Bauträger
Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß und Dipl.-Kff. Cornelia Schidlo.
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Beim Bauträger handelt es sich um einen Unternehmer, der vorwiegend Häuser bzw. Bauwerke als Wohn- und Gewerbebauten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung errichten lässt bzw. auch selbst erstellt, um sie anschließend zu verkaufen, ggf. zu vermieten oder selbst zu bewirtschaften. Der Bauträger ist in der Regel Bauherr (BH) des zu errichtenden Bauwerks. Ihm obliegt - einerseits die Pflicht zur Errichtung des Bauwerks und
- zum anderen die Verschaffung des Grundstücks für den Erwerber des Bauwerks.
Der Bauträger führt die folgenden Aufgaben durch:
- Kauf eines Grundstücks,
- Veredlung durch Leistungen der Bauplanung, soweit zur Errichtung eines Bauwerks erforderlich, ggf. durch einen Architekten oder ein Ingenieuerbüro,
- Wertschaffung durch Bauleistungen selbst oder durch ein Bauunternehmen,
- Vermarktung des errichteten Bauwerks einschließlich des Grundstücks als Immobilie,
- Übertragung des Eigentums am Grundstück an den Erwerber bzw. Besteller oder Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechts.
Die Übersicht unter " Beispiele " verdeutlicht die Beziehungen zwischen dem Bauträger und seinen Partnern. Baut der Bauträger dagegen im eigenen Namen, aber schon für einen künftigen, derzeit noch unbekannten Käufer, dann handelt es sich um eine Bauträgerschaft. Anders als beim Bauträger sind die Aufgaben des Baubetreuers zu sehen. Schließt der Bauträger mit dem Erwerber einen Vertrag, dann wird vom Bauträgervertrag gesprochen. Regelungen hierzu erfolgen erstmals für ab 1. Januar 2018 abzuschließende Verträge im Rahmen des Werks- und Bauvertragsrechts nach BGB ab 2018 in einem eigenständigen Vertragstyp "Bauträgervertrag" mit den §§ 650u und 650v BGB. Zugleich werden Verweise aufgeführt, ob, inwieweit oder nicht Regelungen aus den Allgemeinen Vorschriften zum Werkvertrag und aus anderen Werkvertragstypen anzuwenden sind. Unter dem Begriff des Bauträgervertrags werden detailliertere Aussagen getroffen. Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit als Bauträger setzt die Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV). Die Rechte und Pflichten des Bauträgers sind in § 34c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.
Normen und Richtlinien zu Bauträger
DIN 1052 [2008-12] Zusammengesetzte Bauteile - Holzbauwerke; GZT
DIN 1052 [2008-12] Zusammengesetzte Bauteile - Holzbauwerke; GZT
DIN 1052 [2008-12] Zusammengesetzte Bauteile - Holzbauwerke; GZT
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DIN 1052 [2008-12]10.5.1 Geklebte Verbundbauteile (1) Die Nachweise sind mit den nach ermittelten Schnittgrößen und Querschnittswerten zu führen. (2) Es sind die folgenden Bedingungen einzuhalten: f...
Ausschreibungstexte zu Bauträger
STLB-Bau 2019-10 016 Zimmer- und Holzbauarbeiten
Holzbauträger Deckenbalken
Baunachrichten zu Bauträger
05.04.2019 Warum die Abnahme von Gemeinschaftseigentum durch einen vom Bauträger und/oder vom Erstverwalter beauftragten (öffentlich bestellten und vereidigten) Sachverständigen unwirksam ist, erklärt...
09.06.2017 Das Bauvertragsrecht wird reformiert. Wesentliche Änderungen betreffen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Besonders interessant die Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung sowie die Ein...
04.12.2017 Nach Abschluss eines Bauvertrags können Besteller und Verbraucher noch Änderungen für den Bauvertrag nach BGB undVerbraucherbauvertrag (nicht jedoch für einen Bauträgervertrag) zur verein...
04.11.2016 Abschlagszahlungen können von Handwerkern auch ohne vertragliche Regelungen in Rechnung gestellt werden, allerdings sind dabei gewisse Voraussetzungen notwendig undbestimmte Regeln einzuh...
30.08.2014 Eine an das Finanzamt zu zahlende USt, die bei einem Subunternehmer entstanden ist, weil ursprünglich von der Anwendung des § 13b UStG ausgegangen wurde,...
11.05.2016 Der Anschluss der Abwasserleitungen an das öffentliche Kanalnetz ist so ein Detail, das in der Praxis speziell bei Bauträgermodellen immer wieder zu Problemen führt.
Begriffs-Erläuterungen zu Bauträger
Dem Grund nach hat der Leistende in Deutschland mit der Rechnungslegung an den Auftraggeber die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, nicht jedoch bei einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsemp ...
Im Rahmen des neuen Werks- und Bauvertragsrechts im BGB ab 2018 wird der Bauträgervertrag als eigener Vertragstyp gesetzlich geregelt. Er wurde formal aus dem § 632a (alt) BGB herausgelöst und die ab ...
Vereinbaren die Vertragspartner Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen , so darf der Bauträger dann Abschlagszahlungen in bis zu 7 Teilbeträgen entsprechend dem Bauablauf entgegennehmen oder sich...
Bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung als Bauträgerkalkulation zur Herstellung und dem Verkauf eines Bauobjekts werden den erzielbaren Verkaufserlösen die Baukosten (Investitionskosten) gegenüber g ...