Kalkulation von Stundenlohnarbeiten
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Kalkulation von Stundenlohnarbeiten
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Im Allgemeinen verursachen Stundenlohnarbeiten nur Lohnkosten und fallen vorrangig für vorher nicht eindeutig bestimmte Leistungen und meistens in geringem Umfang an. Nach § 7 Abs. 1 in VOB, Teil A/2009 sollen sie nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang ausgeschrieben werden. In der Praxis sind für die Stundenlohnarbeiten auch synonyme Bezeichnungen wie Regiearbeiten bzw. -stunden anzutreffen. Die Abrechnung regelt sich später nach § 15 der VOB, Teil B. Möglich wäre eine "reine" Ausschreibung für einen Stundenlohnvertrag nach VOB, Teil A/2009, § 4. In diesem Fall sind die betreffenden Positionen Normalpositionen. Stundenlohnarbeiten können aber auch – dies ist in der Baupraxis oft der Fall – innerhalb eines Leistungsverzeichnisses für einen Leistungsvertrag gewissermaßen "angehängt" werden und zwar entweder als Position mit oder ohne Gesamtbetrag. Ein Kalkulationspreis für die auszuführenden Stundenlohnarbeiten verwendet den Kalkulationslohn und die betriebsspezifischen Zuschlagsätze für Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn. Dies wäre immer dann zu empfehlen, wenn die Tätigkeiten als solche bekannt sind und beschrieben werden können. Dann sind auch die allgemein verwendeten Zuschläge berechtigt, weil auch die Preise für Stundenlohnarbeiten kostendeckend sein müssen. Für die nicht mit Vorgängen ausgeschriebenen, aber selbst auszuführenden Stundenlohnarbeiten kann auch ein Festpreis bestimmt werden. Dafür kommen in Frage: Auf Grund der noch unterschiedlichen Entlohnung im Baugewerbe in West- und Ostdeutschland werden auch die Kalkulationspreise für Stundenlohnarbeiten zwischen den Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben verschieden hoch sein. Im Durchschnitt sollten sie dem Verrechnungslohn (Vollkostenstundensatz) entsprechen. Ein spekulativ höherer oder niedrigerer Ansatz im Angebot ist durchaus zu prüfen, wenn Stundenlohnarbeiten in weitaus größerem Umfang (Anzahl Stunden) ausgeschrieben sind, als sie in der Bauausführung überhaupt anfallen können, oder auch umgekehrt. Die Gemeinkosten insgesamt müssen kostendeckend verrechnet werden, analog sollte sich der Unternehmer bei der Kalkulation verhalten.
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Baunachrichten zu Kalkulation von Stundenlohnarbeiten
Unsere Welt ist ständig in Bewegung. Auch wenn es ums Geld geht. Global und brisant sind es die Währungen infolge wechselnder Leistungskraft und Schulden von Staaten. Stabile Zustände fordern ein Gleichgewicht. Fortdauern wird kompensiert. Ein ständiger Prozess von Anpassungen. Aber wie geschieht es? Welche Gleichgewicht bildenden Variablen sind womit vernetzt?
Die Löhne sind neben den Baustoffen der Kostenfaktor am Bau. Sie steigen derzeit nicht so stark wie die Baustoffpreise. Aber sie sind sehr differenziert, facettenreich und von politischer Brisanz. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlöhne, Tarifrunden und der Baustreik 2007 sind ein Zeichen hierfür. Löhne sind regional und für die Berufsgruppen am Bau verschieden. Dies beginnt schon mit den Bruttolöhnen der Arbeitnehmer. Diese werden als Arbeiterlöhne oder Mittellöhne kalkuliert. In der Tarifrunde-Bau 2007 wurden die Tariflöhne ab 1.6.07 um 3,1 % und weiteren 1,5 % ab 1.4.08 erhöht. Geltend bei tariflicher Bindung. Oft wird auch außertariflich entlohnt. Mehr in Richtung Mindestlohn als übertariflich. Die offiziellen Arbeiterlöhne im Baugewerbe streuen in Deutschland von ca. 9 bis 16 €/ h. Der Ausbau kann die Streubreite noch erweitern, wie folgender Vergleich von Mindestlöhnen zeigt.
Erst kalkulieren, dann spekulieren. Spekulation (von lat. speculari: spähen, beobachten) ist wohlüberlegtes Handeln mit Chancen und Risiken. Im Gegensatz zu "Zocken" oder "Wetten" ohne Kostenkenntnis. Auch die am Bau Beteiligten beobachten den Markt. Baupreise sind Marktpreise. Geprägt durch die Kosten und der Marktanpassung. Und derzeit gehen die Baupreise nach oben.
Das "Frivole" am Bau ist nicht sinnlich, sondern mehrdeutig - dreist! Eingeführt vom Baurecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) spricht von "frivoler Kalkulation". Anstößig können zuweilen Auftraggeber wie auch Auftragnehmer sein. Das Schamlose besteht darin, das der eine den anderen bewusst in die Irre führt. Fehler werden vorsätzlich aktiviert oder unverfroren ausgenutzt. Eingebettet in Widersprüchlichkeit, Lückenhaftigkeit, Unklarheit, verfänglichen Leistungsbeschreibungen und bunten Mischtatbeständen. In Missverständnissen werden die Risiken unangemessen verteilt. Ein Nährboden für Misstrauen. Zerstörerisch der Vertrauensschaden. Die Kehrseite ist Bauen und Vertrauen. In der Regel. Und das Frivole die Ausnahme?
Begriffs-Erläuterungen zu Kalkulation von Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten in einem Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschrieben, bedeuten sie meistens sehr individuelle Kalkulationsfälle, beispielsweise als Kalkulation fester Stundenverrechnungssätze als Gr ...
Stundenpreise sind Preiskennzahlen. Sie beschreiben das Verhältnis ausgewählter Preisbestandteile zu den entlohnten Stunden und zwar ausgedrückt in der Beziehung: Leistung im Preisausdruck je tatsäch ...
Stundenlohnarbeiten bereits vor Beginn der Ausführung vereinbart worden, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Vergütung . Grundlage wären dann die Stundenlohnsätze als Einheitspreise für die Posi ...
Kleinere Bauunternehmen, besonders im Baunebengewerbe , sowie Bauhandwerksbetriebe wünschen meistens ein Kalkulationsverfahren , das eine schnelle und einfache Angebotskalkulation sowie auch die Nach ...
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