Kostenfeststellung nach DIN 276
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß und Dipl.-Kff. Cornelia Schidlo.
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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In der Kostenfeststellung sind nach Tz. 4.3.7 in der DIN 276 (2018-12) insbesondere folgende Informationen zugrunde zu legen:
In der Kostenfeststellung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen nach DIN 276 bis zur dritten Ebene (nach Einer-Stellen bzw. 3-stellige Positionsnummern) unterteilt bzw. nach der für das Bauprojekt festgelegten Struktur des Kostenanschlags nach DIN 276 und Vergabeeinheiten zusammengestellt werden. Das kann sich auch auf technische Merkmale oder herstellungsmäßige Gesichtspunkte nach konstruktiven Hauptbestandteilen beziehen, beispielsweise in der Untergliederung zur Kostengruppe: KG 300 - | Bauwerk - Baukonstruktionen |
| 370 - | Infrastrukturanlagen |
| 371 - | Anlagen für den Straßenverkehr (z. B. Oberbau von Flächen für den Fußverkehr) |
| 372 - | Anlagen für den Schienenverkehr (z. B. Oberbau von Gleisanlagen) |
| usw. |
Detailliertere Aussagen zur Gliederung und den inhaltlichen Anmerkungen der 3-Steller-Positionen sowie redaktionelle Kommentare zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikon untersetzt und sind dort aufrufbar. Bei der Kostenfeststellung handelt es sich um eine Kostenermittlung, die im Projektablauf bezogen auf den jeweiligen Planungsfortschritt einmalig und zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt wird. Die Detaillierung der Kostenfeststellung wird auch abhängig sein vom Stand der Planung und Ausführung und den jeweils verfügbaren Informationen, z. B. in Form des Projektes, der Beschreibungen und Berechnungen.
Zu berücksichtigen sind weiterhin die unter Kostenermittlung nach DIN 276 erläuterten Aspekt zu den Tz.4.2.8 bis 4.2.14 in der DIN 276 (2018-12). Die erzielbaren Aussagen der Kostenfeststellung können von Vorteil sein besonders für:
Informationen über die Kostenstruktur der tatsächlichen Kosten,
statistische Baupreiserhebungen,
Erkenntnisse für künftige gleichartige oder ähnliche Nachfolgeobjekte,
Kostenvergleiche,
Dokumentationen,
die Ableitung von Erkenntnissen zur möglichen Beleihbarkeit des Grundstücks.
Zu berücksichtigen ist bei Kostenfeststellung noch, ob und wie die Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Ableitend aus Tz. 4.2.15 in der DIN 276 (2018-12) können die Kostenaussagen erfolgen als: "Brutto-Angabe", in der die Umsatzsteuer enthalten ist, oder
"Netto-Angabe", in der die Umsatzsteuer nicht enthalten ist.
Eine Brutto-Angabe wird immer dann maßgebend sein, wenn der Bauherr als Auftraggeber für die Baumaßnahme keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, z. B. bei Wohnbauten. Zu finanzieren ist dann ebenfalls der Bruttobetrag.
Normen und Richtlinien zu Kostenfeststellung nach DIN 276
VDI 2552 Blatt 3 [2018-05] Mengenermittlung zur Kostenermittlung - BIM-Modellbasierte Mengenermittlung
DIN 276-1 [2008-12]Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. Kosten im Bauwesen Aufwendungen für Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben, die für die Vorbereitung, Planung und...
DIN 276 [2018-12]Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bere...
DIN 276-1 [2008-12]In 3.4.1 bis 3.4.5 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt. 3.4.1 Kostenrahmen Der Kostenrahme...
DIN 18960 [2008-02]4.1 Allgemeines Die Nutzungskostenplanung dient der wirtschaftlichen und kostentransparenten Planung, Herstellung, Nutzung und Optimierung von Bauwerken. Hierzu sind qualitative u...
DIN 276 [2018-12]4.3.1 Allgemeines In 4.3.2 bis 4.3.7 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt. Bei den Kostenermi...
Baunachrichten zu Kostenfeststellung nach DIN 276

Der Bauherr will bauen. Und wer baut, muss zahlen! Für Beratungs-, Planungs- und Bauleistungen. Was kostet wie viel? Beim einfachen Bauen im Bestand plant der Bauherr direkt mit den Bauschaffenden. Dafür erhält er das Angebot inklusive Beratung. Die Vergütung erfolgt über die Baupreise der Bauleistungen. Anders bei Neu-, Umbauten und komplexen Sanierungen. Externe Beratungen und Bauplanungen samt Genehmigungen werden erforderlich. Für deren Erfüllung braucht der Bauherr professionelle Hilfe. Diese geistigen Leistungen werden vergütet mit Honoraren. Erwartungsgemäß im Bezug zum Bau. Leistungsbilder nach HOAI - Kostengruppen nach DIN 276. Somit bestimmen die Baupreise indirekt das Honorar. Der Kreis wird geschlossen - eine bauwirtschaftliche Quadratur. Welche Kosten sind anrechenbar? Tatsächliche oder geplante. Und mit dem Steigen der Bausumme wächst das Honorar. Zur planerischen Qualität gehören auch die Baukosten. Oft führt eine schlechte Planung zu höheren Baukosten. Nicht würdig zu belohnen. Ein Malus als Abzug wäre gerechter. Dagegen erfordern bestmögliche Baukosten mehr geistigen Aufwand. Dies sollte nicht bestraft werden. Ein Bonus als Erfolgsbeteiligung wäre sinnvoller.
Die Geheimnisse unserer Welt liegen in den Rezepturen. Verschlüsselt in Zahlen. So auch bei Bauen und Geld. Ein Geflecht von Mengen- und Wertgerüsten. Bauwerke bestehen aus Bauteilen, die beim realen Bauen konkrete Leistungen verursachen. Aufgegliedert nach Menge und Güte im Leistungsverzeichnis (LV). Einer speziellen Rezeptur auszuführender Leistungen. Mit Einzelkosten bzw. Einheitspreisen.
Begriffs-Erläuterungen zu Kostenfeststellung nach DIN 276
Für ein Bauprojekt sind im Voraus die entstehenden Kosten zu ermitteln und später die tatsächlich entstandenen Kosten festzustellen. Grundlagen liefern die Aussagen in der DIN 276 - Kosten im Bauwese ...
Der Kostenanschlag ist eine Grundleistung des Bauplaners in der Leistungsphase 7 ( Mitwirkung bei der Vergabe ) nach der . Die Ergebnisse werden nach DIN 276- Kosten im Bauwesen dargestellt. In der A ...
DIN 276 - Kosten im Bauwesen- (Ausgabe Dezember 2018) sieht zunächst eine Gliederung vor nach Kostengruppen nach DIN 276 , aufgeführt unter dem Link. Die Aussagen gegenüber den vorherigen Ausgaben...
Kosten der Finanzierung sind Bestandteil der Baukosten als Investitionskosten eines Bauprojekts. Grundlage für die Aufbereitung in der Bauplanung liefert die Kostengruppe (KG) 800 nach DIN 276 - Kost ...