Insolvenzgeldumlage (U3-Umlage)

Insolvenzgeldumlage (U3-Umlage)

Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens erhalten die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer ein Insolvenzausfallgeld. Es dient dem Ausgleich des ausgefallenen Lohnes bzw. Gehaltes in den letzten 3 Monaten vor Eintritt des Insolvenzereignisses.

Das Insolvenzgeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit aus. Die Unternehmen als Arbeitgeber, soweit sie nicht Verbraucher sind, finanzieren das Insolvenzausfallgeld durch Zahlung einer monatlichen Umlage, auch als U3-Umlage bezeichnet, im Ausgleichsverfahren. Seit 01.01.2009 ist die Umlage vom Arbeitgeber zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die gesetzlichen Krankenkassen abzuführen.

Die Insolvenzgeldumlage betrug in 2009 zunächst 0,1 % und wurde für 2010 auf 0,41 % angehoben. Als Grund für die wesentliche Erhöhung wurde die in der Folge der Wirtschaftskrise stark angestiegene Zahl von Insolvenzen angeführt. Für das Jahr 2011 erfolgte jedoch eine Aussetzung.

Für 2012 besteht jedoch eine Deckungslücke. Deshalb wird ab 2012 wieder eine Berücksichtigung vorgesehen und der Umlagesatz auf 0,04 € je 100 € Lohnsumme festgesetzt.

Basis für die Umlage ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt der Beschäftigten.

Die Insolvenzgeldumlage zählt zu den gesetzlichen Sozialkosten. Sie ist folglich ebenfalls Bestandteil der Lohnzusatzkosten sowie auch Gehaltszusatzkosten und wird mit im Baupreis kalkuliert.

In den Musterberechnungen zur Bestimmung des Zuschlagsatzes für die Lohnzusatzkosten wird die Insolvenzgeldumlage in der Position 2.2.1.7 ausgewiesen.

Baunachrichten zu Insolvenzgeldumlage (U3-Umlage)

Höhere Zuschlagssätze 2012 für die Lohn- und Gehaltszusatzkosten - 04.05.2012 Bei der Angebotskalkulation werden für die Bestimmung des Kalkulationslohns auf den Mittellohn Lohnzusatzkosten aufgeschlagen, in der Regel mit einem vorher bestimmten Zuschlagsatz...
04.05.2012 Bei der Angebotskalkulation werden für die Bestimmung des Kalkulationslohns auf den Mittellohn Lohnzusatzkosten aufgeschlagen, in der Regel mit einem vorher bestimmten Zuschlagsatz...
Zuschlagssätze 2011 für Lohn- und Gehaltszusatzkosten - 04.04.2011 Bei der Angebotskalkulation werden für die Bestimmung des Kalkulationslohns auf den Mittellohn Lohnzusatzkosten aufgeschlagen, in der Regel mit einem vorher bestimmten Zuschlagsatz...
04.04.2011 Bei der Angebotskalkulation werden für die Bestimmung des Kalkulationslohns auf den Mittellohn Lohnzusatzkosten aufgeschlagen, in der Regel mit einem vorher bestimmten Zuschlagsatz...

Begriffs-Erläuterungen zu Insolvenzgeldumlage (U3-Umlage)

Als U3-Umlage wird synonym die Insolvenzgeldumlage bezeichnet. Im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens erhalten die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer ein Insolvenzausfallgeld. Es dient dem Aus ...
Gehaltszusatzkosten, auch als Sozialkosten (S) bezeichnet, sind ein bedeutender Anteil der Gehaltskosten . Sie umfassen: Gehaltszusatzkosten aus gesetzlichen Regelungen und tariflichen Vereinbarungen ...
Im Falle der Insolvenz eines Bauunternehmens erhalten die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer des Unternehmens das Insolvenzgeld als Ausgleich des ausfallenden Lohns bzw. Gehalts. Das Insolvenz ...
Lohnzusatzkosten, auch als lohngebundene Kosten oder Sozialkosten (S) bezeichnet, sind ein bedeutender Anteil der Lohnkosten mit steigender Tendenz. Sie umfassen: Lohnzusatzkosten aus gesetzlichen Re ...

Verwandte Suchbegriffe zu Insolvenzgeldumlage (U3-Umlage)


 
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