Selbstvornahme

Kostenlose Downloads

Selbstvornahme

Nach § 637 BGB kann ein Auftraggeber (AG) als Besteller wegen eines Mangels nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern der Auftragnehmer (AN) die Nacherfüllung nicht zu Recht verweigern darf.

Für die Beseitigung des Mangels als Selbstvornahme kann der Auftraggeber bzw. Besteller für die Aufwendungen, die voraussichtlich zur Beseitigung des Mangels erforderlich sind, einen Vorschuss verlangen.

Handelt es sich dagegen um einen Bauvertrag auf Grundlage der VOB bei einem aufgetretenen Mangel nach Abnahme der Bauleistung innerhalb der Mängelanspruchsfrist und erfolglos abgelaufener Fristsetzung eine Ersatzvornahme nach § 13 Abs. 5, Nr. 2 in VOB, Teil B erfolgen.

Kostenlose Downloads
Wenn Sie folgende Dokumente kostenlos herunterladen möchten, melden Sie sich bitte mit Ihrem Nutzernamen und Passwort an. Falls Sie noch keine Bauprofessor-Anmeldung besitzen, können Sie sich » hier kostenlos registrieren.
Musterbrief: Selbstvornahme nach erfolgloser Nacherfüllung und Verlangen auf Vorschuss (BGB § 637 Abs. 1) Musterbrief: Selbstvornahme nach erfolgloser Nacherfüllung und Verlangen auf Vorschuss (BGB § 637 Abs. 1)
Musterbrief: Vorschuss für Aufwendungen einer Selbstvornahme (BGB § 637 Abs. 3) Musterbrief: Vorschuss für Aufwendungen einer Selbstvornahme (BGB § 637 Abs. 3)
Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.

Begriffs-Erläuterungen zu Selbstvornahme

Handelt es sich beim Bauvertrag um einen VOB-Vertrag , kann Ersatzvornahme durch einen Dritten zu Lasten des Auftragnehmers bzw. auf dessen Kosten zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich werden, we ...
Das Bauunternehmen als Auftragnehmer hat dem Besteller bei einem Bauvertrag nach BGB das Werk gemäß § 633 Abs. 1 BGB frei von Sachmängeln zu verschaffen. Ist dies nicht der Fall, kann der Besteller v ...
Stellten sich nach Abnahme bei den Bauleistungen Mängel ein, die vom Auftraggeber als solche auch angezeigt wurden, aber zur vorgegebenen Frist und auch Nachfrist keine Mängelbeseitigung durch den Au ...
Tritt in der Mängelanspruchsfrist ein Mangel auf und wird er durch den Auftraggeber in schriftlicher Form dem Auftragnehmer angezeigt und die Beseitigung verlangt, dann hat der Auftragnehmer die Bese ...

Verwandte Suchbegriffe zu Selbstvornahme


 
Keine wichtigen
Meldungen verpassen!
bauprofessor.nachrichten
Ihr kostenloser Newsletter
E-Mail:
» Abonnieren