Nachtragsarten nach der VOB
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Nachtragsarten nach der VOB
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Die Nachtragsarten in der VOB stellen praktisch die Anspruchsgrundlage dar, nach der rechtlich bestimmt wird, was ein Vertragspartner vom Anderen und unter welchen Bedingungen verlangen kann. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Bau-Soll können unterschiedliche Gründe haben, aus denen sich verschiedene Arten ableiten lassen. Die VOB, Teil B liefert im § 2 Abs. 3 bis 10 dafür die Grundlagen: - Über- und Unterschreitung von Mengenansätzen,
- Wegfall von Bauleistungen,
- Leistungen aus Änderungen der Baupläne,
- Leistungen aus Anordnungen des Auftraggebers, z.B. Bauzeitverlängerung (späterer Beginn),
- Zusätzliche Leistungen, entweder vom Auftraggeber gefordert oder notwendig zur Erfüllung der Leistungen,
- Bauleistungen aus Stundenlohnarbeiten,
Die Übersicht der Nachtragsartenunter "Beispiele" gibt einen Überblick mit Verweisen auf Abs. 3 bis 10 im § 2 VOB/B. Die im Bild angeführten Nachtragsarten können - innerhalb einer Nachtragsart einerseits nur das Ergebnis einer Veränderung in dieser Art sein, zum Anderen aber auch zugleich aus verschiedenen Arten resultieren,
Beispiel: Eine Mengenmehrung in einer Nachtragsposition kann sich nur aus der Überschreitung des Mengenansatzes gemäß § 2 Abs. 3 (2) ergeben, andererseits aber auch aus einer Entwurfsänderung, einer Anordnung des Auftraggebers, einer Zusatzleistung oder aus einem Nachfolgeauftrag resultieren.
- innerhalb eines Nachtrags bei den verschiedenen Nachtragspositionen in gleicher Art, aber auch sehr unterschiedlich auftreten,
Beispiel: Ein Nachtrag mit sechs verschiedenen Positionen kann je Position eine andere Nachtragsart aufweisen.
Stellt ein Auftragnehmer einen Nachtrag, sollte er zunächst prüfen, ob eine Anspruchsvoraussetzung nach der VOB, Teil B § 2 vorliegt. Bereits hier sei bemerkt, dass die Nr. 5 - Leistungen aus anderen Anordnungen des Auftraggebers, speziell eine Bauzeitverlängerung als späterer Beginn - eine zeitliche Anordnung darstellt, die vom vertraglich festgelegten ausführungszeitlichen Inhalt abweicht. Abzugrenzen davon sind grundsätzlich Mehrkosten als Schadenersatzforderungen wegen zeitlicher Anordnungen des Auftraggebers nach § 4 Abs. 1 in VOB, Teil B im Sinne von vertragswidrigen und schuldhaft zu vertretenden Behinderungen und Unterbrechungen der Bauausführung und keine Nachtragsforderung. Wäre dagegen der Auftragnehmer allein für die behindernden Umstände verantwortlich, hat er folglich auch keinen Anspruch auf eine Vergütung bei einer Bauzeitverlängerung. Darüber hinaus können auch noch andere bzw. weitere vertragliche Vergütungsansprüche auftreten wie z.B. Ansprüche aus - Preisgleitklausel,
- einvernehmlichen Vertragsanpassungen an Stelle von einseitigen Anordnungen,
- Vertragsanpassungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage (BGB § 313),
- höherer Gewalt und unabwendbaren Ereignissen.
