U2-Verfahren

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U2-Verfahren

Das U2-Verfahren betrifft ein Ausgleichsverfahren für die nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge. Seit dem 01.01.2006 sind alle Arbeitgeber – auch die Bauunternehmen – unabhängig von der Zahl der Arbeitnehmer in das U2-Verfahren einbezogen.

Die Umlagen nach dem U2-Verfahren zählen zu den gesetzlichen Sozialkosten. Sie sind folglich ebenfalls Bestandteil der Lohnzusatzkosten und auch der Gehaltszusatzkosten. Sie werden mit im Baupreis kalkuliert.

In den Musterberechnungen zur Bestimmung des Zuschlagsatzes für die Lohn- sowie Gehaltszusatzkosten wird die Umlage nach dem U2-Verfahren in der Position 2.2.1.5 ausgewiesen. Angenommen wurde ein mittlerer Wert von 0,25 %. Auf betriebsindividuelle Prüfungen und Ansätze kann verzichtet und der empfohlene Ansatz übernommen werden.

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Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.

Begriffs-Erläuterungen zu U2-Verfahren

Gehaltszusatzkosten, auch als Sozialkosten (S) bezeichnet, sind ein bedeutender Anteil der Gehaltskosten . Sie umfassen: Gehaltszusatzkosten aus gesetzlichen Regelungen und tariflichen Vereinbarungen ...
Die gesetzlichen Sozialkosten umfassen an die Lohn- und Gehaltszahlungen gebundene Belastungen. Im Einzelnen resultieren gesetzlichen Sozialkosten aus den Betriebsanteilen zu den Beiträgen der Rente ...

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