Altlasten
Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß und Dipl.-Kff. Cornelia Schidlo.
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Unter Altlasten werden allgemein Belastungen des Bodens – beispielsweise aus Kontaminierungen - verstanden, die eine Nutzung des Bodens einschränken bzw. nicht zulassen. Die Kommunen sind nach § 5 Abs. 3 und § 9 Abs. 5 im Baugesetzbuch verpflichtet, solche Flächen in ihren Flächennutzungs- und Bebauungspläne anzugeben.
Normen und Richtlinien zu Altlasten
DIN 276 [2018-12]Änderungen 2018-12: Kostengruppen (KG) Anmerkungen Baunebenkosten Leistungen, die neben den Bauleistungen und Lieferungen für das Bauprojekt erforderlich sind (z. B. Leistungen des ...
DIN 19731 [1998-05]Bevor im Rahmen einer Baumaßnahme Boden ausgehoben wird, ist zunächst durch Inaugenscheinnahme des Materials und Auswertung vorhandener Unterlagen zu prüfen, ob mit einer Belastun...
DIN 276 [2018-12]Die Tabelle "Änderungen Kostengruppen 100 bis 700" vergleicht die bisherigen Kostengruppen der DIN 276-1:2008-12, mit den neuen Kostengruppen der DIN 276:2018-12. Konkrete Änderunge...
DIN 276-1 [2008-12]Kostengruppen Anmerkungen Grundstück Grundstückswert Grundstücksnebenkosten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks entstehen Vermessungsgebühren Gerichtsgebü...
DIN EN ISO 14688-2 [2018-05]Dieses Dokument legt die Grundlagen zur Klassifizierung der Eigenschaften von Bodenmaterialien, die im Hinblick auf die bautechnische Eignung von Böden üblicherweise hera...
Baunachrichten zu Altlasten
Bewährtes ist zu bewahren. Die Erfahrungen aus vergangenen Projekten und Bauaufträgen sind ein wertvolles geistiges Gut in der täglichen Arbeit. Sie beeinflussen Entscheidungen bei zukünftigen Angeboten und Vergaben. Erfahrung kombiniert mit Wissen. In jedem Projekt wird dazugelernt. Auch bei der Beschreibung der Bauleistungen und der Ermittlung deren Baupreise. Im Gefüge der Leistungspositionen. Abgegrenzt im Leistungsverzeichnis (LV). Die LV-Position als Teil und das LV als Ganzes. Beide gehören zusammen. Und das LV ist mehr als die Summe seiner Positionen. In den Beziehungen zwischen den Positionen eines jeden LV’s liegen die projektbezogenen Besonderheiten.
Begriffs-Erläuterungen zu Altlasten
Als Teilleistung gilt jeweils jene Leistung, diein einem Leistungsverzeichnis (LV) unter einer Ordnungszahl (OZ) beschrieben und für die im Angebot auch ein eigener Einheitspreis (EP) ausgewiesen w ...
Baunebenkosten sind Bestandteil der Baukosten als Investitionskosten einer Baumaßnahme. Grundlage für die Aufbereitung in der Bauplanung liefert die Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276 - Kosten im Bau ...