Mängelansprüche
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Das Bauunternehmen hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen (vgl. § 633 BGB und § 13 VOB, Teil B).
Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn
- sie die vereinbarte Beschaffenheit hat,
- sich die Leistung für die gewöhnliche Verwendung eignet,
- den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Zeigt sich der Mangel nach der Abnahme innerhalb der Mängelanspruchsfrist so ist er dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber anzuzeigen. Das Verlangen des Auftraggebers ist bei einem VOB-Vertrag gemäß § 13 Abs. 5, Nr. 1 VOB/B schriftlich vorzunehmen. Der Zugang beim Auftragnehmer sollte gesichert und ggf. geprüft werden. Das ist um so dringender notwendig, wenn die Anzeige kurz vor Ablauf der Mängelanspruchsfrist erfolgt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seiner Mängelanzeige den angefallenen Mangel zu benennen und mindestens nach dem Erscheinungsbild zu beschreiben. Von ihm kann aber nicht verlangt werden, den Mangel fachmännisch exakt und technisch genau darzustellen. Ebenfalls ist es nicht notwendig, die eigentliche Ursache bzw. den aufgetretenen Fehler für den Mangel anzugeben.
Liegt der Baumaßnahme ein Vertrag nach BGB zugrunde, kann der Besteller gleichermaßen Nacherfüllung für Mängelansprüche nach BGB § 635 Abs. 1 verlangen, wenn das Werk mit Bezug auf § 634 BGB mangelhaft, d.h. nicht frei von Sachmängeln ist.
Mängel, die vor der Abnahme auftreten, gelten als Ausführungsmängel. Erforderlich ist dafür eine Mängelanzeige während der Bauausführung durch den Auftraggeber mit Bezug auf § 4 Abs. 7 VOB/B bei einem VOB-Vertrag. Die angezeigten Mängel hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen.
Das Bauunternehmen ist verpflichtet, alle während der Mängelanspruchsfristen auftretenden und von ihm zu vertretenden Mängel zu beseitigen, wenn dies der Auftraggeber vor Ablauf der Frist verlangt.
Dem Auftraggeber stehen nach Abnahme der Bauleistungen folgende Mängelansprüche zu:
- Nacherfüllung (Nachbesserung),
- Ersatz- sowie Selbstvornahme und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen,
- Minderung der Vergütung,
- Schadenersatzanspruch.
Durch allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen kann generell nicht ein Verzicht auf Mängelansprüche bestimmt werden.
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Musterbrief: Ablehnung der Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber und Verlangen nach Vergütungsminderung (VOB/B § 13 Abs. 6)
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Musterbrief: Ablehnung der Mängelbeseitigung mit Bezug auf objektiv vorliegende Gründe, jedoch mit Vergütungsminderung (VOB/B § 13 Abs 6)
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Musterbrief: Ablehnung der Mängelbeseitigung wegen Haftungsausschluss (BGB § 639)
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Musterbrief: Ablehnung der Nacherfüllung wegen Ablauf der Mängelanspruchsfrist (BGB § 634a)
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Musterbrief: Ablehnung von Mängelansprüchen mit Bezug auf früher angezeigte Bedenken (VOB/B § 13 Abs. 3)
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Musterbrief: Ablehnung von Mängelansprüchen wegen Ablauf der Mängelanspruchsfrist (VOB/B § 13 Abs. 4 und 5)
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Musterbrief: Ankündigung der Ersatzvornahme zur Mängelbeseitigung (VOB/B § 13 Abs. 5, Nr. 2)
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Musterbrief: Auszahlung des Sicherungseinbehalts für Mängelansprüche (VOB/B § 17 Abs. 8, Nr. 2)
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Musterbrief: Erklärung zur Vergütungsminderung wegen Ablehnung der Mängelbeseitigung (BGB § 638 Abs. 1)
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Musterbrief: Ersatz der Folgeschäden infolge wesentlicher Mängel (VOB/B § 13 Abs. 7, Nr. 3)
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Musterbrief: Ersatzvornahme nach Fristverstreichung zur Mängelanzeige (VOB/B § 4 Abs. 7)
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Musterbrief: Mängelanzeige in der Mängelanspruchsfrist (VOB/B § 13 Abs. 5, Nr. 1)
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Musterbrief: Nachfrist zum Verlangen nach Mängelbeseitigung (VOB/B § 13 Abs. 5, Nr. 1)
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Musterbrief: Nachfrist zur Rückzahlung des Einbehalts für Mängelansprüche (VOB/B § 17 Abs. 8, Nr. 2)
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Musterbrief: Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln (BGB § 636)
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Musterbrief: Schadenersatz bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Mängeln (VOB/B § 13 Abs. 7, Nr. 2)
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Musterbrief: Schadenersatz für körperliche und gesundheitliche Schäden infolge Mängeln (VOB/B § 13 Abs. 7, Nr. 1)
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Musterbrief: Schadenersatz infolge wesentlicher Mängel am Bauvorhaben (VOB/B § 13 Abs. 7, Nr. 3)
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Musterbrief: Verlangen der Mängelbeseitigung bei arglistig verschwiegenen Mängeln (BGB § 639)
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Musterbrief: Verlangen nach Mängelbeseitigung mit Nachfrist (BGB § 637 Abs. 1)
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Musterbrief: Verlangen nach Nacherfüllung wegen Sachmängeln (BGB § 635 Abs. 1)
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Musterbrief: Verlangen nach Schadenersatz statt der Leistung wegen erheblichen Mängeln (BGB § 634 Abs. 4 in Verbindung mit § 281 Abs. 1 BGB)
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Musterbrief: Verlangen nach Schadenersatz wegen Mängeln (BGB § 634)
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Musterbrief: Verweigerung der Zahlung in Höhe des Druckzuschlags (BGB § 641 Abs. 3)
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Musterbrief: Vorschuss für Aufwendungen einer Selbstvornahme (BGB § 637 Abs. 3)
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Musterbrief: Zurückweisung von nicht vorhandenen nicht zu vertretenden Mängelansprüchen (VOB/B § 13 Abs. 3)
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Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.