Malus-Prinzip beim Leistungslohn
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Malus bedeutet soviel wie „Abschlag“ oder „Abzug“. Bei Anwendung des Leistungslohns im Bauunternehmen werden die Minusstunden geringer vergütet, d.h. mit einem Abschlag (Malus). War die Anzahl der Ist-Stunden für die ausgeführte Bauleistung höher als die Anzahl der Soll-Stunden (aus der Arbeitskalkulation), ist die Stundenvorgabe überschritten worden. Die Differenz stellt Minusstunden dar, die den an der Baumaßnahme beteiligten Arbeitnehmern nur mit 50 v.H. ihres Gesamttarifstundenlohns vergütet werden. Dem Arbeitnehmer sind jedoch mindestens 90 v.H. seiner in diesem Lohnabrechnungszeitraum für die tarifliche Arbeitszeit zustehenden Vergütung zu sichern.