Letztere stellen keine Nachtragsforderungen im klassischen Sinne des § 2 der VOB, Teil B dar. Vergütungen aus Preisgleitklauseln setzen eine vertragliche Regelung zwischen den Vertragspartnern voraus. Grundlagen liefern die Regelungen im VHB-Bund, Ausgabe 2008 mit den Formblättern 224 (einschließlich zugehöriger Richtlinie) und 225 bzw. dazu ergangener Erlasse. Von einer Nachtragsart kann hier aber nicht gesprochen werden, analog auch nicht für Stundenlohnarbeiten, die in einem Leistungsvertrag als Positionen ohne konkreten Leistungsbezug vereinbart werden. Danach erfolgt die Vergütung nicht nach Aufwand und nicht nach der Leistung. In der Regel lässt sich für solche Arbeiten keine Leistung festlegen. Meistens werden diese geforderten Arbeiten auch nur einmalig ausgeführt.
Beispiele
zu Nachtragsarten nach der VOB
Übersicht Nachtragsarten
Übersicht Nachtragsarten nach der VOBQuelle: f:data GmbH Weimar/Dresden, Handbuch Praktische Baukalkulation, Kostensicher kalkulieren mit x:bau ®, 2009, Seite 110
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Musterbrief: Ablehnung der Vergütung für Planungsunterlagen (VOB/B § 2 Abs. 9, Nr. 1)
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Musterbrief: Ablehnung des Nachtrags zu zusätzlichen Leistungen mangels Ankündigung (VOB/B § 2 Abs. 6, Nr. 1)
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Musterbrief: Ablehnung eines Ausgleichs zur vereinbarten Detail-Pauschalsumme (VOB/B § 2 Abs. 7, Nr. 1)
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Musterbrief: Ablehnung eines Ausgleichs zur vereinbarten Global-Pauschalsumme (VOB/B § 2 Abs. 7, Nr. 1)
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Musterbrief: Ablehnung eines Nachtrags wegen Leistungsänderungen (VOB/B § 2 Abs. 5)
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Musterbrief: Ankündigung, Auftragsbestätigung und Nachtragsangebot für zusätzliche Leistungen (VOB/B § 2 Abs. 6)
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Musterbrief: Anzeige zu Leistungen, die vom Vertrag abweichen, aber für die vertragliche Ausführung erforderlich sind (VOB/B § 2 Abs. 8)
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Musterbrief: Aufforderung für ein Nachtragsangebot bei Leistungsänderungen (VOB/B § 2 Abs. 5)
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Musterbrief: Aufforderung für ein Nachtragsangebot zu Zusatzleistungen (VOB/B § 2 Abs. 6, Nr. 1)
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Musterbrief: Nachträgliche Anerkennung vertragswidriger Leistungen (VOB/B § 2 Abs. 8, Nr. 1)
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Musterbrief: Nachtragsangebot bei Änderungen des Bauentwurfs und anderen Anordnungen des Auftraggebers (VOB/B § 2 Abs. 5)
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Musterbrief: Vergütung für Ausführungszeichnungen, Berechnungen und andere Unterlagen sowie Prüfungen von Berechnungen (VOB/B § 2 Abs. 9)
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Musterbrief: Vergütung für vom Vertrag abweichende Leistungen, die angekündigt wurden und auch dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen (VOB/B § 2 Abs. 8)
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Musterbrief: Verlangen nach Anpassung des Pauschalpreises bei Mengenänderungen (VOB/B §2 Abs. 3, Nr. 4)
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Musterbrief: Verlangen nach Preisänderung bei Mehrmengen (VOB/B § 2 Abs. 3, Nr. 2)
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Musterbrief: Verlangen nach Vereinbarung neuer Einheitspreise bei Mindermengen (VOB/B § 2 Abs. 3, Nr. 3)
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Musterbrief: Wegfall von Teilleistungen bzw. anderweitige Vergabe (VOB/B § 2 Abs. 4)
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Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.
Baunachrichten zu Nachtragsarten nach der VOB
27.09.2011 „Anti-Amok“-Zylinder sind im Idealfall Teil eines umfassenden
Sicherheitskonzeptes, mit dem sich Schulen vor Gewalt jeglicher Art schützen
können. Aber sie sind auch als „Stand-alone“-Lösung eine sinnvolle und
überschaubare Investition in die objektive und die psychologische Sicherheit der
Kinder. Auf dieser Basis hat die BEG Sicherheitstechnik GmbH in Föhren im Sommer
2011 zahlreiche Schulzentren in kommunaler Trägerschaft mit mehreren
Tausend „Anti-Amok“-Knaufzylindern ausgestattet.
