Nachtrag
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Nachträge sind Angebote, die bei der Öffnung des ersten Angebotes nicht vorgelegen haben. Es sind vom Bau-Soll abweichende Leistungen, die sich nach Vertragsabschluss während der Bauausführung ergeben, so z.B. - aus Rechten oder Verstößen gegen Pflichten und/oder
- auch ohne Eingriff der Vertragspartner.
Einen Nachtrag charakterisieren allgemein zwei Merkmale: - Forderung durch den Auftragnehmer auf Vergütung für eine vom vereinbarten Bau-Soll abweichende Bauleistung, die
- erst nach Bauvertragsabschluss gefordert wird bzw. zu vertreten ist.
Die möglichen Einflüsse und Abweichungen können unterschiedliche Ursachen haben: - eine Leistungsbeschreibung, die nicht den Anforderungen des § 7 VOB -2009, Teil A entspricht, d.h. fehlerhaft oder nur lückenhaft beschrieben ist. Hat der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung erstellt, gehen Unvollständigkeiten oder Fehler in erster Linie zu seinen Lasten.
- Anordnungen bzw. Eingriffe des Auftraggebers auf Grund von
- eigenen Rechten wie z.B. Kündigung von Teilleistungen
- individuellen Wünschen wie z.B. zusätzlichen Leistungen oder geänderten Leistungen gegenüber den geplanten Ausführungen.
- unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers, beispielsweise für die Bereitstellungspflichten von Ausführungsunterlagen, Beistellungen u.a., verspätetes Abstecken der Hauptachsen, für Anordnungs- und Überprüfungspflichten, die dann auch zu Schadenersatzansprüchen führen können.
- Vergütungsansprüche auf Grund von Mengenmehrungen und -minderungen ohne Eingriff der Vertragspartner,
- Fristenansprüche, oft ohne Eingriff des Auftraggebers ausgelöst, aber mit Einfluss von außen, beispielsweise Bauzeitverlängerungen aus Umständen, die für den Auftragnehmer unabwendbar sind, aus außergewöhnlichen Witterungseinflüssen, höhere Gewalt sowie durch Umstände aus dem Risikobereich des Auftraggebers.
Der Spielraum für Nachträge ist jedoch umso kleiner, je mehr vertragliche Verantwortung und Risiko der Auftragnehmer für den Leistungserfolg übernimmt und trägt.
Normen und Regelwerke zu Nachtrag
DIN EN 438-5 [2005-04] Anwendungsbereich Normative Verweisungen Begriffe Materialtypen und Klassifizierungssystem Anforderungen Anhang A (informativ) Nachtrag hinsichtlich der elektrostatischen Eigen...
DIN 1960 [2010-08] (1) Bei Ausschreibungen ist für die Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der Angebote ein Eröffnungstermin abzuhalten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dür...
DIN EN 438-3 [2005-04] Anwendungsbereich Normative Verweisungen Begriffe Materialtypen Klassifizierungssysteme Anforderungen Anhang A (informativ) Ergänzung zu den Festlegungen in Tabelle 5 hinsichtl...
DIN 276-1 [2008-12] Die Kostengliederung nach 4.3 sieht drei Ebenen der Kostengliederung vor; diese sind durch dreistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet. In der 1. Ebene der Kostengliederung werden ...
DIN EN 1997-1 [2009-09] (1)P Die Voraussetzungen, Vorgaben, Rechenverfahren und die Ergebnisse der Nachweise der Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit müssen im Geotechnischen Entwurfsbericht dokument...
Baunachrichten zu Nachtrag
Ich habe immer wieder erlebt, dass bei Seminaren zum Nachtragsmanagement der Saal voll ist. Dagegen sind Weiterbildungen zur Baukalkulation wie leergefegt, obwohl Nachträge auch kalkulatorisch nachzuweisen sind.
03.03.2011 Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Bau-Soll können unterschiedliche Gründe haben, aus denen sich verschiedene Arten von Nachträgen mit Bezug auf § 2 VOB/B ableiten lassen...
05.03.2012 In der Vergangenheit haben zwei sich – scheinbar – diametral gegenüberstehende Entscheidungen zweier Oberlandesgerichte Klarheit geschaffen, ...
Das Baustellencontrolling ist eine sensible Schnittstelle zwischen den am Bau Beteiligten. Bauherren und Baufirmen steuern immer ihre Kosten und wirken interaktiv über Nachträge. Die Baubetriebswirtschaftliche Tagung 2008 des ZDB am 11.3.2008 in Kassel formuliert dies sehr trefflich: „Vom kalkulierten Bausoll bis zum Nachtragsmanagement“.
Hauptangebote werden immer häufiger durch Nachträge "subventioniert". Billige Angebote können auch deshalb teuer werden. Die tatsächlichen Baukosten entstehen nicht im Soll, sondern im Ist und werden in der Summe von Angebot und Nachträgen bestimmt. Bauherren leiden darunter und Bauunternehmen freuen sich darüber. Nach HOAI können Architekten sogar mit höheren Honoraren davon profitieren. Infolge der im Angebot beschriebenen Baupreise wird ein Bausoll vertraglich festgelegt. Änderungen und Abweichungen vom Bausoll treten bei einem Einheitspreisvertrag regelmäßig auf und sind dann das tägliche Brot von Juristen. Für den Auftragnehmer ergeben sich meistens Ansprüche auf Nachträge als "Nachforderungen" und "Vergütungsanpassungen" entsprechend VOB Teil B §2.
02.01.2009 Fachseminare zum Thema EFB-Preisanalyse und Ausgleichsberechnung von Nachträgen...
25.05.2011 Onlinedienst zum schlüssigen Berechnen und Ausfüllen, sowie zum schnellen und sicheren Prüfen der EFB-Preis Formblätter
30.10.2011 Wie man Vergütungs- oder Schadensersatzforderungen aus Störungen im
Bauablauf nach neuester Rechtsprechung durchsetzt, ist Thema eines ganztägigen
Praxisseminars für Fachingenieure und Architekten sowie für
Projektverantwortliche und Führungskräfte bei Auftraggebern / Bauherren und
Bauunternehmen. Das Seminar findet am 21.11.2011 von 9.00 bis 17.00 Uhr in
Berlin statt.
Begriffs-Erläuterungen zu Nachtrag
Die Firma f:data GmbH, Weimar/ Dresden bietet drei bereits über Jahre in der Baupraxis bewährte Data- und Software-Lösungen für Nachtragskalkulationen sowie Prüfung und Werten von Nachträgen an: x:na ...
x:nachtrag ist eine PC-Softwarelösung, die das Nachtragsmanagement in komplexem Sinne, d.h. von der Organisation des Ablaufs der Nachtragsanmeldung mit dem Nachtrags-Leistungsverzeichnis über die pr ...
Die Nachtragskalkulation dient der Baupreisermittlung für die vom Bau-Soll abweichenden Leistungen nach dem Vertragsabschluss. Auf der Grundlage der direkten Kosten (EKT) und der indirekten Kosten (U ...
Für die Vergütung von Nachträgen sind die Bestimmungen in § 2 der , Teil B zu berücksichtigen und weiterhin bei öffentlichen Aufträgen der „Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen“ in der aktualisier ...
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