Sozialkassen der Bauwirtschaft

Sozialkassen der Bauwirtschaft

Sozialkassen der Bauwirtschaft sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien. Sie sind unter dem Dach der "SOKA-Bau" mit Sitz in Wiesbaden zusammengefasst. Wichtige Leistungsbereiche der SOKA-Bau sind

  • Leistungsbereich Urlaubsausgleich über ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse),
  • Leistungsbereich Zusatzversorgung (ZVK),
  • Leistungsbereich Tarifliche Zusatzrente (TZR).

Grundlage für das Sozialkassensystem bildet der "Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)", der als allgemeinverbindlich erklärt ist. Die Sozialkassen übernehmen Aufgaben der sozialen Sicherung der Bauarbeiter.

An die Sozialkassen sind von den Bauunternehmen monatlich Beiträge als Umlagen zu leisten, aus denen danach die Urlaubsentgelte und Ausbildungskosten finanziert und den Bauunternehmen erstattet werden.

Zum Geltungsbereich zählen ausschließlich Unternehmen des Baugewerbes und zwar deren gewerbliche Arbeitnehmer aber keine Angestellten. Von der Beitragspflicht befreit sind Auszubildende. Verbindlich ist das Sozialkassenverfahren dem Grunde nach für alle jene Bauunternehmen, für deren gewerbliche Arbeitnehmer auch der BRTV-Baugewerbe allgemeinverbindlich ist.

Nicht einbezogen sind jedoch eine Reihe von Baugewerken wie das Dachdecker-, Gerüstbau-, Glaser-, Maler-, Parkettleger-, Schreiner-, Klempner und Steinmetzhandwerk, weiterhin das Beton- und Terrazzowaren herstellende Gewerbe, die Nassbaggerei und Säurebauindustrie. In Unternehmen dieser Gewerbe fällt kein Beitrag für die ULAK an. Die Urlaubsentgelte werden direkt an die betreffenden Arbeitnehmer gezahlt und nicht über das Umlageverfahren.

Der Berechnung der Beiträge im Sozialkassenverfahren wird die lohnsteuerpflichtige Bruttolohnsumme aller gewerblichen Arbeitnehmer zugrund gelegt. Die Beiträge betragen seit 01. Januar 2009:

  West  Ost 
Urlaub  14,3 %  14,3 % 
Berufsbildung  2,3 %  2,3 % 
ZVK  3,2 %  0,0 % 
Gesamt  19,8 %  16,6 % 

Für das Jahr 2010 bleibt der %-Satz für West 19,8 % sowie für Ost 16,6 %, wie im Vorjahr 2009 bestehen, jedoch erfolgte eine Verschiebung zwischen den Urlaub und Berufsausbildung.

Für Berlin gelten spezielle Beitragssätze, differenziert nach Berlin-West und Berlin-Ost. Sie betragen für 2010 für Berlin-West gesamt 25,8 % und Berlin-Ost gesamt 22,6 %. Bestandteil ist in diesen Beitragssätzen eine Sozialaufwandserstattung in Höhe von 6,85 % enthalten.

Der Beitragseinzug für die ULAK-Umlagen erfolgt durch die ZVK-Bau (Zentralversorgungskasse), zugleich auch für die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes und der Gemeinnützigen Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes.

Aufgabe der SOKA ist es, folgende Ansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer zu gewähren bzw. Zahlungen zu leisten:

  • Auszahlung der Urlaubsvergütung,
  • Erstattung der Ausbildungskosten für Auszubildende,
  • Zusatzversorgung als soziale Sicherheit im Alter.

Ab 01.01.2010 ist ein neuer Tarifvertrag für das Sozialkassenverfahren in Kraft. Danach sind weitere Vereinfachungen umsetzbar, beispielsweise

  • Wegfall der ZVK-Beitragsmeldung ab Januar 2010,
  • Reduzierung der Zahlungsvorgänge durch Saldierungsmöglichkeit der Beitrags- und Erstattungsforderungen,
  • Zahlung von SOKA-Beitrag und Winterbeschäftigungs-Umlage in einer Summe,
  • Direktversand von Arbeitnehmerkontoauszügen und Nachweisen,
  • elektronische Meldungen per Internet auch ohne Baulohnprogramm.
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