Ersparte Aufwendungen
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß und Dipl.-Kff. Cornelia Schidlo.
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Der Bauunternehmer als Bauausführender hat Anspruch auf eine Vergütung, wenn der Auftraggeber (öffentlicher Auftraggeber, Besteller oder Verbraucher): - vor Vollendung des Werks bzw. der Leistung oder von Teilen der vereinbarten Leistung einen: kündigt,
- vereinbarte Leistungen selbst übernimmt oder von Dritten ausführen lässt, folglich die betreffenden Leistungstitel und Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) im Ist wegfallen bzw. sich als Null-Positionen darstellen,
- Bauzeitverzögerungen durch das Unterlassen von Handlungen verursacht hat und daraus der Bauausführende mit Bezug auf § 642 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen kann.
Der Bauausführende muss sich aber bei seinem Anspruch auf Vergütung anrechnen lassen, was er sich: - an Kosten für die angeführten Fälle erspart hat,
- durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 BGB).
Ersparte Kosten können sich beim Bauunternehmen darstellen als: Die angeführten möglichen Einsparungen müssen aber dann nicht eintreten, wenn beispielsweise: - ein anderweitiger Einsatz im Betrieb und auf anderen Baustellen nicht möglich ist,
- ein anderer Einsatz aber nicht zu einem neuen Umsatz führt bzw. die wegfallende Bauleistung auf einer anderen Baustelle nicht automatisch mehr Bauleistung bedeutet bzw. nicht die wegfallende Bauleistung ausgleicht,
- für den vorgesehenen Einsatz bereits Baustoffe beschafft wurden und ein anderweitiger Einsatz nicht möglich oder ein Verkauf mit verlorenem Aufwand verbunden ist,
- bereits für den vorgesehenen Geräteeinsatz Mieten im Voraus gezahlt wurden u. a.
Inwieweit das Bauunternehmen für den Ausfall ggf. neue Bauaufträge hätte akquirieren können, bliebe zu prüfen und kann nicht von vornherein angenommen werden.
Würde der Auftraggeber die Nachweisführung zu ggf. ersparten Kosten des Bauausführenden nicht akzeptieren, so ist der Auftraggeber für die Behauptung, dass eine höhere Ersparnis maßgebend wäre, darlegungs- und beweispflichtig. Zur Klärung können die Dokumente der Preisermittlung herangezogen werden, beispielsweise Aussagen aus einer hinterlegten Urkalkulation oder aus den verlangten ergänzenden Preisblättern (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017).
Baunachrichten zu Ersparte Aufwendungen
28.10.2010 Neue Rechtsprechung zur Höhe der fälligen Ansprüche. Sowohl die VOB/B, als auch das BGB sehen vor, dass der Auftraggeber einen geschlossenen Bauvertrag jederzeit und ohne Grund kündigen kan...
Ab 1.1.2018 ist das neue Vergabehandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017) per Erlass im Geltungsbereich der Finanzbauverwaltungen verbindlich anzuwenden. Damit wird das „VHB 2008-Stand April 2016 abgelöst“. Dieser “De-facto-Standard für die Vergabe von Bauleistungen“ der öffentlichen Hand beinhaltet zudem eine praxisbekannte Formulartechnik, deren Inhalte stets durch die aktuelle Rechtslage angepasst wird.
24.04.2012 Gelangen einzelne Positionen eines nach Einheitspreisen abzurechnenden Bauvertrages nicht zur Ausführung, so hat der Auftragnehmer...
Begriffs-Erläuterungen zu Ersparte Aufwendungen
Dem Bauunternehmen als Auftragnehmer steht bei Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeberdie vereinbarte Vergütung zu. Das gilt gleichermaßen bei einem: VOB-Vertrag mit Bezug auf § 8 Abs. 1,...
bedeutet Verlustgefahren, die sich allgemein für ein Bauunternehmen in Verbindung mit einem Bauauftrag und seiner Ausführung ergeben können. Bei der Angebotskalkulation sieht das Vergabe- und Vertrag ...
Wegfall von Leistungen entfällt praktisch ersatzlos eine im Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschriebene und kalkulierte Leistungsposition oder ein Leistungstitel. Gesprochen wird dann von einer " Null- ...
Unter Factoring versteht man den Ankauf von Forderungen aus Leistungen durch einen Factor (Factoring-Gesellschaft) als Vertragspartner z. B. des Bauunternehmens.Der Factor verpflichtet sich im Vert ...