Kostenarten

Kostenarten

Kosten lassen sich nach Art ihrer Entstehung im Bauprozess, z.B. Lohnkosten, Gerätekosten u.a. darstellen. Der Baukontenrahmen (BKR 87) weist in der Kontenklasse 6 eine Gliederung nach Kostenarten aus. Eine Unterteilung ist sowohl für die Kostenrechnung als auch bei der Kalkulation, z.B. innerhalb der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) zweckmäßig.

Die unter "Beispiele" zur Verfügung gestellte Übersicht veranschaulicht die integrierende Kostenartengliederungfür alle Zwecke der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).

Formale Abweichungen zur Gliederung in der Kontenklasse 6 des BKR 87 bestehen lediglich bei den

  • Personalkosten, die für Arbeiter und Poliere (AP) in der Gruppe 60 und
  • für technische und kaufmännische Angestellte (TK) in der Gruppe 61 zusammengefasst sind,
  • Fremdleistungskosten (Fremdarbeitskosten und Kosten der Nachunternehmerleistungen), die im BKR 87 als "Bezogene Leistungen" in Gruppe 66 ausgewiesen werden,
  • Allgemeinen Kosten, die im BKR 87 unter "Verschiedene Aufwendungen" erfasst sind.

In Verbindung mit der Kostenartenrechnung ist es auch wichtig, sich Klarheit über die Zusammensetzung der Kosten zu verschaffen und daraus zu erkennen, welche Kostenarten eine wichtige Rolle spielen oder eben von untergeordneter Bedeutung sind. Dabei können sowohl der Baubetrieb als Ganzes oder auch die produzierenden Bereiche, namentlich die Baustellen, Gegenstand der Analyse sein. Zunächst ist dafür die Kenntnis der Kostenarten bedeutsam.

Um die Struktur der Kosten darzustellen, sind die einzelnen Kostenarten den Gesamtkosten (= 100 %) gegenüberzustellen und deren prozentualer Anteil zu bestimmen. In gleicher Weise können auch die Kostenarten ins Verhältnis zur Gesamtleistung gesetzt werden. Multipliziert mit 100 % wird jeweils die Kostenintensität der betreffenden Kostenarten an der Leistung ausgedrückt. Zu erkennen ist auf diese Weise schnell, wie lohn- und materialintensiv eine Bauleistung ausgeführt wird. Ohne Zweifel gelten die Personalkosten mit ca. 35 bis 50 % als wichtigste Kostenart im Bauprozess.

Das Grundschema für die Kostenartengliederung kann in der Baupraxis entweder noch weiter vertieft oder durch Zusammenfassung von Kostengruppen verdichtet werden.

Eine Aggregation ist möglich nach

Die Unterteilung in Einzel- und Gemeinkosten ist verrechnungstechnisch begründet und wichtig in der Bauauftragsrechnung (speziell der Baukalkulation). Gradmesser sind die Erzeugnisse, d.h. Bauwerke und deren Teilleistungen. Einzelkosten können den Teilleistungen der Bauleistungen direkt, d.h. unmittelbar zugerechnet werden. Dazu zählen, wie bereits bei der Baukalkulation dargestellt, die Kostenarten Löhne, Stoffe und die Kosten für Leistungen der Nachunternehmer, ggf. auch Gerätekosten. Dagegen fallen die Gemeinkosten nicht nur für ein Erzeugnis, sondern für mehrere Bauwerke gemeinsam an.

Beispiele zu Kostenarten

Kostenartengliederung im Bauunternehmen

Kostenarten  Vergleichbares
Konto im
BKR 87 
Durchschnittlicher
Anteil von den
Gesamtkosten im
Bauhauptgewerbe 
1.  Lohn- und Gehaltskosten für Arbeiter und Poliere (AP)    30 - 40 % 
1.1.  Löhne u. Gehälter einschl. Zuschläge (AP)   
Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer  60   
Gehälter der Poliere und Meister  60   
Vergütung für gewerbliche Auszubildende  60   
1.2.  Gesetzliche und tarifliche Sozialkosten (AP)  60   
1.3.  Sonstige Sozialkosten (AP)  60   
1.4.  Lohn- und Gehaltsnebenkosten (AP)  60   
2.  Kosten der Baustoffe und der Fertigungsstoffe  62  20 - 30 % 
3.  Kosten des Rüst-, Schal und verbaumaterials einschl. der Hilfsstoffe    2 - 5 % 
3.1.  Rüst- und Schalmaterial  63   
3.2.  Verbaumaterial  63   
3.3.  Genormte Schalung  63   
3.4.  Hilfsstoffe für Rüstung, Schalung u. Verbau  63   
4.  Kosten der Geräte einschl. Betriebsstoffe    3 - 8 % 
4.1.  Kalkulatorische Abschreibung u. Verzinsung  64   
4.2.  Reparaturkosten  64   
4.3.  Fremdmiete für Geräte  64   
4.4.  Betriebsstoffe  64   
5.  Kosten der Geschäfts-, Betriebs- und Baustellenausstattung    5 - 8 % 
5.1.  Grundstücke und Gebäude  65   
5.2.  Feste Betriebsausstattung  65   
5.3.  Geschäfts- und Büroausstattung  65   
5.4.  Baracken, Bauwagen, einschl. Ausstattung  65   
5.5.  Baustelleninstallation  65   
5.6.  Kleingeräte, Werkzeuge und sonstige Verbaustoffe  65   
5.7.  An- und Abtransport einschl. Ladekosten  65   
6.  Allgemeine Kosten    6 - 13 % 
6.1.  Gehaltskosten (TK)  61   
6.2.  Gesetzliche und tarifliche Sozialkosten (TK)  61   
6.3.  Sonstige Sozialkosten (TK)  61   
6.4.  Gehaltsnebenkosten (TK)  61   
6.5.  Fremdgehaltskosten  66   
6.6.  Kosten der technischen Bearbeitung  66   
6.7.  Büro- und Verkehrskosten  67   
6.8.  Rechts-, Beratungs-, Finanzierungs-, versicherungs- und Werbekosten  67   
6.9.  Sonstige Allgemeine Kosten  67   
7.  Fremdarbeitskosten = Fremdleistungskosten  66  15 - 20 % 
8.  Kosten der Nachunternehmerleistungen = Fremdleistungskosten 
  = 100 % 

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