Kapitalkosten bei Gebäuden
Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß und Dipl.-Kff. Cornelia Schidlo.
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Zu den Kapitalkosten für Gebäude und bauliche sowie technische Anlagen gehören nach DIN 18960 – Nutzungskosten im Hochbau – (Ausgabe 2008-02) 110 | Fremdmittel (im Sinne von Kosten für die mit Fremdmitteln erfolgte Finanzierung des Gebäudes bzw. Objektes), |
120 | Eigenmittel (synonym auch als Eigenkapital bezeichnet), |
130 | Abschreibung und |
190 | sonstige Kapitalkosten. |
Die Kapitalkosten haben keine unmittelbare Beziehung zu den nach der DIN 276 – Kosten im Bauwesen – ausgewiesenen Kostengruppen, hinsichtlich der Finanzierung nur eine geringe Anknüpfung zu den innerhalb der Kostengruppe 7 – Baunebenkosten – ausgewiesenen Finanzierungskosten. Sie sind auch im Bauplanungsprozess nicht direkt beeinflussbar und auch vom Bauplaner nach Umfang und Inhalt nicht zu ermessen. Andererseits schlagen sich aber über die Kapitalkosten praktisch die Baukosten – als Baukosten nach der DIN 276 – in den Nutzungskosten nieder.