Zeichnerisches Aufmaß

Zeichnerisches Aufmaß

Das zeichnerische Aufmaß ist eine spezielle Form des Aufmaßes als Grundlage für die Abrechnung. Dieses Aufmaß setzt Ausführungspläne und ein Leistungsverzeichnis voraus. Wichtig ist weiterhin, dass die Leistung auch entsprechend den Zeichnungen ausgeführt wurde. Waren Änderungen in der Bauausführung erforderlich, sollten diese dann auch in den Zeichnungen übernommen bzw. vermerkt sein. Diese Aufgabe ist mit Bestandteil der Ausführungsplanung wie sie in der HOAI -2009 fixiert ist und folglich mit durch das beauftragte Ingenieurbüro bzw. den Architekten auszuführen wäre. Neben Architektenzeichnungen sind oft auch Angaben zur Baustelle, z.B. über Vorgänge der Baudurchführung, die aus Zeichnungen und Unterlagen nicht oder nur unzureichend hervorgehen, notwendig.

Begriffs-Erläuterungen zu Zeichnerisches Aufmaß

Das Aufmaß ist die Grundlage für die Abrechnung . Anhand des Aufmaßes wird die tatsächlich erbrachte Bauleistung nach der Fertigstellung erfasst und der Endabrechnung (Rechnungslegung) zugrunde geleg ...
Die Schlusszahlung setzt die Fertigstellung bzw. Abnahme Schlussrechnung zur vereinbarten Bauleistung voraus. Die Schlussrechnung muss prüfbar sein. Einzubeziehen sind sämtliche Forderungen, beispi ...

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