Wagnis
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Das Wagnis entspricht einem Ansatz für zusätzliche Kosten, die zwar im Einzelnen noch unbekannt sind, deren Auftreten aber auf Grund langjähriger Erfahrungen mit Sicherheit zu erwarten ist, z. B.
- Aufwendungen aus Mängelansprüchen,
- Bauzeitverzögerungen durch äußere Einflüsse, z. B. Winter,
- Ausfall von bereits beauftragten preisgünstigen Nachunternehmern,
- unvorhergesehene Zwischenfälle, z. B. Überflutungen,
- Kalkulationsfehler.
Ein Wagnis kann auch in Verbindung mit einer fehlerhaften Ausschreibung und nicht ausreichender Prüfung der im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Soll-Mengen bei einer Detailpauschalisierung verbunden sein.
Wagnis wird im Allgemeinen gemeinsam in einem Zuschlagsatz mit dem zu kalkulierenden Gewinn verrechnet, z.T. auf unterschiedliche Basen bei den einzelnen Kalkulationsverfahren :
- auf Basis Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) bei der Zuschlagskalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen, beispielsweise im ergänzenden Formblatt Preise 221 (nach Vergabe- und Vertragshandbuch - VHB, Ausgabe 2008),
- auf Basis Kalkulationslohn bzw. Mittellohn A(P)SL bei der Zuschlagskalkulation mit Verrechnungslohn (Vollkostenstundensatzkalkulation),
- auf Basis Herstellkosten bei der Endsummenkalkulation bzw. als Bestandteil einer Umlage im Formblatt Preise (EFB-Preis) 223 nach VHB-Bund.
Sollte der Unternehmer von vornherein einen %-Satz mit Bezug auf die Angebotssumme bzw. den Baupreis bestimmt haben, muss dieser Satz auf die o.a. Basen umgerechnet werden.
Beispiel:
Zuschlag Wagnis auf den Baupreis (Angebotssumme)
| = 2,00 %
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Basis Einzelkosten der Teilleistungen Umrechnung: (2 x 100) : (100 - 2) = 2,04 Zuschlagsatz auf die vorangegangene Kostensumme, in der Regel die Einzelkosten
| = 2,04 %
|
Im Fall von 2,04 % wird dann meistens von einem "umsatzabhängigen" Zuschlagsatz gesprochen.
Wagnis kann nicht in jedem Fall bei einer Kalkulation von Nachträgen zum Ansatz kommen. Bei den Nachtragsarten „ Mengenminderung “ sowie „ Wegfall von Leistungen “ liegt eine geringere bzw. keine Leistung im Ist gegenüber dem Soll vor, für die auch kein Wagnis eintreten kann. Ein Ansatz entfällt.
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