27.09.2011 Die Diskussion in Deutschland um die Sicherheit an Schulen
beschäftigt nach wie vor alle Betroffenen. Die Meinungen über die Höhe möglicher
Sicherheitsstandards gehen auseinander. Ein praxisnahes ganzheitliches
Stufenkonzept, das den individuellen Bedürfnissen vieler Schulen gerecht werden
und Architekten sowie Planern die Arbeit erleichtern soll, bietet Assa Abloy
seit Mitte des Jahres an.
30.11.2011 "Ausbau kompakt" von Dr.-Ing. Helmuth Duve will allen Baubeteiligten dabei helfen, Fehler bei der Planung, Ausführung und Abnahme zu vermeiden,
ohne umfangreiche Normen und Richtlinien zu Rate ziehen zu müssen.
02.11.2011 Die Vereinten Nationen haben 2011 zum "Internationalen Jahr der
Wälder" ausgerufen. Aus diesem Anlass zeigt das Architekturmuseum zusammen mit
dem Fachgebiet Holzbau der TU München in einer großen Ausstellung "Bauen mit
Holz - Wege in die Zukunft" die technischen, ökonomischen und gestalterischen
Möglichkeiten des Materials.
23.11.2011 Die Zusammenarbeit mit dem Designer Massimiliano Adami hat bei
Ceramiche Refin zur Entwicklung von Mosaici d'Autore geführt. Im Zentrum dieser
ungewöhnlichen Kollektion steht die Produktlinie „Beside“, das die Rückseite der
Fliese als Designelement definiert und zur Vorderseite macht. In „Metal“
wiederum werden Edelmetalle in das Spiel von Rechteck und Quadrat einbezogen.
01.11.2011 Die Bundesregierung muss den barrierenfreien Umbau von Wohnungen und Häuser nicht(!) stärker unterstützen. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 26.10.2011 ab. Die Grünen hatten in ihrer Initiative unter anderem gefordert, dass Kredit- und Zuschussprogramm "Altersgerecht umbauen" der KfW nicht Ende des Jahres auslaufen zu lassen.
08.11.2011 Für Bauherren ist die Einzelvergabe meist günstiger und risikoärmer
als die Vergabe an einen Generalübernehmer oder Generalunternehmer. Diese
Meinung hat die Kölner Rechtsanwältin Dr. Anke Leineweber in einem Vortrag bei
den „Weimarer Baurechtstagen“ des Evangelischen Bundesverbands für
Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis vertreten, dessen Kurzfassung in der
November-Ausgabe des „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ erschienen
ist.
01.01.2012 Von 1991 bis 2010 hat der Bund rund 200 Milliarden Euro durch den steuerlichen Solidaritätszuschlag eingenommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Seit 2006 schwankte das jährliche Aufkommen des Zuschlags zwischen elf und 13 Milliarden Euro.
01.04.2012 Aktuelle Lösungen für eine höhere Energieeffizienz und eine verbesserte Trinkwasserhygiene im Wohnungsbau will die neue Veranstaltungsreihe „Planer-Symposium2012“ vorstellen, die von den Partnern Oventrop, Stiebel Eltron, Uponor und Wilo gemeinsam mit dem Bauverlag durchgeführt wird.
18.03.2012 Die Klagen über einen alsbald eintretenden Mangel an Ingenieuren in
Deutschland ebben nicht ab. Jüngst hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
erklärt, dass wegen des hohen Durchschnittsalters der Ingenieure ein enormer
Ersatzbedarf entstehen werde. „Diese Befürchtung kann ich nicht nachvollziehen“,
sagt Karl Brenke, Arbeitsmarktexperte vom Deutschen Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).
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