Jahreserhebung im Bauhauptgewerbe

Jahreserhebung im Bauhauptgewerbe

Bauunternehmen sind gegenüber dem jeweiligen Statistischen Landesamt zur Bauberichterstattung verpflichtet. Neben monatlichen und vierteljährlichen Berichterstattungen werden auch Jahreserhebungen verlangt.

Für das Bauhauptgewerbe sind maßgebend:

  • EHM-Ergänzungserhebung jährlich zum 10. Juli mit analogen Aussagen wie im MBB - Monatsbericht Bauhauptgewerbe mit Aussagen zu tätigen Personen, Löhne und Gehälter, geleistete Arbeitsstunden sowie Inlandsumsatz,
  • IEB-Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung mit Aussagen zu den Bruttoanlageinvestitionen, zu vorbereitenden Baustellenarbeiten sowie Hoch- und Tiefbau.

Erhoben werden die Tatbestände der Monatsberichte mit zusätzlichen Merkmalsausprägungen. Auf ihrer Grundlage werden Hochrechnungsfaktoren gebildet, um Aussagen für das gesamte Bauhauptgewerbe abzuleiten.

Die Aussagen dienen der Beurteilung der Struktur des Bauhauptgewerbes sowie der regionalen sektoralen Strukturpolitik. Sie gelten als unentbehrliche Grundlage z.B. für Entscheidungen des Bundes, der Länderregierungen, der Bauverbände und Kammern sowie anderer Institutionen zur Wirtschaftspolitik und im Besonderen zur Bauwirtschaft und baulichen Investitionen.

Begriffs-Erläuterungen zu Jahreserhebung im Bauhauptgewerbe

Unternehmen mit Bruttoanlageinvestitionen mit 20 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, eine Jahreserhebung vorzunehmen, die zugleich Aussagen zu den Investitionen in dem Formblatt IEB für das Ba ...
Der Bruttoverdienst als Bruttoentgelt umfasst alle Beträge, die dem Arbeitnehmer im Bauunternehmen regelmäßig vom Arbeitgeber gezahlt werden, so z.B. tarifliche oder frei vereinbarte Löhne und Gehält ...
Der baugewerblich Umsatz umfasst die dem Finanzamt vom Unternehmen zu meldenden steuerbaren, d.h. steuerpflichtigen und steuerfreien Beträge für Bauleistungen im Inland und zwar einschließlich Umsätz ...

Verwandte Suchbegriffe zu Jahreserhebung im Bauhauptgewerbe


 
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