Sicherheitsumfang nach VOB

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Sicherheitsumfang nach VOB

Mit Ausnahme der Besicherung von Zahlungen, die in der Regel höchste Sicherheit (bis zu 100 % Besicherung) erfordert, wird die Höhe der Sicherheiten im § 9 Abs. 7 und 8 VOB -2009, Teil A für die vertragliche Vereinbarung empfohlen. Sie soll nicht höher als nötig bemessen werden, um den Auftragnehmer nicht zu hoch zu belasten, aber andererseits den Auftraggeber angemessen vor Schaden zu bewahren.

Soll-Empfehlungen:

  • für Ausführungs- bzw. Vertragserfüllungssicherheit:
    • max. 5 % nach VOB/A bei öffentlichen Aufträgen und
    • max. 10 % nach gewerblicher Sitte,
  • für Mängelansprüchesicherheit:
    • max. 3 % nach VOB/A und
    • max. 5 % nach gewerblicher Sitte.

Grundlagen für die Berechnung der Sicherheit bilden

  1. die Bruttosumme des Auftrags bzw. die Bruttoabrechnungssumme, die mit der Schlussrechnung belegt wird, soweit keine Steuerschuldnerschaft nach b) maßgebend ist,
  2. die Netto-Auftrags- bzw. Abrechnungssumme, wenn Steuerschuldnerschaft des Bauherrn als Leistungsempfänger nach § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) vorliegt und die Abgabe des Angebots sowie die Rechnungslegung ohne Umsatzsteuer erfolgt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen (=3 Wochen) nach Vertragsabschluss mit Bezug auf § 16 Abs. 7 VOB/B zu leisten, sofern die Partner keine anderen Fristen bzw. Einbehalte vereinbart haben, z.B. in Form der Einbehalte von Geld.

Für die Aufforderung gegenüber dem Auftragnehmer mit Aufzeigen von Konsequenzen kann die Vorlage unter "Formulare und Musterbriefe, speziell für Auftraggeber (Bezug VOB)" verwendet werden.

Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, kann der Auftraggeber die insgesamt vereinbarte Sicherheit beispielsweise von der 1. Abschlagsrechnung absetzen bzw. bei der Abschlagszahlung einbehalten, wie das aufrufbare Beispiel Sicherheitsleistung für Vertragserfüllungunter Beispiele zeigt.

Beispiele zu Sicherheitsumfang nach VOB

Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung

Auftraggeber (AG)  ist kein Steuerschuldner nach § 13b UStG. 
Auftragnehmer (AN)  stellt Bruttorechnungen an den AG. 

Vereinbarte Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung:

5 % = 11.900 €
in Form einer Vertragerfüllungsbürgschaft, die jedoch nicht übergeben wird.

Auftragssumme gesamt
 
119.000  € 
1. Abschlagsrechnung  30.000  € 
Einbehalt für Sicherheit 5 % von 119.000 €    - 5.950  € 
1. Abschlagszahlung  24.050  € 

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Musterbrief: Forderung nach Hinterlegung von Geld als Sicherheit (VOB/B § 16 Abs. 5) Musterbrief: Forderung nach Hinterlegung von Geld als Sicherheit (VOB/B § 16 Abs. 5)
Musterbrief: Fristgemäße Beistellung der Sicherheitsleistung durch Auftragnehmer (VOB/B § 17 Abs. 7) Musterbrief: Fristgemäße Beistellung der Sicherheitsleistung durch Auftragnehmer (VOB/B § 17 Abs. 7)
Musterbrief: Mitteilung über Einzahlung des hinterlegten Geldes (VOB/B § 17 Abs. 5) Musterbrief: Mitteilung über Einzahlung des hinterlegten Geldes (VOB/B § 17 Abs. 5)
Musterbrief: Mitteilung über Sicherungseinbehalt und Einzahlung auf ein Sperrkonto (VOB/B § 17 Abs. 6, Nr. 1) Musterbrief: Mitteilung über Sicherungseinbehalt und Einzahlung auf ein Sperrkonto (VOB/B § 17 Abs. 6, Nr. 1)
Musterbrief: Nachfrist zur Einzahlung des Einbehalts (VOB/B § 17 Abs. 6, Nr. 3) Musterbrief: Nachfrist zur Einzahlung des Einbehalts (VOB/B § 17 Abs. 6, Nr. 3)
Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.

Begriffs-Erläuterungen zu Sicherheitsumfang nach VOB

Die Sicherheitsleistung nach § 9 Abs. 7 und 8 der -2009, Teil A und § 17 der VOB Teil B dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Bauleistungen und die Mängelansprüche sicherzustellen. Ist nicht ...

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