Zusätzliche Leistungen
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Zusätzliche Leistungen hat ein Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sein Unternehmen auf die geforderte Leistung eingerichtet ist und die zusätzliche Leistung für die Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich ist. Darauf eröffnet § 2 Abs. 6 der VOB, Teil B dem Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen. Beispiele für zusätzliche Leistungen: - Leistungen, die nicht oder nur unvollständig ausgeschrieben waren,
- Besondere Leistungen nach DIN 18299 in VOB, Teil C bzw. in Tz. 4.2 der jeweiligen DIN der einzelnen Bauarbeiten bzw. Gewerke in VOB, Teil C,
- Leistungen aus Planungsänderungen und Anordnungen des Auftraggebers.
In der Praxis ist die Abgrenzung bzw. Einordnung in zusätzliche und geänderte Leistungen (vgl. § 2 Abs. 5 VOB/B) oft schwierig, weil zumeist die Grenzen fließend sind. Ob es sich im speziellen Fall um eine zusätzliche Leistung handelt, bestimmt sich aus dem Vertrag und der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung. Liegt lediglich nur eine Mengenmehrung nach § 2 Abs. 3, Nr. 2 VOB/B in einer Leistungsposition vor, handelt es sich nicht um eine zusätzliche Leistung. Dazu erfolgte auch in einem Rechtsstreit zu einem Fall durch das OLG München mit Urteil vom 20.07.2010 (Az.: 13 U 4489/08, in IBR 2010, 668) folgende Aussage: - Um eine Zusätzliche Leistung handelt es sich und findet § 2 Absatz 6 VOB/B nur dann Anwendung, wenn unter den vertraglich vereinbarten Leistungen keinerlei Bezugspositionen zu finden sind, deren Teilleistungen noch als sinnvolle Ausgangspunkte für eine Kalkulation der Nachtragsposition herangezogen werden können. Sind dagegen die Kostenelemente einer modifizierten Leistung nur in einer "analogen Kostenfortschreibung" aus den Ansätzen der Angebotskalkulation abzuleiten, dann ist der Bauinhalt nur als "geändert" im Sinne einer Leistungsänderung nach § 2 Abs. 5 VOB/B anzusehen.
Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag ausführt, sind grundsätzlich nicht zu vergüten. Für solche Leistungen besteht aber dann ein Vergütungsanspruch nach § 2 Abs. 8, Nr. 2 VOB/B, wenn - der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich anerkennt,
- die Leistungen für die Erfüllung des Vertrags notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen und
- dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt wurden.
Die Anpassung der Vergütung bei zusätzlichen Leistungen bestimmt sich nach den Grundlagen der Kalkulation für den Hauptauftrag.
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Musterbrief: Ankündigung, Auftragsbestätigung und Nachtragsangebot für zusätzliche Leistungen (VOB/B § 2 Abs. 6)
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Musterbrief: Anzeige zu Leistungen, die vom Vertrag abweichen, aber für die vertragliche Ausführung erforderlich sind (VOB/B § 2 Abs. 8)
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Musterbrief: Aufforderung für ein Nachtragsangebot zu Zusatzleistungen (VOB/B § 2 Abs. 6, Nr. 1)
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Musterbrief: Vergütung für vom Vertrag abweichende Leistungen, die angekündigt wurden und auch dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen (VOB/B § 2 Abs. 8)
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Musterbrief: Zurückweisung der Nachtragskalkulation zu zusätzlichen Leistungen (VOB/B § 2 Abs. 6, Nr. 2)
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Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.
Baupreis-Informationen zu Zusätzliche Leistungen
Mittelspannungsanlagen || SF6-Leistungsschalter, Vakuum-Leistungsschalter, Lasttrennschalter, Trennschalter, Erdungsschalter, Lasttrennschalter-Sicherungs-Kombination, Erdungseinrichtung
Wärmeversorgungsanlagen - Leitungen, Armaturen, Heizflächen || zusätzliche Dichtheitsprüfung, Anlage nach Dichtheitsprüfung entleeren, zusätzliches Füllen, Anlage Entlüften
Straßen, Wege, Plätze || bis zum gesunden Beton abstemmen, bis zum gesunden Beton abfräsen, bis zum gesunden Beton sandstrahlen, Zementmörtel, Reaktionsharzmörtel B, Längs- und Querfuge in Betondecke,...
Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen - Ausstattung, Elemente, Fertigbäder || Elektro-Durchflusswassererwärmer, geschlossen, hängende Anordnung, Elektro-Durchflusswassererwärmer, offen, hängende Anor...
