Leistungsverzeichnis (LV)
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Das Leistungsverzeichnis (LV) bildet zusammen mit der Baubeschreibung die Grundlage für die Angebotskalkulation. Das LV ist häufig nach Leistungsbereichen gegliedert und stellt dabei den Kontext für die Sprache aller am Bau Beteiligten her. Das LV besteht aus einer Vielzahl von Einzel- bzw. Teilleistungen, die wiederum als Positionen inhaltlich unterschiedlich strukturiert werden.
Im Allgemeinen wird als Struktur des LV folgende Grundgliederung aus den GAEB -Regelwerken herangezogen:
- Lose (gemäß VOB, Teil A (2009) § 4 Abs. 2 Vergabe nach Losen)
- Gewerk (Leistungsart)
- Leistungstitel (Leistungsort)
- Untertitel
- Positionen (Teilleistungen), Positionsindex
Gewerk, Titel und Untertitel stellen als Typ den LV-Bereich dar.
Für die eindeutige Identifizierung der einzelnen Teilleistungen innerhalb des LV werden Ordnungszahlen (OZ) benutzt. Diese werden aufsteigend vergeben und ermöglichen es, Teilleistungen eindeutig in ein LV einzuordnen und einen sauberen Bezug zur Bauabrechnung herzustellen. Die Ordnungszahl dient der eindeutigen Kennzeichnung einer Teilleistung im LV. Je nach eingestellter LV-Struktur setzt sich die Ordnungszahl aus den Teil-OZ der vorangestellten LV-Bereiche und der Teil-OZ der Position zusammen.
Nicht gesondert aufzuführen sind im LV jene Leistungen, die nach den Vertragsbedingungen, den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Sitte grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 VOB/B zu der geforderten Leistung gehören.
Das Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage für die spezielle Form der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis nach § 7 Abs. 9 bis 12 in VOB, Teil A (2009).

Am Anfang des Bauens steht der Plan. Neubauzeichnungen oder Bestandspläne. Und sofort stellt sich die Frage nach den Kosten. Für die Bauherren und Planer sowie für die Baufirmen. Sichere Kosten stehen im Einklang mit der Qualitäts- und Vertragssicherheit. Der Bauherr als Auftraggeber will erfahren, was er für sein Geld bekommt. Und der Auftragnehmer sollte in der Ausführung wissen, wie viel Werksleistung für welche Vergütung zu erbringen ist. Darin liegt der Sinn der Bau- und Leistungsbeschreibung samt Pläne. Von der Zeichnung über das Leistungsprogramm (LP) bis zum Leistungsverzeichnis (LV). Alles miteinander verwoben. Das LV fließt logisch aus der Zeichnung. Die Kalkulation direkt vom Plan. Dank intelligenter Datenmodelle. Mit der maßstäblichen Zeichnung können Mengen automatisch nach Gauss-Elling abgegriffen werden. Und bauteilorientiert sind die Qualitäten bestimmt. Praktisch nach Standards realisiert mit „DBD-Kostenkalkül“. IFC-Objekte und GAEB-LV’s verknüpft mit Dynamischen BauDaten. Das Ergebnis sind LV-Positionen mit Baupreisen, lokal aufgesplitteten Mengen, Einzelkosten, Lohn- und Materiallisten usw. Aus bildhaften Plänen leiten sich direkt Leistungsbeschreibungen und Kostenkalkulationen ab.