Jahresabschluss

Jahresabschluss

Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres hat jeder Kaufmann - folglich auch jedes Bauunternehmen - einen Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB § 242) aufzustellen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht er lediglich aus der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Für die Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten gelten die Regelungen im HGB. § 267 HGB differenziert die Kapitalgesellschaften nach Größenklassen, wobei vor allem für kleine Kapitalgesellschaften Erleichterungen eingeräumt werden.

Bei Kapital- und Mischgesellschaften kommt noch der Anhang dazu. Für die kleinen Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss bis 6 Monate, für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften innerhalb der ersten 3 Monate nach Bilanzstichtag aufzustellen.

Die Aufgaben des Jahresabschlusses bestehen vor allem darin, Unterlagen für die

  • Rechenschaftslegung und Information,
  • Gewinnverteilung und
  • Steuerermittlung
zu liefern. Die Erstellung bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung (Sach- und Terminplan), Organisation und Durchführung.

Der Jahresabschluss soll mit seinen Unterlagen den Anteilseignern und Gläubigern einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gewähren. Er ist primär eine Erfolgsrechnung, und zwar über den Erfolg des eingesetzten Kapitals.

Für die Aufstellung sind allgemeine Grundsätze zum Jahresabschluss zu beachten.

Normen und Regelwerke zu Jahresabschluss

Bild A.1 — Bilanzierungsmethode für externe Wärme/Kältelieferung - DIN V 18599-1 [2011-12] Primärenergiefaktoren - Energetische Bilanzierung von Gebäuden
DIN V 18599-1 [2011-12] Primärenergiefaktoren - Energetische Bilanzierung von Gebäuden
DIN V 18599-1 [2011-12] A.1 Allgemeines Die Primärenergiefaktoren für die Endenergiebereitstellung enthalten sämtliche Faktoren der Primärenergieerzeugung mit den Vorketten (einschließlich Hilfsenerg...

Baunachrichten zu Jahresabschluss

Auf ein gesundes, friedliches und kalkulationsfreudiges Neues Jahr 2011 -  Auf jedes Ende folgt wieder ein Anfang. Und das alte Jahr endete, wie es begann. Mit viel Schnee. Die scheinbare Rückkehr zum Alten. Immer wieder beeinträchtigt der Winter den Bau. Winterliche Witterung ist kein schlechtes Wetter. Jedoch unangenehm zum Bauen. Die Qualität leidet und die Kosten steigen. Winterbau-Schutzmaßnahmen können mit STLB-Bau im LB 098 extra ausgeschrieben werden. Auch eine vertragliche Sicherheit für die Vergütung. Aber dennoch: Viele witterungsabhängige Baufirmen schließen vor Weihnachten ihre Baustellen. Stellen zum Jahresabschluss noch ihre Rechnungen und schicken Ihre Leute in den Winterschlaf. Doch in 2010 kam der Bau schon in der 1. Adventswoche zum Erliegen.
Auf jedes Ende folgt wieder ein Anfang. Und das alte Jahr endete, wie es begann. Mit viel Schnee. Die scheinbare Rückkehr zum Alten. Immer wieder beeinträchtigt der Winter den Bau. Winterliche Witterung ist kein schlechtes Wetter. Jedoch unangenehm zum Bauen. Die Qualität leidet und die Kosten steigen. Winterbau-Schutzmaßnahmen können mit STLB-Bau im LB 098 extra ausgeschrieben werden. Auch eine vertragliche Sicherheit für die Vergütung. Aber dennoch: Viele witterungsabhängige Baufirmen schließen vor Weihnachten ihre Baustellen. Stellen zum Jahresabschluss noch ihre Rechnungen und schicken Ihre Leute in den Winterschlaf. Doch in 2010 kam der Bau schon in der 1. Adventswoche zum Erliegen.
Baustoffe und Bauleistungen - ein unzertrennliches Paar -  Baustoffe werden für Neubau oder Sanierung von Bauteilen handwerklich oder maschinell verarbeitet. Vereint beschrieben als Bauleistung. Gemeinsam bewertet zu Baupreisen. Qualität und Kosten der Bauleistung sind neben der Wertbeständigkeit der Arbeit vor allem abhängig von der Güte und dem Einkauf der Baustoffe. Sie sind der erste Qualitäts- und Kostenfaktor am Bau.
Baustoffe werden für Neubau oder Sanierung von Bauteilen handwerklich oder maschinell verarbeitet. Vereint beschrieben als Bauleistung. Gemeinsam bewertet zu Baupreisen. Qualität und Kosten der Bauleistung sind neben der Wertbeständigkeit der Arbeit vor allem abhängig von der Güte und dem Einkauf der Baustoffe. Sie sind der erste Qualitäts- und Kostenfaktor am Bau.

Begriffs-Erläuterungen zu Jahresabschluss

Unter Jahresabschlussanalyse wird die kritische Beurteilung und wirtschaftliche Auswertung des Jahresabschlusses eines Unternehmens verstanden. Daran sind sowohl die Geschäftsführung (interne Persone ...
Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres hat jeder Kaufmann - folglich auch jedes Bauunternehmen - einen Jahresabschluss nach § 242 Handelsgesetzbuch (HGB) aufzustellen. Bei Einzelunternehmen Persone ...
§§ 316 ff. im Handelsgesetzbuch (HGB) schreiben vor, dass und wie der Jahresabschluss und der Lagebericht Kapitalgesellschaften , die nicht kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB (im allgemeinen ...
Die wichtigste und meistens auch der Höhe nach umfangreichste Rückstellung im Jahresabschluss eines Bauunternehmens ist die jährlich erforderliche Rückstellung für Verpflichtungen aus Mängelansprüch ...

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