Anhang
Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß und Dipl.-Kff. Cornelia Schidlo.
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Wichtig sind dabei z. B. auch Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten im Unternehmen, zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten aus Krediten u. a.
Dem Anhang kommen als Aufgaben zu, - Bilanz und GuV zum besseren Verständnis mit Zusatzinformationen zu ergänzen,
- die Interpretation zu verbessern und
- der Gefahr von Fehlinterpretationen vorzubeugen.
Der Anhang besteht aus: - Erläuterungen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 HGB),
- sonstigen Pflichtangaben (§ 285 HGB) und
- ggf. weiteren freiwilligen Angaben.
Ergänzende Erläuterungen sind vor allem zu den angewandten Methoden der Bilanzierung und Bewertung von Bilanzpositionen erforderlich, wenn Wahlrechte bestehen. Sonstige Pflichtangaben werden nach dem Gesetz umfangreich gefordert (§§ 284 bis 288 HGB), jedoch auch mit größenabhängigen Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften. Wichtig sind dabei z. B. Angaben nach § 285 HGB: - zu den Verbindlichkeiten und vor allem von Krediten von Banken mit ihren Restlaufzeiten (in Jahren), besonders zum Gesamtbetrag bei einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren,
- zu Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften,
- zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht zu bilanzieren sind (z. B. Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen),
- über die vorgenommenen Wertberichtigungen bei den Forderungen und die Höhe der Pauschalwertberichtigungen,
- zu Rückstellungen, die in derBilanz unter dem Posten "sonstige Rückstellungen" nicht gesondert aufgeführt werden,
- zu den Rückstellungen für Pensionen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren,
- über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten im Unternehmen,
- über die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr,
- über die Aufgliederung der Bauleistungen des Jahres nach Tätigkeitsbereichen.
- zu Vorgängen von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Bilanz noch in der GuV berücksichtigt sind.
Die Reihenfolge der Angaben ist nicht vorgeschrieben. In der Praxis dienen für die Vorbereitung des Anhangs Checklisten, die in der Literatur angeboten werden.
Weiterhin ist im Anhang mit Bezug auf § 284 Abs. 3 HGB auch die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung - bezeichnet in der Praxis oft als Anlagespiegel- darzustellen. Darin sind zunächst die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, weiterhin die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen nach ihrer Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs sowie der erfolgten Abschreibungen im Laufe des Geschäftsjahrs auszuweisen. Ableitend aus dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG vom 17. Juli 2015) entfällt in der Gliederung der GuV nach § 275 HGB für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre der Ausweis eines " außerordentlichen Ergebnisses " sowie der Ausweis von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Außerordentliche Sachverhalte wie auch außerordentliche Abschreibungen sind künftig ebenfalls im Anhang nach Art und Betrag aufzuführen. Außergewöhnlich sind Positionen entweder ihrer Größe oder ihrer Bedeutung nach.
Baupreis-Informationen zu Anhang
Straßen, Wege, Plätze || bis zum gesunden Beton abstemmen, bis zum gesunden Beton abfräsen, bis zum gesunden Beton sandstrahlen, Zementmörtel, Reaktionsharzmörtel B, Längs- und Querfuge in Betondecke,...
Normen und Richtlinien zu Anhang
DIN EN 1991-1-7 [2010-12] Anprall von Straßenfahrzeugen auf stützende Unterbauten - Außergewöhnliche Einwirkungen
DIN 2460 [2006-06] Stumpfschweißverbindung - Stahl-Rohre für Wasser
DIN 2460 [2006-06] Stumpfschweißverbindung - Stahl-Rohre für Wasser
DIN EN 1992-1-1 [2011-01] Balken - Beton-Tragwerke; Konstruktionsregeln
DIN EN 1992-1-1 [2011-01] Balken - Beton-Tragwerke; Konstruktionsregeln
DIN EN 1991-1-2/NA [2015-09]NDP zu „3.3.1.1 (1) Vereinfachte Brandmodelle — Allgemeines“ Zur „ANMERKUNG: Zur Berechnung der Bemessungsbrandlast q wird die Anwendung der Verfahren in Anhang E empfohl...
