VENTO-Prinzip
Schließen
Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetztes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Mittels der Leistungsbeschreibung müssen die auszuführenden Bauleistungen eindeutig und erschöpfend beschrieben werden. Alle preisbeeinflussenden Umstände sind anzugeben und für die Beschreibung verkehrsübliche Bezeichnungen heranzuziehen. Für die Angebotskalkulation ist wichtig, dass jeder Anbieter die Bauleistung im gleichen Sinne versteht und zur Grundlage seiner Kalkulation macht. Auch ist das Bauunternehmen in der Ausführung zu der Leistung verpflichtet, die es bei Abgabe eines Angebots klar erkennen und deren Kosten es kalkulieren kann.
Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung sind in § 7 der VOB, Teil A (2009) fixiert. Die formulierten Grundsätze folgen dem VENTO-Prinzip:
V ollständig - erschöpfend den Leistungsumfang beschreiben
E indeutig - AG und AN (Bieter) verstehen sie im gleichen Sinne
N eutral - Grundlage des Wettbewerbes
T echnisch richtig - anerkannte Regeln der Technik, z.B. nach DIN
O jektindividuell - passgenau zur Baustelle und zur baulichen Anlage
Das STLB-Bau - Dynamische BauDaten erfüllt diese Anforderungen in höchstem Maße und verbindet als datenbankorientiertes Textsystem die Anwender unmittelbar mit den Regelungen, wie sie in der VOB als Geschäftsbedingungen formuliert sind.
Anzugeben sind weiterhin auch
- die für die Leistung wesentlichen Verhältnisse der Baustelle, z.B. Boden- und Wasserverhältnisse,
- der Zweck und ggf. die vorgesehene Beanspruchung der fertigen Leistung.
Die Leistungsbeschreibung kann mit Leistungsverzeichnis (LV) oder Leistungsprogramm (LP) erfolgen.