Insolvenzgeldumlage (U3-Umlage)
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens erhalten die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer ein Insolvenzausfallgeld. Es dient dem Ausgleich des ausgefallenen Lohnes bzw. Gehaltes in den letzten 3 Monaten vor Eintritt des Insolvenzereignisses.
Das Insolvenzgeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit aus. Die Unternehmen als Arbeitgeber, soweit sie nicht Verbraucher sind, finanzieren das Insolvenzausfallgeld durch Zahlung einer monatlichen Umlage, auch als U3-Umlage bezeichnet, im Ausgleichsverfahren. Seit 01.01.2009 ist die Umlage vom Arbeitgeber zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die gesetzlichen Krankenkassen abzuführen.
Die Insolvenzgeldumlage betrug in 2009 zunächst 0,1 % und wurde für 2010 auf 0,41 % angehoben. Als Grund für die wesentliche Erhöhung wurde die in der Folge der Wirtschaftskrise stark angestiegene Zahl von Insolvenzen angeführt. Für das Jahr 2011 erfolgte jedoch eine Aussetzung.
Für 2012 besteht jedoch eine Deckungslücke. Deshalb wird ab 2012 wieder eine Berücksichtigung vorgesehen und der Umlagesatz auf 0,04 € je 100 € Lohnsumme festgesetzt.
Basis für die Umlage ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt der Beschäftigten.
Die Insolvenzgeldumlage zählt zu den gesetzlichen Sozialkosten. Sie ist folglich ebenfalls Bestandteil der Lohnzusatzkosten sowie auch Gehaltszusatzkosten und wird mit im Baupreis kalkuliert.
In den Musterberechnungen zur Bestimmung des Zuschlagsatzes für die Lohnzusatzkosten wird die Insolvenzgeldumlage in der Position 2.2.1.7 ausgewiesen.