Lohngruppen

Lohngruppen

Die Eingruppierung der gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe erfolgt nach § 5 im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) in Lohngruppen, die zum 1. September 2002 eingeführt wurden. Vorher war eine Einteilung nach Berufsgruppen maßgebend. Jeder Arbeitnehmer, der unter den persönlichen Geltungsbereich des BRTV fällt, ist in eine Lohngruppe einzugruppieren.

Unterschieden werden folgende Lohngruppen:

Lohngruppe 1  Werker, Maschinenwerker 
Lohngruppe 2  Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer 
Lohngruppe 3  Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer 
Lohngruppe 4  Spezialfacharbeiter, Baumaschinenführer 
Lohngruppe 5  Vorarbeiter, Baumaschinenvorarbeiter 
Lohngruppe 6  Werkpolier, Baumaschinen-Fachmeister 

Für die Eingruppierung sind die Ausbildung, die Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die auszuübende Tätigkeit von Bedeutung.

Bei der Angebotskalkulation ist für die Ermittlung der Lohnkosten die Bestimmung des Mittel- bzw. Kalkulationslohns erforderlich. Grundlage sind die gezahlten Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer als Durchschnitt der verschiedenen Lohngruppen.

Normen und Regelwerke zu Lohngruppen

DIN 1960 [2010-08] (1) 1. Der Wettbewerb darf nicht auf Unternehmen beschränkt werden, die in bestimmten Regionen oder Orten ansässig sind. 2. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern gleichzusetzen, ...

Baunachrichten zu Lohngruppen

Mindestlohn im Baugewerbe zum 01.09.2010 erhöht - 27.10.2010 Im Baugewerbe gelten seit 1. September dieses Jahres neue Mindestlöhne. Das kann sich direkt auf die Angebotskalkulation in Ihrem Unternehmen auswirken...
27.10.2010 Im Baugewerbe gelten seit 1. September dieses Jahres neue Mindestlöhne. Das kann sich direkt auf die Angebotskalkulation in Ihrem Unternehmen auswirken...
Höhere Mindestlöhne und Lohngrenzen seit Januar - 07.02.2012 Wichtige Neuausgabe 2011-12: Vornormenreihe DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung...
07.02.2012 Wichtige Neuausgabe 2011-12: Vornormenreihe DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung...
Ab 1. Mai schärferer Wettbewerb - 08.03.2011 Übergangsfristen der EU-Osterweiterung laufen aus...
08.03.2011 Übergangsfristen der EU-Osterweiterung laufen aus...

Begriffs-Erläuterungen zu Lohngruppen

Die Arbeitnehmer sowie Auszubildenden im feuerungstechnischen Gewerbe werden auf Grundlage eines eigenständigen Tarifvertrages entlohnt. Dabei wird die Höhe des Stundenlohns für die einzelnen Lohngru ...
Werker (einschließlich Maschinenwerker) ist die Bezeichnung für die Lohngruppe 1 der gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe nach dem BRTV-Baugewerbe . Werker haben einfache Bau- und Montagearbeiten ...
Die Arbeitnehmer sowie Auszubildenden im feuerungstechnischen Gewerbe werden auf Grundlage eines eigenständigen Tarifvertrages entlohnt. Dabei wird die Höhe des Stundenlohns nach den einzelnen Lohng ...
Bauhauptgewerbe gilt ein Mindestlohn für die Lohngruppe 1 ( /Maschinenwerker) in Westdeutschland, Berlin und Ostdeutschland und Lohngruppe 2 ( Fachwerker /Maschinisten/Kraftfahrer) seit 01.09.2009 nu ...

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