Wahlposition
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Als Wahlposition wird synonym eine Alternativposition bezeichnet. Vom Auftraggeber werden solche Positionen "stattdessen" bzw. "wahlweise" ausgeschrieben. Sie enthalten alternative Ausführungsvarianten.
Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung.
Das "Frivole" am Bau ist nicht sinnlich, sondern mehrdeutig - dreist! Eingeführt vom Baurecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) spricht von "frivoler Kalkulation". Anstößig können zuweilen Auftraggeber wie auch Auftragnehmer sein. Das Schamlose besteht darin, das der eine den anderen bewusst in die Irre führt. Fehler werden vorsätzlich aktiviert oder unverfroren ausgenutzt. Eingebettet in Widersprüchlichkeit, Lückenhaftigkeit, Unklarheit, verfänglichen Leistungsbeschreibungen und bunten Mischtatbeständen. In Missverständnissen werden die Risiken unangemessen verteilt. Ein Nährboden für Misstrauen. Zerstörerisch der Vertrauensschaden. Die Kehrseite ist Bauen und Vertrauen. In der Regel. Und das Frivole die Ausnahme?
Eine Bedarfsposition beschreibt eine Einzelleistung, bei der noch nicht feststeht, ob und welcher Umfang ausgeführt wird. Sie wird nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers zur Ausführungspositio ...