ULAK
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Die ULAK – Kurzbezeichnung für Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft – ist ein organisierter Bestandteil der Sozialkassen der Bauwirtschaft als Einrichtung der Tarifvertragsparteien. Zum Geltungsbereich zählen ausschließlich die gewerblichen Arbeitnehmer aus Unternehmen des Baugewerbes.
Dem Grund nach sind das alle jene Bauunternehmen, für deren gewerbliche Arbeitnehmer auch der BRTV-Baugewerbe allgemeinverbindlich ist.
Nicht einbezogen sind jedoch eine Reihe von Baugewerken wie das Dachdecker-, Gerüstbau-, Glaser-, Maler-, Parkettleger-, Schreiner-, Klempner- und Steinmetzhandwerk, weiterhin das Beton- und Terrazzowaren herstellende Gewerbe, die Nassbaggerei und Säurebauindustrie. In Unternehmen dieser Gewerbe fällt kein Beitrag für die ULAK an. Die Urlaubsentgelte werden direkt an die betreffenden Arbeitnehmer gezahlt und nicht über das Umlageverfahren.
Die ULAK sichert die Ansprüche der Arbeitnehmer im Baugewerbe auf Zahlung der folgenden Leistungen:
- Erstattung von Urlaubsvergütungen (einschließlich zusätzliches Urlaubsentgelt) an Bauunternehmen sowie Abgeltungs- und Entschädigungsleistungen an Arbeitnehmer,
- Erstattung von Ausbildungs- und Sozialaufwendungen an Betriebe und Erstattung der Kosten für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen.
Die Finanzierung der Leistungen der ULAK erfolgt ausschließlich durch die Beiträge der Bauunternehmen als Arbeitgeber. Jährlich wird der Umlagesatz durch die Sozialkassen neu festgelegt bzw. angepasst. Für 2010 gelten folgende Beitragssätze für jene Bauunternehmen, die dem Sozialkassensystem verbindlich unterliegen:
| Alte Bundesländer
| 19,80 %
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| Neue Bundesländer (ohne Berlin)
| 16,60 %
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| Berlin-West
| 25,80 %
|
| Berlin-Ost
| 22,60 %
|
Für die Berechnung der Beiträge gilt die lohnsteuerpflichtige Bruttolohnsumme aller gewerblichen Arbeitnehmer als Grundlage. In der Angebotskalkulation erfolgt die Berücksichtigung in der Berechnung des Kalkulationslohns innerhalb der Lohnzusatzkosten (Sozialkosten), so auch z.B. in den ergänzenden Formblättern Preise 221 und 222 (alt EFB-Preis 1a/b) in Zeile 1.2. auf Grundlage des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB-Bund, Ausgabe 2008).
In das Urlaubsverfahren sind seit 1997 auch ausländische Betriebe, die Arbeitnehmer auf deutsche Baustellen entsenden, einbezogen. Damit unterstützt die ULAK Bemühungen, gleiche Arbeitsbedingungen zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen entgegen zu treten.
Bei der ULAK können durch die Arbeitgeber auch Arbeitszeit-Guthaben der gewerblichen Arbeitnehmer aus der Arbeitszeitflexibilisierung und Altersteilzeit durch Hinterlegungen auf Sicherungskonten gegen Insolvenz abgesichert werden.
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