechsels bezeichnet. Damit überträgt der Wechselgläubiger (als Indossant) sein Eigentum und die Rechte an diesem Papier an einen neuen Besitzer (als Gläubiger bzw. Indossatar). Den Vorgang des Übertragens selbst bezeichnet man als "Indossieren".

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