Tarifliche Zusatzrente
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Grundlage für die tarifliche Zusatzrente bildet der "Tarifvertrag über die Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR)". Mangels seiner Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist er jedoch in den Neuen Bundesländern nicht in Kraft getreten.
Die tarifliche Zusatzrente erfasst sowohl gewerbliche Arbeitnehmer als auch Angestellte und Poliere sowie Auszubildende. Ausgenommen sind lediglich gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben, die überwiegend Bauten- und Eisenschutzmaßnahmen ausführen.
Nach § 2 TV TZR hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Betrag von 30,68 € für jeden Kalendermonat, wenn er zugleich eine Eigenleistung in Höhe von 9,20 € im Wege der Entgeltumwandlung erbringt und den monatlichen Gesamtbetrag von 39,88 € vom Arbeitgeber für diesen Zweck verwenden lässt.
Die Beträge des Arbeitgebers zur tariflichen Zusatzrente zählen zu den tariflichen Sozialkosten. Sie sind folglich ebenfalls Bestandteil der Lohnzusatzkosten sowie auch Gehaltszusatzkosten und werden mit im Baupreis kalkuliert.
In den Musterberechnungen zur Bestimmung des Zuschlagsatzes für die Lohnzusatzkosten wird die tarifliche Zusatzrente in der Position 2.2.2.3 ausgewiesen. Betriebliche Unterschiede werden vorliegen, weil der Anteil von Arbeitnehmern, die von dem Anspruch auf tarifliche Zusatzrente Gebrauch machen, von Betrieb zu Betrieb sehr verschieden hoch sein wird. Deshalb ist der Ansatz betriebsindividuell zu prüfen und anzusetzen.
Dabei ist sowohl für die gewerblichen Arbeitnehmer zunächst zu prüfen, wie viel prozentual von den jeweils gesamten Arbeitnehmern in die tarifliche Zusatzrente einbezogen sind. Danach ist der prozentuale Anteil innerhalb der Sozialkosten zu bestimmen, und zwar folgendermaßen:
30,68 € x 12 Monate x Anteil der Arbeitnehmer mit Zusatzrente Jahreslohn in € pro Mann im Durchschnitt
| = .... %
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In der Musterrechnung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie zur Bestimmung des Zuschlagssatzes für die Lohnzusatzkosten wird davon ausgegangen, dass 10 % der Arbeitnehmer von der tariflichen Zusatzrente Gebrauch machen. Daraus leitet sich Prozentsatz von ca. 0,15 % für die tarifliche Zusatzrente in den Sozialkosten ab.
Für die Angestellten einschließlich Poliere ist ebenfalls zu prüfen, wie hoch der Anteil an den gesamten Angestellten ist, die von der tariflichen Zusatzrente Gebrauch machen.
In den Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. für die Berechnung eines Zuschlagsatzes für die Gehaltszusatzkosten wurde der Anteil von Angestellten, die sich an der tariflichen Zusatzrente in Bauunternehmen in Westdeutschland beteiligen, mit 10 % angenommen. Daraus leitet sich ebenfalls ein prozentualer Anteil von ca. 0,08 % in den Sozialkosten ab.