Mehrwertsteuer
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß und Dipl.-Kff. Cornelia Schidlo.
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Die Bezeichnung Mehrwertsteuer wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft für die seit 1968 eingeführte Umsatzsteuer (mit Vorsteuerabzug) verwendet. Die Umsatzsteuer ist eine auf den gesamten Umsatz berechnete Steuer (=Traglast), von der bereits geleistete Vorumsatzsteuerbeträge (Vorsteuer) abgesetzt werden können. Eine Differenz als noch zu leistende bzw. abzuführende Umsatzsteuer ist dann die Zahllast. Besteuert wird für ein Unternehmen eigentlich nur die jeweilige Wertschöpfung (der Mehrwert) in der betreffenden Wirtschaftsstufe als Differenz zwischen Traglast und Vorsteuer. Folglich ist die Umsatzsteuer wettbewerbsneutral. Belastet wird in vollem Umfang nur der Endverbraucher. Durch die Bauunternehmen wird in den Angeboten zu Bauaufträgen sowie bei der Rechnungslegung zu den ausgeführten Bauleistungen in den Abschlags- und Schlussrechnungen meistens anstelle des Begriffs "Mehrwertsteuer" die "Umsatzsteuer" ausgewiesen, soweit der Ausweis erforderlich ist und nicht Steuerschuldnerschaft zur Umsatzsteuer nach § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) maßgebend ist.
Baunachrichten zu Mehrwertsteuer
29.07.2011 Im Vertragsmuster zum BGB-Bauvertrag ist in § 3 Vergütung unter Ziffer 1 die Angabe der vereinbarten Netto-Vergütung vorgesehen...
Vom potentiellen Konjunkturkiller Mehrwertsteuererhöhung hört man derzeit wenig. Dagegen scheint der milde Januar die Konjunktur Warmzuhalten. Und der Bau arbeitet durch. Mit der neuen Winterbeschäftigungsumlage 2006/07 zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit haben kleinere Bauausführende Firmen nicht wie gewohnt vor Weihnachten ihre Mitarbeiter in den Winterschlaf entlassen. Dies zahlt sich nun aus. Die zahlreichen Auftragseingänge vom Herbst und manche neue werden flexibel, je nach Wetterlage abgearbeitet.
05.01.2012 In der Baupraxis herrschte große Unsicherheit dahingehend, ob und wannSchadenersatzansprüche des Auftraggebers vom Auftragnehmer mit oder ohne Umsatzsteuer erstattet werden müssen...
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wurde in 2006 mit vielen Neuerungen aktualisiert. In meinen nächsten Posts werde ich hierauf eingehen. Vorab können Sie meinen Vortrag auf der DIN-Tagung zur Einführung der neuen VOB am 10.11.2006 in Berlin
Der Bauauftrag entsteht und ist wert das er zugrunde geht. A` la Goethe erleben die Firmen diesen ewigen Rhythmus am Bau. Vom Anbieten bis zum Abrechnen. Oft ist nach dem Angebot schon Schluss. Aber mit der Schlussrechnung ist der Auftrag noch nicht am Ende. Bauaufträge sind das tägliche Brot der Firmen. Lebenswichtig sind die Bauleistungen und Baupreise. Und eine gesunde Existenz erfordert eine schnelle und sichere Kalkulation sowie eine ordnungsgemäße Abrechnung.
Begriffs-Erläuterungen zu Mehrwertsteuer
Die Normalherstellungskosten – Kurzbezeichnung NHK – umfassen nach § 22 Abs. 2 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV vom 19.5.2010, in Kraft seit 01.07.2010) jene Kosten, die marktüblich ...
Der Umsatzsteuer (USt.) unterliegen nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG): die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, d ...
Mit der völlig überarbeiteten und aktualisierten Neuauflage der Baugeräteliste (BGL) 2015 wurde die vorherige Euroliste BGL 2007 abgelöst. Die angegebenen Neuwerte in der BGL 2015 sind nach Tz. 5.1 ( ...
Die BGL ist eine umfassende Kostenübersicht zu technisch-wirtschaftlichen Baumaschinendaten, welche eine realistische Kalkulationsgröße für die Berechnung von Gerätekosten und Mietpreisen bietet. In...