13. Monatseinkommen als Gehaltszusatzkosten
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß und Dipl.-Kff. Cornelia Schidlo.
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Für Angestellte sowie Poliere im Bauhauptgewerbe gilt ein tarifliches 13. Monatseinkommen ebenfalls bis 2019 nur in Westdeutschland. Nach dem Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens haben Angestellte, deren Arbeitsverhältnis am 30. November des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in Höhe von maximal 55,00 % ihres Tarifgehaltes. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelung darf eine abweichende Vereinbarung getroffen, jedoch ein Betrag von 780,00 € nicht unterschritten werden. Das 13. Monatseinkommen für Angestellte und Poliere im Bauhauptgewerbe wird in den Musterrechnungen zu Gehaltszusatzkosten, die jährlich vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) herausgegeben werden, berücksichtigt, berechnet und unter der Pos. 2.1.1.7 ausgewiesen. Da das 13. Monatseinkommen bisher und noch bis 2019 in den Neuen Bundesländern (Tarifgebiet Ost) nicht tariflich geregelt und zu zahlen ist, wird es in den Musterrechnungen der Gehaltszusatzkosten auch nur in den Berechnungen für Westdeutschland mit einem Wert einbezogen. In der Musterrechnung des HDB zur Berechnung des Zuschlagsatzes für die Gehaltszusatzkosten in Bauunternehmen Westdeutschlands wird ein Anteil von 55 % sowohl für die Angestellten als auch für die aufsichtführenden Poliere von einem ebenfalls angenommenen, durchschnittlichen Monatseinkommen und daraus abgeleiteten Jahreseinkommen für 2019 angesetzt, beispielsweise für:
Daraus lässt sich der Zuschlag auf die Gehälter für die Angestellten und Poliere als Anteil in den Sozialgehältern berechnen, beispielsweise für:
Angestellte:
55 % vom Monatsgehalt | : | Jahresgehalt | = | ......% |
0,55 x 4.727,74 € | : | 56.732,88 € | = | 4,6 % |
Der Ansatz wird betrieblich unterschiedlich hoch sein und kann auch in den Berechnungen betriebsindividuell eingestellt werden. Wird beispielsweise nur von 40 % als Anteil des 13. Monatseinkommens vom Monatsgehalt ausgegangen, dann errechnet sich ein Zuschlag von 3,3 %.
Bei der Anwendung im Tarifgebiet West konnte das volle 13. Monatseinkommen (93 Gesamttarifstundenlöhne - GTL) in Krankheitsfällen um max. 28 Std. gekürzt werden. Gemäß Vereinbarung in der Tarifrunde 2018 entfallen künftig krankheitsbedingte Kürzungsmöglichkeiten und damit auch Berücksichtigung anteilig bei der Berechnung zum 13. Monatseinkommen in der Musterrechnung.
Baunachrichten zu 13. Monatseinkommen als Gehaltszusatzkosten
04.05.2018 Die exemplarischen Musterrechnungen sind zum 01. März 2018 vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie aktualisiert worden. Die Werte für die Lohn- und Gehaltszusatzkosten sind gegenüber 20...
31.03.2017 Begründet liegen die Änderungen u. a. in der Anpassung der Löhne an den aktuellen Tarifstand zum 1.1. 2017, der Erhöhung des Beitragssatzes 2017 zur Pflegeversicherung und der Berücksichtig...
02.05.2019 Die Lohnzusatzkosten der gewerblichen Arbeitnehmer sind sowohl im Osten als auch im Westen Deutschlands gestiegen. Bei den Gehaltszusatzkosten der Angestellten und Poliere im Baugewerbe erg...
02.03.2015 Gründe dafür liegen u.a. in der geringeren Zahl von Ausfalltagen 2015 gegenüber dem Vorjahr, resultierend aus den auf das Wochenende fallenden Feiertagen und der Anpassung der Löhen an den ...
02.04.2016 Grund: die geringeren Zuschlagsätze für Lohn- und Gehaltszusatzkosten im Baugewerbe,nachzuvollziehen in den exemplarischen Musterrechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e...
Begriffs-Erläuterungen zu 13. Monatseinkommen als Gehaltszusatzkosten
Hinsichtlich detaillierter Ausführungen zum 13. Monatseinkommen sei verwiesen auf: Dreizehntes Monatseinkommen im Baugewerbe zu den tariflichen Regelungen vom 1. Juni 2018 als Änderung zu den Tarifve ...
Die Gehaltszusatzkosten - bezeichnet auch als Sozialkosten- umfassen einen bedeutenden Anteil der Gehaltskosten für die Angestellten Poliere im Bauunternehmen. Zu den Gehaltszusatzkosten zählen: Ge ...
Das 13. Monatseinkommen regelt sich für das Baugewerbe nach dem „Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe (vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 29. Oktober 2003) „. Der ...
Die Sozialgehälter umfassen gesetzlich sowie tariflich bedingte Gehaltszahlungen an Angestellte, die nicht an eine bestimmte Arbeitsleistung gebunden sind. Dabei handelt es sich im Einzelnen beispiel ...