DIN EN 1991-1-2/NA [2015-09]NDP zu „3.3.2 (2) Allgemeine Brandmodelle“ Zur „ANMERKUNG: Der Nationale Anhang darf Verfahren zur Berechnung der Erwärmungsbedingungen festlegen. Die Verwendung der Verf...
DIN EN 1996-1-2/NA [2013-06]NCI zu Anhang E (informativ) Der informative Anhang E wird als informativer Anhang übernommen. Weitere Beispiele sind DIN 4102-4 zu entnehmen.
DIN EN 1996-3/NA [2012-01]NCI zu Anhang A „Vereinfachte Berechnungsmethode für unbewehrte Mauerwerkswände bei Gebäuden mit höchstens drei Geschossen“ Der informative Anhang A wird mit Ausnahme von A...
DIN EN 1996-3/NA/A2 [2015-01]NCI zu Anhang A ist wie folgt zu ersetzen: Der informative Anhang A wird mit Ausnahme von A.3 als normativer Anhang übernommen. A.3 gilt in Deutschland nicht. Bei Wänden...
Ausschreibungstexte zu Anhang
STLB-Bau 2018-10 091 Stundenlohnarbeiten
LKW Fahrer/-in 1-3,5t
STLB-Bau 2018-10 069 Aufzüge
Ergänzende Ausführung
STLB-Bau 2018-10 080 Straßen, Wege, Plätze
Längs-/Querfuge Betondecke ausräumen reinigen B/T 10/15mm
STLB-Bau 2018-10 097 Bauarbeiten an Gleisen und Weichen
Standardbesch Baust.logistik Schiene Transport Schwellen Streckenkl.A 9-10km
STLB-Bau 2018-10 003 Landschaftsbauarbeiten
Pflanzen liefern
Baunachrichten zu Anhang
02.03.2013 Die Normenreihe zu werkmäßig hergestellten Wärmedämmstoffen für Gebäude ist 2013-03 neu erschienen...
04.11.2014 Neuausgabe der DIN 4108-3 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführun...
05.11.2013 Schallschutz ist Gesundheitsschutzes und bauaufsichtlich gefordert. Finden Sie unter www.baunormenlexikon.de jetzt noch mehr Inhalte aus der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" für Planung u...
03.11.2017 Die ersten vier Teile der Normenreihe DIN EN (ISO) 12354 zur Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften sind nun internationale Normen...
06.10.2017 Die neu herausgegebene DIN 18093 „Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse – Einbau und Wartung“ ist u. a. durch einen informativen Anhang ergänzt worden, der ein „Muster für eine Einbaubestät...
06.07.2013 Berichtigung erschienen. Teil 3: Bauausführung – Anwendungsregeln zu DIN EN 13670...
Begriffs-Erläuterungen zu Anhang
ist mit dem Jahresabschluss Kapitalgesellschaften zu liefern. Auf Grundlage des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfuhren die Anforderungen zu den Angaben nach den §§ 284 bis 286 im Hande ...
Als "Gemeinsame technische Spezifikationen" gelten mit Bezug auf die Aussagen in der VOB Teil A unter Anhang TS, Abs. 4 Technische Spezifikationen , die nach einem von den EU-Mitgliedstaaten anerkann ...
Ein Bauunternehmen ist als Kaufmann zu Beginn seines Gewerbes sowie zum Ende eines jeden Geschäftsjahres verpflichtet, einen Jahresabschlussnach den Vorschriften in § 242 ff. des Handelsgesetzbuche ...
Arbeitsmittel , die für die Arbeit verwendet werden, gelten spezifische Bestimmungen und Anforderungen zuArbeitsschutz und -sicherheit , geregelt in der neu gefassten Betriebssicherheitsverordnung...