Abbruch- und Rückbauarbeiten || demontieren, abbrechen, Fenster-/Türgitter
Normen und Regelwerke zu Zusätzliche Leistungen
DIN 1989-1 [2002-04] Schutz gegen Rückstau - Regenwassernutzungsanlagen
DIN 1989-1 [2002-04] Schutz gegen Rückstau - Regenwassernutzungsanlagen
DIN 1989-1 [2002-04] Schutz gegen Rückstau - Regenwassernutzungsanlagen
DIN 1988-2 [1988-12] Einbau von Sicherheitsarmaturen - Trinkwasser-Installationen
DIN 1988-2 [1988-12] Einbau von Sicherheitsarmaturen - Trinkwasser-Installationen
DIN EN 12831 [2003-08] Räume mit unterbrochenem Heizbetrieb benötigen eine Aufheizleistung, um die geforderte Norm-Innentemperatur nach einer Absenkung innerhalb einer bestimmten Zeit erreichen zu kö...
DIN 1960 [2010-08] (1) Die Vergabeunterlagen bestehen aus 1. dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe), gegebenenfalls Bewerbungsbedingungen ( Absatz 2) und 2. den Vertragsunterlagen (§§ 7 un...
DIN V 18599-2 [2011-12] Zur Bestimmung der erforderlichen Kühlleistung zusätzlicher Anlagenkomponenten zur Nachkühlung in der Gebäudezone ist von der berechneten maximal erforderlichen Kühlleistung ...
DIN 18451 [2010-04] Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: Flächenmaß (m² ), getrennt nach Bauart und Verwendungszweck, für Standgerüste mit längenorientierten Ge...
DIN V 18599-1 [2011-12] 6.3.1 Allgemeines Ein Gebäude wird in drei Schritten in Zonen geteilt: Bildung von Bereichen gleicher Nutzung (Nutzungsprofile nach DIN V 18599-10 ); siehe 6.3.2, ANMERKUNG Rä...
Baunachrichten zu Zusätzliche Leistungen
03.03.2011 Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Bau-Soll können unterschiedliche Gründe haben, aus denen sich verschiedene Arten von Nachträgen mit Bezug auf § 2 VOB/B ableiten lassen...
07.01.2011 In jüngster Zeit sind mehrere Gerichtsentscheidungen ergangen, zu der Frage, wann ein Einheitspreis sittenwidrig überhöht ist...
Das Leistungsverzeichnis präsentiert sich als eine Parade aufgestellter Positionen. Scheinbar beliebig austauschbar. In Reih und Glied stehen sie trügerisch geordnet mit Menge, Text und Preis. Tatsächlich sind die Positionen aber vernetzt. Beauftragt wird ein verknüpftes Geflecht von Einzelleistungen. Eine nachträgliche Änderung zieht eine Reihe anderer Änderungen nach sich. Mit der Schlussrechnung kommt dann das dicke Ende. Im Konglomerat von gekündigten, geänderten und zusätzlichen Leistungen kombiniert mit Minder- und Mehrmengen verliert man schnell den Überblick.
19.10.2009 Originalzitate von Baunormen in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN)...
Das Baustellencontrolling ist eine sensible Schnittstelle zwischen den am Bau Beteiligten. Bauherren und Baufirmen steuern immer ihre Kosten und wirken interaktiv über Nachträge. Die Baubetriebswirtschaftliche Tagung 2008 des ZDB am 11.3.2008 in Kassel formuliert dies sehr trefflich: „Vom kalkulierten Bausoll bis zum Nachtragsmanagement“.
23.08.2010 Der Onlinedienst www.baupreislexikon.de ist eine sehr gefragte Datenbank für Bau-Preis-Auskünfte. Schon über 45.000 eingetragene Nutzer...
08.12.2010 Im Onlinedienst Baupreislexikon sind 82 neue Bauleistungsgruppen mit insgesamt mehr als 20.000 Bauleistungen ergänzt worden, inklusive Leistungsbeschreibungen und Baupreisen für alle Region...
23.05.2011 Onlinedienst ist schneller komfortabler und neu mit Baupreisen für komplette Bauteile
Begriffs-Erläuterungen zu Zusätzliche Leistungen
Verlangt ein Auftraggeber, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen auszuführen sind, dann hat er Anspruch auf besondere Vergütung bei einem VOB-Vertrag nach § 2 Abs. 6, Nr. 1 VOB/B. Der Auftrag ...
Zusätzliche planerische Leistungen sind in der Regel vom Auftragnehmer durch den Auftraggeber geforderte Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen mit Bezug auf § 2 Abs. 9 in VOB, Teil B, die ...
Kommt ein Bauvertrag zustande, so gehören zu den Vertragsunterlagen im Offenen Verfahren, das der Öffentlichen Ausschreibung entspricht, Leistungsbeschreibung entweder mit Leistungsverzeichnis (LV) o ...
Für nicht vertraglich vereinbarte Leistungen bedarf es grundsätzlich des Verlangens durch den Auftraggeber. Eine daraus sich ableitende, aus dem bisherigen Vertrag nicht vereinbarte Leistung stellt ...
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Verwandte Suchbegriffe zu Zusätzliche Leistungen
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