Zeichnerisches Aufmaß
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Das zeichnerische Aufmaß ist eine spezielle Form des Aufmaßes als Grundlage für die Abrechnung. Dieses Aufmaß setzt Ausführungspläne und ein Leistungsverzeichnis voraus. Wichtig ist weiterhin, dass die Leistung auch entsprechend den Zeichnungen ausgeführt wurde. Waren Änderungen in der Bauausführung erforderlich, sollten diese dann auch in den Zeichnungen übernommen bzw. vermerkt sein. Diese Aufgabe ist mit Bestandteil der Ausführungsplanung wie sie in der HOAI -2009 fixiert ist und folglich mit durch das beauftragte Ingenieurbüro bzw. den Architekten auszuführen wäre. Neben Architektenzeichnungen sind oft auch Angaben zur Baustelle, z.B. über Vorgänge der Baudurchführung, die aus Zeichnungen und Unterlagen nicht oder nur unzureichend hervorgehen, notwendig.