Malus-Prinzip beim Leistungslohn

Malus-Prinzip beim Leistungslohn

Malus bedeutet soviel wie „Abschlag“ oder „Abzug“. Bei Anwendung des Leistungslohns im Bauunternehmen werden die Minusstunden geringer vergütet, d.h. mit einem Abschlag (Malus). War die Anzahl der Ist-Stunden für die ausgeführte Bauleistung höher als die Anzahl der Soll-Stunden (aus der Arbeitskalkulation), ist die Stundenvorgabe überschritten worden. Die Differenz stellt Minusstunden dar, die den an der Baumaßnahme beteiligten Arbeitnehmern nur mit 50 v.H. ihres Gesamttarifstundenlohns vergütet werden. Dem Arbeitnehmer sind jedoch mindestens 90 v.H. seiner in diesem Lohnabrechnungszeitraum für die tarifliche Arbeitszeit zustehenden Vergütung zu sichern.

Begriffs-Erläuterungen zu Malus-Prinzip beim Leistungslohn

Beim Leistungslohn richtet sich die Entlohnung nach der vom Arbeitnehmer erbrachten Leistung. Er wird also in gewissen Grenzen sowohl am Erfolg als auch am Misserfolg seiner Arbeit beteiligt. Der Loh ...
Bei Anwendung des Leistungslohns im Bauunternehmen auf Grundlage des Rahmentarifvertrages (RTL Leilo vom 29. Juli 2005) werden die Plusstunden nach § 6 Abs. 4 den an der Baumaßnahme beteiligten Arbei ...

Verwandte Suchbegriffe zu Malus-Prinzip beim Leistungslohn


 
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