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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Der Umsatz eines Betriebes umfasst den - baugewerblichen Umsatz und
- sonstigen Umsatz (Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen, aus handwerklichen Dienstleistungen, aus Handelsware sowie aus nichtindustriellen/nichthandwerklichen Leistungen).
Als Umsatz gelten die dem Finanzamt zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen, und zwar ohne Umsatzsteuer. Einzubeziehen sind auch die erhaltenen Vorauszahlungen vor Ausführung, Abschlagszahlungen und etwa getrennt in Rechnung gestellte Kosten für Transport u.a. Abzusetzen sind die - Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti),
- Erträge, die nicht unmittelbar aus laufender Produktionstätigkeit resultieren wie Erlöse aus dem Verkauf von Gütern des Anlagevermögens,
- Erzeugnisse und Leistungen, die für eigene Investitionen und Sachanlagen bestimmt sind bzw. selbst dafür hergestellt wurden.
Der auf Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) entfallende Umsatz ist in den Umsatz des Betriebes nicht mit einzubeziehen, da diese ihren Umsatz selbst ausweisen und auch in der Bauberichterstattung melden. Neben dem buchhalterischen Ausweis im betrieblichen Rechnungswesen ist der Umsatz monatlich im Formblatt " MBB - Monatsbericht Bauhauptgewerbe “ im Rahmen der Bauberichterstattung an das Statistische Landesamt zu melden.
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Excel-Vorlage: Betriebliche und baustellenbezogene Stundensätze mit Überschlagskalkulation
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Excel-Vorlage: Personenbezogene Stundensätze
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Excel-Vorlage: Stundensätze Bauhauptgewerbe Ost
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Excel-Vorlage: Stundensätze Bauhauptgewerbe West
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Normen und Regelwerke zu Umsatz
DIN 276-1 [2008-12] 3.3.1 Zweck Kostenermittlungen dienen als Grundlagen für Finanzierungsüberlegungen und Kostenvorgaben, für Maßnahmen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung, für Planungs-, Ve...
DIN 18960 [2008-02] 4.1 Allgemeines Die Nutzungskostenplanung dient der wirtschaftlichen und kostentransparenten Planung, Herstellung, Nutzung und Optimierung von Bauwerken. Hierzu sind qualitative u...
DIN 1960 [2010-08] (1) 1. Die Bestimmungen der a-Paragrafen sind zusätzlich zu den Basisparagrafen von Auftraggebern im Sinne von § 98 Nummer 1 bis 3, 5 und 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränku...
DIN 1960 [2010-08] (1) 1. Für die Vergabe von Baukonzessionen mit mindestens einem geschätzten Gesamtauftragswert nach § 2 Nummer 3 VgV ohne Umsatzsteuer sind die a-Paragrafen nicht anzuwenden, ausge...
DIN 1961 [2010-08] (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Ver...
Baunachrichten zu Umsatz
02.03.2012 Das Statistische Bundesamt meldet für das Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 4,4% gestiegene Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe...
05.01.2012 In der Baupraxis herrschte große Unsicherheit dahingehend, ob und wann Schadenersatzansprüche des Auftraggebers vom Auftragnehmer mit oder ohne Umsatzsteuer erstattet werden müssen...
29.07.2011 Im Vertragsmuster zum BGB-Bauvertrag ist in § 3 Vergütung unter Ziffer 1 die Angabe der vereinbarten Netto-Vergütung vorgesehen...
Bauleistungen werden durch Unternehmen ausgeführt. Im Auftrag und auf der Baustelle des Bauherren. Kaufmännisch sind die Beziehungen über Geld geregelt. Und die Baupreise sind das Bindemittel. Kosten- sowie marktgerecht kalkuliert. Angeboten und für die Vergütung der Bauleistungen vereinbart. Abgerechnet und als Umsatz verbucht. Im Kreislauf von Kalkulation und Rechnungslegung. Eingebettet in Bauauftrag und Baubetrieb.
23.09.2011 Die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzsteuergrenze soll dauerhaft bei 500.000 Euro bleiben. Dies sieht ein von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (17/7020) vor, der am heutigen Mittwoch (21.9.2011) auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 auf 500.000 war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31. Dezember 2011 auslaufen. Die Koalitionsfraktionen wollen die Befristung aufheben, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde.
14.01.2012 Wie der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer im Rahmen seiner Jahresauftaktpressekonferenz in Berlin feststellte, werde sich das Umsatzwachstum im deutschen Bauhauptgewerbe zwar deutlich verlangsamen, die Unternehmen könnten aber immer noch mit einem leichten Umsatzzuwachs von nominal 2,5%, real 1% rechnen.
01.03.2012 Nach Schätzungen des Münchener ifo Instituts zur konjunkturellen Entwicklung der Heizungswirtschaft hat sich der um Doppelzählungen bereinigte Umsatz der Branche gegenüber den Vorjahren wieder erhöht. 2011 erwirtschaftete die gesamte Heizungsbranche einen Umsatz von 28,8 Mrd. Euro
13.04.2012 Umfrage zur Light+Building 2012: Energieeffizienz ist Top-Kriterium für Immobilienwert. Weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik zählt über 2.350 Herstellern. Die Export- und wirtschaftsstarke Branche meldet 65 Mrd. Euro Umsatz und 543.000 Beschäftigte.
26.03.2012 Der Fenster- und Haustürenmarkt in Deutschland entwickelt sich stabil: Laut der aktuellen Strukturanalyse, die das abgelaufene Geschäftsjahr in Relation setzt zur letzten Strukturanalyse in 2007, stiegen die Umsätze seitdem um insgesamt 12,4% - von rund 8,5 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf aktuell rund 9,6 Mrd.
26.03.2012 Infolge des nach wie vor hohen Renovierungsvolumens wuchs der österreichische Fenstermarkt auch 2011 robust um +1,1% gegenüber dem Vorjahr. Dabei verlässt sich die Fensterbranche nicht auf staatliche Förderungen, sondern ist ihr eigener Market-Maker.
Begriffs-Erläuterungen zu Umsatz
Der Umsatzsteuer (USt.) unterliegen nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, di ...
Neben Umsätzen aus Bauleistungen können in einem Bauunternehmen auch sonstige Umsätze anfallen. Dazu zählen der Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen wie Betonwaren, Kies u.a., Umsatz aus industr ...
Aus sonstigen nichtbaugewerblichen Tätigkeiten resultieren z.B. folgende Umsätze: Vermietung und Verpachtung von Baumaschinen und Geräten, betrieblichen Anlagen und Einrichtungen einschließlich Leas ...
Zum Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen rechnen beispielsweise Umsätze – ohne Umsatzsteuer – aus nichtbaugewerblichen eigenen Erzeugnissen wie Baustoffen, Betonwaren, Kies, Zimmereierzeugnisse ...
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