Urlaubsvergütung in der Bauwirtschaft
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe erhalten auf Grundlage des § 8 Abs. 4 des Bundesrahmentarifvertrages eine Urlaubsvergütung für ab 1.1.2008 entstandenen Urlaub von 14,25 % (bei Schwerbehinderten von 16,63 %) des Bruttolohnes. Sie besteht aus dem Urlaubsentgelt in Höhe von 11,4 % (bzw. 13,3 %) des Bruttolohnes und dem zusätzlichen Urlaubsgeld von 25 % des Urlaubsentgeltes. Berücksichtigt wird die Urlaubsvergütung für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Baukalkulation in der Ermittlung des Kalkulationslohns innerhalb der Lohnzusatzkosten bzw. Sozialkosten.
Für Angestellte beträgt das zusätzliche Urlaubsgeld, soweit § 10 Abs. 6 des Rahmentarifvertrags, für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes Grundlage bildet, für ab 1.1.2008 entsandenen Urlaub, je Urlaubstag 24,00 € für Angestellte und 16,00 € für Auszubildende.
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