Parallelausschreibungen für gleiche Leistungen

Parallelausschreibungen für gleiche Leistungen

Eine Parallelausschreibung liegt meistens dann vor, wenn die gleichen Leistungen parallel ausgeschrieben werden, beispielsweise

  • nach verschiedenen Ausschreibungsformen bzw. Vergabearten oder
  • sowohl nach der VOB, Teil A sowie nach der VOL oder
  • aufgeteilt nach verschiedenen Losen.

Meistens dienen solche Scheinausschreibungen der Markterkundung, vorrangig vorab zur Einholung von Preisen und technologischen Ausführungsvarianten.

Dienen sie der Markterkundung, dann sind sie bei Ausschreibungen nach VOB/A nach § 2 Abs. 4 unzulässig.

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