Lohngruppen
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Die Eingruppierung der gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe erfolgt nach § 5 im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) in Lohngruppen, die zum 1. September 2002 eingeführt wurden. Vorher war eine Einteilung nach Berufsgruppen maßgebend. Jeder Arbeitnehmer, der unter den persönlichen Geltungsbereich des BRTV fällt, ist in eine Lohngruppe einzugruppieren.
Unterschieden werden folgende Lohngruppen:
| Lohngruppe 1
| Werker, Maschinenwerker
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| Lohngruppe 2
| Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer
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| Lohngruppe 3
| Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer
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| Lohngruppe 4
| Spezialfacharbeiter, Baumaschinenführer
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| Lohngruppe 5
| Vorarbeiter, Baumaschinenvorarbeiter
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| Lohngruppe 6
| Werkpolier, Baumaschinen-Fachmeister
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Für die Eingruppierung sind die Ausbildung, die Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die auszuübende Tätigkeit von Bedeutung.
Bei der Angebotskalkulation ist für die Ermittlung der Lohnkosten die Bestimmung des Mittel- bzw. Kalkulationslohns erforderlich. Grundlage sind die gezahlten Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer als Durchschnitt der verschiedenen Lohngruppen.