Stundenverrechnungssatz für Lohnarbeiten
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Sind Stundenlohnarbeiten in einem Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschrieben, bedeuten sie meistens sehr individuelle Kalkulationsfälle, beispielsweise als Kalkulation fester Stundenverrechnungssätze als Grundlage für die Vergütung der eigenen Lohnarbeiten.
Für den Stundenverrechnungssatz kommen in Frage:
- der Vollkostenstundensatz, wie er bei der Zuschlagskalkulation mit Vollkostenstundensatz ermittelt wurde, und zwar als Durchschnittssatz des Unternehmens unabhängig von einzelnen Lohngruppen der gewerblichen Arbeitnehmer,
- vorermittelte Verrechnungslöhne, jeweils differenziert nach Lohn- bzw. auch Beschäftigungsgruppen wie z.B. für
- Werkpoliere,
- Vorarbeiter,
- Facharbeiter,
- Werker,
- Auszubildende
oder nur grob in - Aufsichtspersonen,
- Facharbeiter und
- Werker.
Zwischen den einzelnen Bauunternehmen sowie für die einzelnen Gewerke bzw. Bauarbeiten werden die Stundenverrechnungssätze sehr unterschiedlich hoch sein, auch mit Bezug auf die unterschiedliche Entlohnung im Baugewerbe in West- und Ostdeutschland. Ein höherer oder niedrigerer Ansatz im Angebot als der Vollkostenstundensatz ist durchaus möglich und zu prüfen, wenn Stundenlohnarbeiten in weitaus größerem Umfang (Anzahl Stunden) ausgeschrieben sind, als sie in der Bauausführung überhaupt anfallen können oder auch umgekehrt. Die Gemeinkosten müssen kostendeckend verrechnet werden, analog sollte sich der Unternehmer bei der Kalkulation verhalten.
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Excel-Vorlage: Betriebliche und baustellenbezogene Stundensätze mit Überschlagskalkulation
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Excel-Vorlage: Personenbezogene Stundensätze
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Excel-Vorlage: Stundensätze Bauhauptgewerbe Ost
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Excel-Vorlage: Stundensätze Bauhauptgewerbe West
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Excel-Vorlage: Stundenverrechnungssätze
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Die Löhne sind neben den Baustoffen der Kostenfaktor am Bau. Sie steigen derzeit nicht so stark wie die Baustoffpreise. Aber sie sind sehr differenziert, facettenreich und von politischer Brisanz. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlöhne, Tarifrunden und der Baustreik 2007 sind ein Zeichen hierfür. Löhne sind regional und für die Berufsgruppen am Bau verschieden. Dies beginnt schon mit den Bruttolöhnen der Arbeitnehmer. Diese werden als Arbeiterlöhne oder Mittellöhne kalkuliert. In der Tarifrunde-Bau 2007 wurden die Tariflöhne ab 1.6.07 um 3,1 % und weiteren 1,5 % ab 1.4.08 erhöht. Geltend bei tariflicher Bindung. Oft wird auch außertariflich entlohnt. Mehr in Richtung Mindestlohn als übertariflich. Die offiziellen Arbeiterlöhne im Baugewerbe streuen in Deutschland von ca. 9 bis 16 €/ h. Der Ausbau kann die Streubreite noch erweitern, wie folgender Vergleich von Mindestlöhnen zeigt.