Sozialkosten
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Sozialkosten der gewerblichen Arbeitnehmer sind der wichtigste Bestandteil innerhalb der Lohnzusatzkosten und als solche z.B. mit in den Formblättern Preise 221 und 222 (alt EFB-Preis 1a/b) nach VHB-Bund (Ausgabe 2008) in Zeile 1.2 ausgewiesen. Weiterhin fallen auch Sozialkosten für die Angestellten im Unternehmen an.
Zugehörig sind
- gesetzliche Sozialkosten wie Feiertagszahlung, Lohnfortzahlung, Betriebsanteile zu den Versicherungen wie Sozialversicherung u.a.,
- tarifliche Sozialkosten wie Zusatzrente, Urlaubsentgelte u.a.,
- freiwillige Sozialkosten wie Treueprämien, Kurbeihilfen u.a.
Sozialkosten fallen nicht nur für gewerblichen Arbeitnehmer an, sondern ebenfalls für die Angestellten an, jedoch für letztere in eingeschränktem Umfang.
In der Baupraxis erfolgen verschiedene Differenzierungen der Sozialkosten, beispielsweise nach
Die lohngebundenen Sozialkosten umfassen die
Diese Differenzierungen liegen auch den Musterberechnungen der Zuschlagsätze für die Lohnzusatzkosten sowie Gehaltszusatzkosten nach den Schemen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. zugrunde.
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Excel-Vorlage: Lohnzusatzkosten Ost
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Zum 1. Mai 2011 verändert sich die Wettbewerbslage. Am Tag der Arbeit öffnet sich der deutsche Arbeitsmarkt nach Osten. Bedingt durch den EU-Beitritt der Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn am 1. Mai 2004. Diese EU-Osterweiterung wurde mit Übergangsfristen zur
Die Löhne sind neben den Baustoffen der Kostenfaktor am Bau. Sie steigen derzeit nicht so stark wie die Baustoffpreise. Aber sie sind sehr differenziert, facettenreich und von politischer Brisanz. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlöhne, Tarifrunden und der Baustreik 2007 sind ein Zeichen hierfür. Löhne sind regional und für die Berufsgruppen am Bau verschieden. Dies beginnt schon mit den Bruttolöhnen der Arbeitnehmer. Diese werden als Arbeiterlöhne oder Mittellöhne kalkuliert. In der Tarifrunde-Bau 2007 wurden die Tariflöhne ab 1.6.07 um 3,1 % und weiteren 1,5 % ab 1.4.08 erhöht. Geltend bei tariflicher Bindung. Oft wird auch außertariflich entlohnt. Mehr in Richtung Mindestlohn als übertariflich. Die offiziellen Arbeiterlöhne im Baugewerbe streuen in Deutschland von ca. 9 bis 16 €/ h. Der Ausbau kann die Streubreite noch erweitern, wie folgender Vergleich von Mindestlöhnen zeigt.